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Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2012 – Investitionsschutzabkommen im Fokus

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Die Kommission hat den Bericht (13.008 ns) geprüft und Kenntnis genommen von der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz im vergangenen Jahr. Sie würdigte den Bericht als eine umfassende Bestandesaufnahme der Tätigkeiten in diesem Bereich und hielt es – obwohl einige Kommissionsmitglieder auf ein paar Mängel in der Analyse hinwiesen – für besonders erfreulich, dass den Wirtschaftsbeziehungen mit den Grenzregionen ein Hauptkapitel gewidmet ist. Die APK-N diskutierte über die Zusammenarbeit zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen sowie den Nachbarstaaten und thematisierte auch die derzeitigen Differenzen. Zum Thema Rohstoffe hörte die Kommission Vertreter der Geneva Trading & Shipping Association und der Erklärung von Bern an.

Im Rahmen der Beratung des Berichts hat sich die Kommission auch eingehend mit der Problematik der Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen befasst. In diesem Zusammenhang hörte sie Christine Kaufmann, Professorin an der Universität Zürich, an. Anschliessend trat sie ohne Gegenstimme auf das Abkommen zwischen der Schweiz und Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen ein. Ein Antrag, wonach das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen sei mit dem Auftrag, Grundsätze u. a. betreffend Arbeitnehmer- bzw. Umweltschutz, Transparenz und soziale Verantwortung der Unternehmen ins Abkommen zu integrieren, wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit sollte dieses Abkommen rasch geschlossen werden, damit Tunesien seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität wiedererlangen kann. In den Augen der Minderheit sollte dieses Abkommen den neuen Entwicklungen und Anforderungen u. a. in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz, den Umweltschutz und die soziale Verantwortung der Unternehmen gerecht werden. Die Kommission sprach sich schliesslich mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen für dieses Abkommen aus. Mit 14 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm sie einen Antrag an, wonach gestützt auf das Parlamentsgesetz alle Verhandlungsmandate zu Investitionsschutzabkommen den APK zur Konsultation vorzulegen sind.

Ferner hat die Kommission den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des EFTA-Übereinkommens bezüglich Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Ursprungsregeln mit 22 zu 1 Stimmen angenommen. Ebenfalls einhellig (mit 20 zu 0 Stimmen) stimmte sie dem Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen zu. Mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die APK-N einen Antrag auf eine Kommissionsmotion ab, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden sollte, die Empfehlung Nr. 123.85 der Universal Periodic Review über den Aussenhandel anzunehmen. Gemäss dieser Empfehlung soll analysiert werden, inwiefern sich die Aussenhandels- und Investitionsabkommen auf die Menschenrechte in den Partnerländern auswirken.

Aussenpolitischer Bericht 2012 (13.009 sn)
Des Weiteren hat sich die APK-N mit dem Aussenpolitischen Bericht 2012 befasst und diesen nach ausführlicher Diskussion zur Kenntnis genommen. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Bericht einen guten Gesamtüberblick über die Aktivitäten der Schweizer Aussenpolitik erlaubt und Rechenschaft über die wichtigsten Aktivitäten der Schweiz im vergangen Jahr ablegt. Einige Kommissionmitglieder vermissen jedoch eine vertiefte und kritischere Analyse der aussenpolitischen Herausforderungen und Erfolge. Im Zentrum der Diskussion in der Kommission standen insbesondere die Beziehung zu den Nachbarstaaten, die schweizerische Europapolitik, die anstehende OSZE-Präsidentschaft und die künftige Ausgestaltung des Aussennetzes.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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