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BKW befürwortet geordneten Ausstieg

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Bei der Erarbeitung ihrer neuen Konzernstrategie «BKW 2030» ging die BKW im Sinne einer Planungsgrundlage von einer Betriebsdauer des KKM bis 2022 aus. Dies ist eine planerische Annahme und kein Stilllegungsentscheid. Die BKW wird bis Ende 2013 unter Abwägung aller Aspekte einen Grundsatz- und Investitionsentscheid zum Weiterbetrieb des KKM fällen. Dazu werden verschiedene Ausserbetriebnahme-Zeiträume und die dazu gehörenden Investitionspakete untersucht. Eine vom Kanton angetönte, einvernehmliche und wirtschaftlich optimierte Festlegung des Schliessungszeitpunktes 2022 wird von der BKW als mögliche Lösung betrachtet.

Die BKW wünscht eine möglichst grosse unternehmerische Handlungsfreiheit. Sie unterstützt deshalb die Position des Bundesrates in seiner «Energiestrategie 2050», dass sich die Laufzeiten der Schweizer Kernkraftwerke allein nach sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien richten sollen.

Quelle: BKW Energie AG

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