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Transplantationsgesetz – Einstimmig auf Revision eingetreten

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Nachdem die SGK-SR verschiedene Organisationen zum Entwurf des Bundesrates angehört hatte, ist sie einstimmig auf die Teilrevision des Transplantationsgesetzes (13.029 s) eingetreten. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ihre Angehörigen mit einer Krankenversicherung in der Schweiz sollen bei der Zuteilung von Organen zur Transplantation künftig gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Weiter schlägt der Bundesrat vor, Bestimmungen zu ändern, bei deren Anwendung sich Probleme und Unsicherheiten ergeben haben: Die nächsten Angehörigen sollen bereits dann für eine Organentnahme angefragt werden dürfen, wenn entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden. Zudem wird geregelt, wann bei urteilsunfähigen Spenderinnen und Spendern vorbereitende medizinische Massnahmen im Hinblick auf eine Organentnahme vorgenommen werden können. Ein weiterer Aspekt der Teilrevision betrifft die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und -spendern. Die Kommission wird nach der Herbstsession mit der Detailberatung beginnen.

Sie beriet in der letzten Runde die Differenzen beim direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ (11.062 s). Sie beantragt dabei, einstimmig an den Formulierungen des Ständerates festzuhalten. Insbesondere möchte sie aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht, dass angesichts der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen eine privilegierte Steuerungsfunktion der Hausarztmedizin auf Verfassungsstufe festgeschrieben wird.

Die Kommission entschied einstimmig, der Pa. Iv. Joder. Standorte der Herzzentren mit Herztransplantationen (12.428 n) nicht zuzustimmen. Sie ist klar der Auffassung, dass in dieser Frage die Kantone gefordert sind, die dafür auch über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Weiter stellte die Kommission fest, dass die entsprechenden Planungsarbeiten laufen. Diesbezüglich empfiehlt das zuständige Fachorgan den Kantonen, die Herztransplantationen vorerst bei den Universitätsspitälern Bern, Lausanne und Zürich zu belassen. Die Kantone ihrerseits haben bis Ende 2013 die definitiven Zuteilungsentscheide in Aussicht gestellt, was durch die Kommission begrüsst wird. Das Geschäft geht nun wieder in die SGK-NR zurück.

Weiter führte die Kommission im Zusammenhang mit zwei parlamentarischen Initiativen (10.524 s AHV. 65/65 sowie 13.400 s Die AHV braucht eine Schuldenbremse) eine Aussprache zu verschiedenen Punkten des weiteren Vorgehens und eine mögliche Abstimmung mit dem Fahrplan des Bundesrates zur Reform Altersvorsorge 2020. Die Pa. Iv. Bortoluzzi. Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG (12.414 n) sistierte sie einstimmig, da die damit verbundenen Fragen im Gesamtzusammenhang der Altersvorsorge 2020 angegangen werden müssten. Sie diskutierte schliesslich einen ausführlichen Bericht des BSV über die Entwicklung des Anteils der öffentlichen Hand an der AHV-Finanzierung seit 1948 (der Bericht wird auf der Website der Kommission und des BSV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht).

Die Kommission tagte am 26. August 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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