Kommission für direkten Gegenentwurf

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Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission dem Ständerat, einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ (12.076) zu verabschieden. Was dessen Inhalt betrifft, beantragt die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass das Gericht – im Unterschied zur Volksinitiative – erst bei Straftaten einer gewissen Schwere verpflichtet ist, ein Tätigkeitsverbot auszusprechen. Dieses dauert mindestens 10 Jahre, wenn nötig auch lebenslänglich. Eine Minderheit beantragt, dass ein obligatorisches lebenslängliches Tätigkeitsverbot immer dann gilt, wenn der Täter als pädophil qualifiziert wird und eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität eines Kindes von weniger als 12 Jahren begangen hat. Der Gegenentwurf der Kommission geht über die Volksinitiative hinaus, indem er zusätzlich zum Tätigkeitsverbot ein Kontakt- und Rayonverbot beinhaltet. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf einen direkten Gegenentwurf zu verzichten. Mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommission ihrem Rat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit spricht sich für deren Annahme aus. Die Kommission hat zudem die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Strafrechts zwecks Ausdehnung des geltenden Berufsverbots sowie Einführung eines Kontakt- und Rayonverbots zu Ende beraten. Sie beantragt dem Ständerat einstimmig, die Vorlage weitgehend gemäss den Anträgen des Bundesrates anzunehmen. Der Ständerat wird sich in der Herbstsession mit dem Geschäft befassen.

Die Kommission hat im Weiteren verschiedene Experten angehört zur Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Zivilgesetzbuchs im Bereich des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung (13.049).

Die Kommission hat am 26. August 2013 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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