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Atommüllkosten: Risikoabsicherung für Bund und Steuerzahlende wird reduziert

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Alle fünf Jahre berechnen die AKW-Betreiber die Höhe der Kosten für die Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Atomkraftwerke neu. Alle fünf Jahre fallen diese Kostenprognosen höher aus (vgl. Grafik). Inzwischen sind die geschätzten Gesamtkosten von 13,7 Milliarden CHF (2001) auf rund 24,6 Milliarden CHF (Stand heute) angestiegen. Eine Trendwende fand bislang nicht statt. Nun will der Bundesrat den bisher in der Verordnung vorgesehenen Sicherheitszuschlag streichen.

Finanzierungsrisiken nicht abgedeckt
Für die SES, die seit längerem Kritik an den Berechnungsgrundlagen übt, ist dieser Entscheid unverständlich. «Der Vernehmlassungsentwurf geht in die völlig falsche Richtung: Angesichts der grossen finanziellen Risiken für Bund und Steuerzahlende müsste der Sicherheitszuschlag gestärkt werden!», so die Einschätzung von SES-Geschäftsleiter Nils Epprecht. Nebst der grossen bautechnischen Teuerung seien diverse Finanzierungsrisiken in den Beiträgen bislang nicht berücksichtigt. Unter anderem sei der Bund im Konkursfall eines AKW-Betreibers weiterhin sehr schlecht abgesichert.

Im Rahmen der angestossenen Verordnungsrevision fordert die SES, dass der Sicherheitszuschlag auf die Fonds nicht gestrichen, sondern bei 30% (Stilllegung) belassen bzw. auf 100% (Entsorgung) erhöht werden soll.

Licht und Schatten für die Steuerzahlenden bei den weiteren Anpassungen
Neben dem Sicherheitszuschlag sind auch Änderungen bei der Vorgaben zur Teuerung, der Fondsrendite sowie der Governance für die Fonds vorgesehen. Die SES begrüsst, dass bei der Verwaltungskommission der Fonds künftig mehr von den AKW-Betreiber unabhängige Sitze vergeben werden. Auch die risikoärmere Vorgabe bei der Teuerung (2.1% anstatt 3.5%) wird begrüsst. Damit wird dem Finanzierungsrisiko einer ausbleibenden Zinsentwicklung in Zukunft zumindest teilweise entgegnet.

Unverständlich ist hingegen die Anpassung bei der Teuerungsvorgabe. Nils Epprecht: «Die spezifische Teuerung bei Tiefenlagerprojekten liegt massiv über derjenigen von üblichen Bauprojekten. Eine Erhöhung, nicht eine Senkung wäre angebracht.»

Quelle:
Schweizerische Energie-Stiftung SES
www.energiestiftung.ch


Hintergrundinformation: Kostenstudie 2016 und SEFV
Die Kostenstudie 2016 (KS16) ist die aktuelle Basis für die Bemessung der Beiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) für die nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten der Schweizer AKW. Die KS16 wurde im Dezember 2016 publiziert. Die SES warnte im Mai 2017 nach einer ersten Überprüfung vor einem hohen Risiko für Bund und Steuerzahlende, dereinst Geld nachschiessen zu müssen. Die STENFO-Verwaltungskommission veröffentlichte ihrerseits im Dezember 2017 einen zusammenfassenden Überprüfungsbericht und schlug darauf basierend die Höhe der Beiträge in die STENFO vor, welche das UVEK im April 2018 definitiv verfügt hat.

Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eröffnet, in welcher der Sicherheitszuschlag und weitere finanzielle Vorgaben geregelt sind. Von diesen Vorgaben abgeleitet wird die definitive Höhe der Beiträge, welche jedes einzelne Schweizer AKW jährlich in die Fonds einzuzahlen hat.

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