Wespen – Was ist zu beachten?

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Wespen was tun (Bild von Capri23auto auf Pixabay)
Wespen was tun (Bild von Capri23auto auf Pixabay)

Süssigkeiten, zuckerhaltige Getränke sowie Fleischwaren sollten nicht offen im Freien herumliegen. Wespen werden zudem von bunter Kleidung und starken Parfums, aber auch von Deodorants, Shampoos und Sonnencremes angezogen. Es sollte also sowohl auf bunte Kleidung als auch auf die Verwendung der genannten Mittel verzichtet werden. Die Tiere lassen sich allenfalls vom Esstisch weg zu einer benachbarten Futterstelle weglocken, zum Beispiel einem Teller mit reifen Früchten. Eine solche Futterstelle sollte erst aufgestellt werden, wenn die Wespen bereits in der Nähe sind, weil sie ansonsten direkt angelockt werden. Wespen verschwinden häufig bei Eintritt der Dunkelheit. Der Grillanlass sollte also wenn möglich erst dann beginnen.

Wespennest auf dem Balkon oder am Haus – Was tun?
Grosse Wespennester lassen sich in der Regel nur durch Fachleute entfernen, seien dies spezialisierte Schädlingsbekämpfungsfirmen oder in gewissen Gemeinden die Feuerwehr. In diesem Zusammenhang stellt sich in Mietverhältnissen die Kostenfrage. Der Mieter ist nur für den kleinen Unterhalt zuständig. Kleine Nester, die leicht zugänglich sind, muss der Mieter selbst bekämpfen, z.B. mit einem Insektizidspray. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn es um die Bekämpfung einzelner Wespen in der Wohnung geht. Grosse Wespennester, welche aufgrund ihres Standortes eine akute Bedrohung für den Mieter darstellen, stellen einen Mangel an der Mietsache dar. In solchen Fällen ist grundsätzlich der Vermieter für deren Beseitigung und die Kostentragung verantwortlich. Der Mieter darf allerdings in der Regel entsprechende Aufträge nicht selbst erteilen, sondern muss dies dem Vermieter überlassen. Ist allerdings Gefahr im Verzug, etwa weil der Mieter auf Stiche allergisch reagiert und mit schwereren Gesundheitsschäden rechnen muss, so kann er ausnahmsweise selbständig die Beseitigung auf Kosten des Vermieters in die Wege leiten. Bei Eigentumswohnungen muss die Eigentümergemeinschaft für die Entfernung von Nestern im allgemeinen Bereich (Dachstock, Aussenfassade, Garten) bezahlen, der einzelne Eigentümer dagegen die Entfernung von Nesten im Balkonbereich und in den Rollladenkästen.

Dachstuhl und Rollladenkästen abdichten
Wespen, Bienen und Hornissen nisten vorzugsweise an Stellen, die vor Wettereinflüssen geschützt sind. In menschlichen Siedlungen sind dies alle Vorsprünge, Nischen, Ritzen und Hohlräume, die gross genug und trocken sind. Besonders beliebte Nistplätze sind Hohlräume im Dachstuhl und undichte Rollladenkästen. Um den Insekten das Einnisten zu verunmöglichen, sollten daher alle Löcher und Hohlräume am Haus, auf den Balkonen und Terassen abgedichtet oder verschlossen werden. Bei der Abdichtung von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass genügend Bewegungsspielraum für den Laden vorhanden ist.

Wespen was tun (Bild von Capri23auto auf Pixabay)

Weiterführende Informationen:

>> Pro Natura: Wespen und Hornissen als Untermieterinnen
>> Bundesamt für Umwelt BAFU: Wespen & Wespenarten


Quelle:
HEV
Hauseigentümerverband Schweiz
Seefeldstrasse 60
Postfach
8032 Zürich
www.hev-schweiz.ch

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