Kommission nimmt Beratung des neuen Zollgesetzes auf

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Parlamentsgebäude - Palais fédéral
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An ihrer Sitzung vom 26./27. Juni 2023 hatte die Kommission beschlossen, die Detailberatung der Vorlage des Bundesrates zur Totalrevision des Zollgesetzes zügig anzugehen. Entsprechend hat sie bereits eine ganze Reihe von Anträgen behandelt.

Die Kommission hat die Anträge der SiK-N zu den Artikeln 1, 6 und 7 des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes (BAZG-VG), die auf Vorschlägen der Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und Kantonen unter der Leitung von Altregierungsrat Urs Hofmann beruhen, allesamt gutgeheissen. Die Anpassungen sollen den verfassungsmässigen Grundsatz der Subsidiarität des Bundes innerhalb der Vorlage präzisieren und die jeweiligen Kompetenzen von Kantonen und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) klar abgrenzen.

Weiter spricht sich die Kommission für verschiedene administrative Entlastungen und Flexibilisierungen der Zollverfahren aus, die der Wirtschaft zugutekommen. So beantragt sie, die Anwendung des Bezugssteuerverfahrens im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren zu ermöglichen (12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Ausserdem soll bei nicht-zollpflichtigen Waren auf die Warenanmeldung verzichtet werden können (15 zu 10 Stimmen). Die Warenverantwortliche soll auch frei wählen können, ob sie die Warenanmeldung selbst vornehmen oder diese an eine Drittperson übertragen will (15 zu 10 Stimmen). Zudem soll die Aktivierung der Warenanmeldung ortsunabhängig möglich sein (14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen). In der Kommission unbestritten war, dass Konsumentinnen und Konsumenten von der Anmeldepflicht befreit werden sollen. An ihrer Stelle sollen die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer (inklusive Online-Plattformen) in die Pflicht genommen werden. Angenommen wurde ausserdem ein Antrag, der die Vervollständigung des Katalogs der Zollabgaben zum Ziel hat. Neu sollen auch die Erlöse der Versteigerung von Zollkontingenten zu den Einfuhrabgaben zählen, womit eine Rückerstattung dieser Erlöse bei Wiederausfuhr von Waren ermöglicht wird (12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Schliesslich will die Kommission die Überwachung von Zollfreilagern durch Personal des BAZG sicherstellen, das vor Ort anwesend sein soll (13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung). Diverse Anträge, die die Möglichkeit von schriftlicher Kommunikation und Bargeldzahlung sicherstellen wollten, wurden abgelehnt.

Die Kommission wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung im Oktober fortführen.

Quelle:
Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch

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