Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Züblin konnte einen langjährig bestehenden, regulär zum 30.04.2025 auslaufenden Mietvertrag im
Geschäftshaus Holbeinstrasse frühzeitig bis mindestens 30.04.2035 verlängern.
Gemäss Geschäftsbericht 2022/23 per 31.03.2023 entfallen 32.6% der Gesamtmieterträge auf die-
ses Mietverhältnis, das damit innerhalb der fünf grössten Mieter im Züblin Portfolio rangiert.
Quelle:
Züblin Immobilien Holding AG
www.zueblin.ch