Auf Antrag der Ciba Holding AG („Ciba“; SWX: CIBN) hat der Emittentenausschuss des Regulatory Board der SIX Swiss Exchange Ciba bis zum 30. Juni 2009 von den folgenden Berichtspflichten befreit:
o Einreichung und Veröffentlichung von Zwischenberichten gemäss Art. 64 f. des Kotierungsreglements (KR) in Verbindung mit Art. 24 Zusatzreglement für die Kotierung im „EU-Kompatiblen“ Segment der SWX Swiss Exchange sowie Rz. 17 ff. und 26 der Finanzberichtserstattungsrichtlinie (RLFB);
o Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen gemäss Art. 72 KR;
o Offenlegung von Managementtransaktionen gemäss Art. 74a KR.
Die Befreiung gilt ab sofort und ist an gewisse Bedingungen geknüpft, die zum Wiederaufleben der Pflichten führen, wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird.
Quelle: Ciba Holding AG