Der Rückzug des Käuferkonsortiums erfolgte ohne rechtliche Grundlage im Kaufvertrag und stellt einen offensichtlichen Vertragsbruch dar. Die Vollzugsverweigerung durch das Käuferkonsortium ist ein für die Schweiz bislang einzigartiger Missbrauch. Die Käufer begründen ihre Vollzugsverweigerung mit den neuen Bedingungen auf den internationalen Kreditmärkten (vgl. Medienmitteilung vom 20.September und 25. Oktober 2007), doch enthält die Vereinbarung keine Klauseln, welche dem Käuferkonsortium einen Rückzug erlauben würde.
Gestützt auf rechtliche Abklärungen in mehreren Ländern hat die Jelmoli Holding ihre Anwälte instruiert, Klage gegen das Käuferkonsortium einzuleiten. Die vorbereitenden Schritte werden in Kürze abgeschlossen.
Quelle: Jelmoli Holding AG
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