Gemäss den seit dem 1. September 2008 geltenden Tierschutzvorschriften muss zukünftig für die Haltung eines Hundes ein spezieller Halterkurs absolviert werden. Die erlangte Hundehaltungsbewilligung hat jedoch nicht zur Folge, dass damit die Zustimmung des Vermieters für die Hundehaltung in der Mietwohnung entfällt.…
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