Das Mietrecht enthält keine balkonspezifischen Regelungen. Es gelten also grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Mietrechtes, wonach der Mieter die Mietsache sorgfältig und vertragskonform gebrauchen muss, und dabei auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen hat. Das Nutzungsrecht der Balkone wird im Mietvertrag und in der dazugehörenden Hausordnung konkretisiert. Die meisten…
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