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Keinen Einfluss auf reales Poststellennetz

Kategorie: Allgemeine Infos, Verkehr/Logistik | Eingetragen am 5. Februar 2008 um 09:23 Uhr

Die Postregulationsbehörde (PostReg) hat in einer Weisung von Ende Jahr 2007 für die Rechnungslegung der Schweizerischen Post ein sogenanntes „optimales (betriebsnotwendiges) Poststellennetz“ festgelegt. Die theoretische Grösse des „optimalen (betriebsnotwendigen) Poststellennetzes“ hat weder einen Einfluss auf die Ausgestaltung des realen Poststellennetzes, das die Post zur Erbringung einer qualitativ hochstehenden Grundversorgung betreibt, noch auf das finanzielle Ergebnis. Die neuen Parameter verändern aber den Infrastrukturbeitrag. Diesen wird die Post neu nach den aktualisierten Vorgaben von PostReg berechnen.

Zwischen der Schweizerischen Post und der Postregulationsbehörde (PostReg) wurde die bislang noch offene Frage der Definition des sogenannten „optimalen (betriebsnotwendigen) Poststellennetzes“ bereinigt. Gemäss der auf Ende 2007 erfolgten Bereinigung werden neu Vorgaben gemacht, wie viele Poststellen für die Berechnung des Infrastrukturbeitrags als betriebsnotwendig zu betrachten sind. Das neue Berechnungsmodell geht von einem hypothetischen Netz von 1700 Zugangspunkten aus, wovon 700 eigene Poststellen und 1000 von Dritten betriebene Agenturen sind. Diese Vorgaben haben weder Einfluss auf die Grösse des realen Netzes noch auf das finanzielle Ergebnis der Post.

Neuer Infrastrukturbeitrag

Die neue Definition führt dazu, dass ein neuer Infrastrukturbeitrag errechnet wird. Für das Geschäftsjahr 2007 wird der neue definierte Infrastrukturbeitrag mit der veränderten Berechnungsmethodik gemäss der PostReg-Weisung veröffentlicht. Gleichzeitig mit der Weisung wird auch die vom UVEK in Auftrag gegebene Studie BDO/WIK öffentlich gemacht. Diese Studie vom Sommer 2007 kommt zum Schluss, dass das Rechnungswesen der Post grundsätzlich geeignet ist, um die regulatorischen Vorgaben zu erfüllen.

Heute betreibt die Post 2318 Poststellen in Eigenregie und 150 Agenturen. Sie wird auch künftig die Ausgestaltung ihres Poststellennetzes von den Kundenbedürfnissen und ihrem gesetzlichen Auftrag zur Gewährleistung der postalischen Grundversorgung für Bevölkerung und Wirtschaft abhängig machen.

Quelle: Die Schweizerische Post



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