Position des HEV Schweiz zur Vernehmlassungsvorlage
Im Mai 2004 hatte das Stimmvolk eine Gesetzesvorlage mit ähnlichem Ziel – nämlich dem Wechsel der Mietzinsbindung an die Teuerung (Indexmiete) statt an die Hypothekarzinsen – mit rund 64% der Stimmen überaus deutlich verworfen. Auch aus Vermietersicht wurde eine Abkoppelung von den Hypothekarzinsen nicht aktiv angestrebt. Ein Grossteil der privaten Vermieter steht einer Abkoppelung nach wie vor skeptisch bis ablehnend gegenüber.
Der HEV Schweiz hat stets betont, dass die Frage der Mietzinsanpassungen nicht isoliert betrachtet werden kann. Die Missbrauchsgrenze – der Anfangsmieten – ist mindestens ebenso wichtig. Heute besteht dafür ein konfuses Nebeneinander von Rendite und Ortsüblichkeit der Mieten. Eine Teuerungskoppelung der Mieten stellt eine Abkehr von der Kostenmiete dar und erfordert daher auch eine Abkehr von der heutigen Renditeprüfung der Anfangsmieten. Es ist daher konsequent, mit der Abkoppelung von den Hypothekarzinsen auch auf ein marktorientiertes Vergleichsmiete-Instrument zur Überprüfung der Anfangsmieten zu wechseln. Dem entspricht die Vernehmlassungsvorlage. Die Ausgestaltung dieses Vergleichsmietesystems ist allerdings noch im Detail auszuhandeln. Es ist sicherzustellen, dass dieses ein wirkliches Marktabbild darstellt und nicht zu einem Instrument für ein staatliches Mietzinsdiktat verkommt!
Angesichts der historisch tiefen Finanzierungskosten ist eine Abkoppelung von den Hypothekarzinsen aus Vermietersicht zudem akzeptabel, wenn ein Übergangsrecht geschaffen wird, das eine Umverteilung zulasten der Vermieter verhindert. Es entspricht einem Gebot der Fairness die bestehenden Spielregeln des Mietrechts beizubehalten bis sich die Hypothekarzinsen wieder auf einem langfristigen Durchschnitt von rund 4,5 % eingependelt haben. Andernfalls würde ein Abkoppelung zu einer reinen Umverteilung zulasten der Vermieter missbraucht. Die Übergangsregelung der Vernehmlassungsvorlage übernimmt hier den ausgehandelten Kompromiss der Vermieter- und Mieterorganisationen, welcher aus Sicht des HEV Schweiz nicht ideal ist, aber einen gangbaren Mittelweg darstellt. Monika Sommer vom HEV Schweiz stellt klar: „Scheitert das Gesamtpaket in der Vernehmlassung so wird ein Systemwechsel zur Abkoppelung den Hypothekarzinsen vom HEV Schweiz abgelehnt.“
Quelle: Hauseigentümerverband Schweiz