1. Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Die APK-S hat zusammen mit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates Anhörungen zur Botschaft des Bundesrates betreffend die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien durchgeführt. Angehört wurden u.a. die Konferenz der Kantonsregierungen sowie Vertreter von Interessengruppen (Economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse).
Als Kommission des Erstrates prüfte die APK-S die Botschaft des Bundesrates zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien. Das Eintreten auf die beiden Bundesbeschlüsse war unbestritten. Mit 11 zu 1 Stimmen abgelehnt hat sie indessen einen Antrag auf Rückweisung des Bundesbeschlusses zur Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits auf Bulgarien und Rumänien. Bei diesem Rückweisungsantrag ging es vor allem darum, mit diesem Bundesbeschluss abzuwarten, bis die EU eine verbindliche Erklärung abgibt, dass sie die schweizerische Souveränität insbesondere auch in Steuerfragen nicht weiter in Frage stellt. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien unerlässlich und eine logische, mit der EU-Osterweiterung einhergehende Folge ist.
Anschliessend nahm die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen einen Antrag an, wonach die beiden vom Bundesrat unterbreiteten Bundesbeschlüsse zusammenzufassen sind. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es hier um die Einheit der Materie gehe und somit die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien nicht getrennt behandelt werden können: Hier gehe es um die Frage, ob das Freizügigkeitsabkommen sowie die Gesamtheit der bilateralen Abkommen weitergeführt werden oder nicht, was nur mit der gesamten EU (und nicht nur mit gewissen Mitgliedern) möglich sei. Die Nichtdiskriminierung stellt ja auch ein Grundprinzip der EU dar. Eine Ausnahme für die Schweiz ist nicht vorstellbar. Die Kommission genehmigte schliesslich den Entwurf zu einem zusammengefassten Bundesbeschluss mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Bei dieser Gelegenheit nahm die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion an. Diese Kommissionsmotion beauftragt den Bundesrat im Hinblick auf eine erfolgreiche Umsetzung der Personenfreizügigkeit, Aus- und Weiterbildungsanstrengungen vorzusehen, indem 1) das Weiterbildungssystem für alle mit dem Ziel einer Berufsqualifikation für Schweizer/innen und Ausländer/innen ausgebaut wird, 2) spezielle Anstrengungen für eine nachholende berufliche Ausbildung für ungelernte Immigranten und Immigrantinnen sowie für eine nachholende Ausbildung für Ausländerinnen unternommen werden, 3) das vorgesehene Gesetz über die Weiterbildung vorangetrieben wird.
2. Aussenwirtschaftspolitik 2007. Bericht
Die Kommission hat den Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik eingehend beraten und ihn als ausgezeichnete Auslegeordnung der aussenwirtschaftlichen Aktivitäten der Schweiz im Jahr 2007 gewürdigt. Die Kommission richtete ihr Augenmerk vor allem auf die zurzeit festgefahrene Doha-Runde und deren Bedeutung für die Schweiz. Weiter diskutierte sie Kommission über die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie über die bilaterale und multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit, insbesondere den Abschluss von Freihandelsabkommen.
Im Rahmen dieser Beratung sprach sich die Kommission mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Arabischen Republik Ägypten sowie für eine Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und Ägypten aus.
Ebenfalls mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigte die Kommission den Abschluss von bilateralen Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Kenia und Syrien. Diese Investitionsschutzabkommen bezwecken, die im Partnerland getätigten Investitionen vor diskriminierenden staatlichen Massnahmen zu schützen.
Einstimmig gutgeheissen hat die APK-S die Änderungen der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Schliesslich stimmte sie dem Bundesbeschluss zur Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen und dem Bundesbeschluss zur Genehmigung der geänderten Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich pharmazeutischer Stoffe einstimmig zu.
3. Combat contre les actes terroristes contre la sécurité nucléaire et maritime. Conventions et protocoles
Die Kommission hat die Botschaft des Bundesrates betreffend die Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie den Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit vorberaten. Die vier dieser Botschaft beigelegten Abkommen befassen sich mit der Verbesserung des Schutzes von Kernmaterial und Kernanlagen, der Seeschifffahrt und fester Plattformen vor terroristischen Angriffen. Sie ermöglichen in erster Linie eine verbesserte internationale Zusammenarbeit in diesen Bereichen. Die Kommission hat die vier Bundesbeschlüsse einstimmig genehmigt.
4. FIPOI. Finanzhilfen an die UICN
Die APK-S hat im Weitern die Botschaft über die FIPOI beraten. Dabei handelt es sich um einen Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken zugunsten der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung eines neuen Verwaltungsgebäudes für den Sitz der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (UICN), die seit über 25 Jahren in Gland (VD) niedergelassen ist. Die Kommission nahm die Vorlage einstimmig an.
5. Allgemeine Kreditvereinbarungen des IWF. Verlängerung der Schweizer Teilnahme
Die Kommission sprach sich einstimmig für die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds aus. Der Bundesbeschluss sah vor, dass künftig der Bundesrat im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für allfällige weitere Vertragsverlängerungen der Allgemeinen Kreditvereinbarungen zuständig ist. In der Frühlingssession stimmte der Nationalrat einem Antrag zu, diese Kompetenz erneut dem Parlament zuzuteilen, dies im Einvernehmen mit der SNB. Die APK-S ihrerseits beantragt nun ihrem Rat, diese Kompetenz beim Parlament zu belassen, allerdings ohne das Einvernehmen mit der SNB. Die Kommission ist der Auffassung, dass bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF ein Einvernehmen zwischen SNB und Parlament aus rein institutionellen Gründen nicht möglich ist.
Die Kommission hat am 31. März und 1. April 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP/TI) und in Anwesenheit der Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf, Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard sowie von Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.
Bern, 1. April 2008 Parlamentsdienste