/

Kommission will mehr Konsumentenschutz. Spanienfreiwillige sollen rehabilitiert werden

2 mins read

Die Kommission behandelte drei parlamentarische Initiativen, die den Konsumentenschutz verbessern wollen:
Sie beschloss mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, einer parlamentarischen Initiative von Ständerätin Simonetta Sommaruga ( 06.489 Gegen missbräuchliche Klauseln im „Kleingedruckten“) Folge zu geben. Die Initiative fordert einen Gesetzesentwurf, welcher Grundsätze über Gültigkeit und Ungültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und missbräuchlichen Vertragsklauseln festlegt. Weiter soll der Entwurf eine abstrakte Inhaltskontrolle vorsehen.
Entgegen der Meinung der Rechtskommission des Nationalrates bestätigte die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen ihren Beschluss vom 13. November 2006, zwei weiteren parlamentarischen Initiativen ( 05.458 Pa. Iv. Sommaruga Simonetta. Verbesserung des Konsumentenschutzes. Fernabsatz und Gewährleistung; 06.441 Pa.Iv. Bonhôte. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf) Folge zu geben. Sie stellt dem Ständerat entsprechend Antrag. Die erste Initiative fordert zur Stärkung der in ihrem Titel genannten Bereiche Änderungen des Obligationenrechts sowie des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Sie nimmt damit Vorschläge eines vom EJPD ausgearbeiteten Entwurfes auf. Der Bundesrat beschloss Ende 2005, auf die in diesem Entwurf enthaltenen Massnahmen zu verzichten. Die zweite Initiative betrifft einen Teilbereich der ersten Initiative. Eine Minderheit beantragt, den Initiativen keine Folge zu geben.

Einstimmig stimmte die Kommission dem Beschluss der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zu, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Paul Rechsteiner ( 06.461 Pa.Iv. Rehabilitierung der Schweizer Spanienfreiwilligen) Folge zu geben. Die Initiative verlangt die Aufhebung der Strafurteile gegen Schweizerinnen und Schweizer, die im Spanischen Bürgerkrieg und in der Résistance für die Demokratie gekämpft haben. Die Kommission erachtet eine Anerkennung der Leistungen der Spanienkämpfer für die Demokratie auf diese Weise als angemessen.
Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte die Kommission dem Beschluss der nationalrätlichen Kommission, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Silvia Schenker ( 06.432 ; Erbrechtliche Zuwendungen und Schenkungen an Personen mit einer besonderen beruflichen Funktion) Folge zu geben, nicht zu. Das Geschäft geht somit an die erstberatende Kommission zurück, die ihrem Rat Antrag stellen wird (Festhalten oder keine Folge geben). Die Initiantin möchte im Zivilgesetzbuch eine Bestimmung einführen, die erbrechtliche Zuwendungen respektive Schenkungen an Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Funktion (Rechtsanwältinnen und -anwälte, Pflegepersonen, Ärztinnen und Ärzte usw.) in einem besonderen Vertrauensverhältnis zur verfügenden Person stehen, verbieten oder wenigstens einschränken. In den Augen der Kommissionsmehrheit muss der Wille der verfügenden Person grundsätzlich respektiert werden und ist höher zu gewichten als der Schutz der Erben. Auch berge eine solche Bestimmung die Gefahr, dass erbrechtliche Zuwendungen an gewisse Personen einzig aufgrund derer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe verboten werden.

Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, eine vom Nationalrat angenommene Motion ( 07.3281 Mo. Nationalrat (RK-NR ( 05.092 )). Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten) ebenfalls anzunehmen. Die Motion verlangt eine Änderung des Bundesrechts in der Weise, dass Personen, welche als Angestellte einer Unternehmung für diese rechtsberatend oder forensisch tätig sind, hinsichtlich der Pflichten und Rechte den freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten gleichgestellt sind. Nach Meinung der Kommission sollte diese Materie in einem speziellen Gesetz geregelt werden.

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, eine Motion anzunehmen, die den Bundesrat beauftragt, mit einer Revision des Haftpflichtrechtes die Verjährungsfristen derart zu verlängern, dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche gegeben sind ( 07.3763 Mo. Nationalrat (RK-NR ( 06.404 )). Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht).

Die Kommission hat am 18. Februar 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Janiak (S, BL) in Bern getagt.

Bern, 15. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Luzerner Kantonalbank gründet Wachstumskapital AG

Next Story

Systemwechsel bei der Erschöpfung im Patentrecht

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…