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Systemwechsel bei der Erschöpfung im Patentrecht

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1. Patentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht 08.010
In der Schweiz ist die Erschöpfung der durch das Patentrecht vermittelten Ausschlussrechte an einem patentgeschützten Erzeugnis im Patentgesetz nicht geregelt. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 1999 in Sachen Kodak SA gegen Jumbo Markt AG schloss das Bundesgericht diese Lücke und stellte für den Bereich des Patentrechts den Grundsatz der nationalen Erschöpfung auf. Das Urteil wird bis heute kontrovers diskutiert.
Im Rahmen der Beratung der Revision des Patentgesetzes haben die beiden Räte im vergangenen Jahr den Bundesrat beauftragt, zur Frage der patentrechtlichen Erschöpfung eine Botschaft auszuarbeiten.
In seiner Botschaft vom 21. Dezember 2007 beantragt der Bundesrat, das System der nationalen Erschöpfung im Gesetz festzuschreiben.
Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission demgegenüber eine regionale Erschöpfung. Dabei dürfen patentgeschützte Waren, welche im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, im Inland gewerbsmässig eingeführt, gebraucht und weiterveräussert werden. Um sicherzustellen, dass das neue System auch für Medikamente gilt, beantragt die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen, die Spezialregelung für Medizinalprodukte in Art. 14 Abs. 3 des Heilmittelgesetzes (SR 812.21) zu streichen.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass durch einen Systemwechsel bei der Erschöpfung im Patentrecht ein wichtiger Beitrag zur Senkung der hohen Preise in der Schweiz geleistet werden kann. Sie betont, dass durch diesen Entscheid in keiner Weise der Mechanismus des Patentschutzes – der Schutz von Investitionen und Innovationen – geschwächt werden soll. Sie weist vielmehr darauf hin, dass das System der nationalen Erschöpfung in erster Linie die Vertriebskanäle schützt. Die dadurch zementierten Monopolstellungen führen letztlich zu hohen Preisen für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz. Schliesslich geht die Mehrheit der Kommission gestützt auf die Resultate von ökonomischen Studien davon aus, dass ein Systemwechsel im schweizerischen Patentrecht kaum wesentliche Auswirkungen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der hiesigen Firmen haben wird. Demgegenüber erachtet sie den positiven Effekt sinkender Preise als wesentlich bedeutsamer für die schweizerische Volkswirtschaft.
Ein Antrag für einen Systemwechsel hin zur internationalen Erschöpfung im Patentrecht wurde mit 11 zu 10 Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt. Die Minderheit hat sich für einen radikalen Systemwechsel ausgesprochen, um dank einem freien Wettbewerb die Konsumentenpreise wesentlich zu senken. Sie spricht sich gegen eine regionale Erschöpfung aus, da diese gemäss verschiedener Rechtsgutachten nicht mit den Verpflichtungen des internationalen Rechts namentlich des TRIPS-Abkommens vereinbar seien.
Die Kommissionsminderheit, welche den Antrag des Bundesrates auf Festlegung der nationalen Erschöpfung unterstützt, führt aus, dass dieses System einen grösstmöglichen Schutz für Innovation biete und damit die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in der Schweiz wesentlich gefördert werde. Ein Systemwechsel würde demgegenüber einen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellen und falsche Anreize setzen. So würde der Handel ungebührlich von Innovationen der forschenden und entwickelnden Industrie profitieren. Den Preissenkungseffekt eines Systemwechsels schätzt die Kommissionsminderheit als gering ein. Im Übrigen weist sie darauf hin, dass das geltende Kartellrecht den Missbrauch des Patentrechts verhinderte.

2. Änderung des Tabaksteuergesetzes 07.053
Die Kommission hat die Detailberatung zum Tabaksteuergesetz aufgenommen. Diese Gesetzesänderung verfolgt folgende drei Ziele: Erstens soll die Steuerstruktur in diesem Bereich vereinfacht und EU-kompatibel ausgestaltet werden. Gleichzeitig sollen dadurch Steuermehreinnahmen von jährlich mindestens 10 Millionen Franken gesichert und soll dem Bundesrat die Kompetenz für allfällige Steuererhöhungen erteilt werden. Das zweite – gesundheitspolitische – Ziel baut auf der abschreckenden Wirkung der – leichten –Steuererhöhung. Das dritte Ziel schliesslich ist die Einführung von Massnahmen zugunsten der Wirtschaft. Konkret handelt es sich dabei um eine administrative Entlastung aufgrund der Vereinfachung der Steuerstruktur und um die Schaffung von zugelassenen Steuerlagern.
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Eine Kommissionsminderheit möchte den Entwurf allerdings an den Bundesrat zurückschicken mit dem Auftrag, keine weiteren Steuerbelastungen für Konsumenten vorzusehen. Die Kommission konnte die Vorlage noch nicht abschliessend beraten und wird sich deshalb an ihrer nächsten Sitzung wieder mit ihr befassen, damit das Geschäft in der kommenden Sommersession im Nationalrat behandelt werden kann.

3. Agrarfreihandelsabkommen mit der EU. Verhandlungsmandat
WTO Anpassung Verhandlungsmandat

Der Bundesrat hat am 14. März 2008 ein Verhandlungsmandat für ein Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) und im Gesundheitsbereich verabschiedet.
Ein FHAL zwischen der Schweiz und der EU soll die Märkte für Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel gegenseitig öffnen. Das Abkommen würde sowohl tarifäre Handelshemmnisse (wie Zölle und Kontingente) als auch nicht-tarifäre Hürden (wie unterschiedliche Produktvorschriften und Zulassungsbestimmungen) abbauen. Neben der landwirtschaftlichen Produktion sollen auch die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Stufen der Produktionskette einbezogen werden.
Die Kommission wurde gemäss Parlamentsgesetz zum Verhandlungsmandat konsultiert. Die Kommission sprach sich mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen grundsätzlich für die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU aus. In ihren Augen bietet ein Freihandelsabkommen der Schweizer Landwirtschaft die Möglichkeit, ihre Produkte hindernisfrei auf einem wesentlich grösseren Markt abzusetzen. Im der Landwirtschaft vorgelagerten Sektor, würde ein FHAL den Bauern ermöglichen, ihre Produktionskosten zu senken und sich auf den Märkten zu behaupten, die in Zukunft vor allem aufgrund der Entwicklungen innerhalb der WTO in zunehmendem Masse liberalisiert werden.
Verschiedene Kommissionsmitglieder haben betont, dass dieses Freihandelsabkommen nicht zu einem Verzicht der Schweiz auf gewisse Aspekte ihrer Landwirtschaftspolitik auf dem Gebiet des Umwelt- und des Tierschutzes oder der Konsumenteninformation (Deklarationspflicht) führen darf. Schliesslich wies die Kommission darauf hin, dass es wichtig ist, Begleitmassnahmen vorzusehen, welche den Bauern ermöglichen, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Nach Auffassung der Minderheit ist ein Freihandelssystem für die Schweizer Landwirtschaft verhängnisvoll, da die Schweizer Landwirtschaft hauptsächlich wegen der höheren Produktionskosten mit der europäischen Landwirtschaft nicht mehr konkurrenzfähig sein wird. Ein FHAL würde somit unweigerlich zu einem unverantwortlichen Rückgang des Landwirtschaftseinkommens und somit zu einer eigentlichen Gefährdung des primären Sektors in der Schweiz führen. Der Selbstversorgungsgrad könnte stark sinken.
Im Weiteren befasste sich die Kommission mit der Anpassung des WTO-Verhandlungsmandats. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen innerhalb der WTO und einem möglichen Abschluss der Doha-Runde ist eine Anpassung des Verhandlungsmandats der Schweizer WTO-Delegation unerlässlich, dies vor allem in den Bereichen der Landwirtschaft, der Industriegüter sowie der Offenlegung der Quelle genetischer Ressourcen im TRIPS-Kontext. Ebenfalls vorgesehen ist, die Dienstleistungsofferte der Schweiz zu revidieren.
Die Kommission diskutierte gemäss ihres Auftrages vor allem über Landwirtschaftsfragen. Im Hinblick auf die geplante massive Senkung der Zollabgaben beschloss die Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Bundesrat aufzufordern, von einer Anpassung des Verhandlungsmandats für den Landwirtschaftsbereich abzusehen. In den Augen der Kommissionsmehrheit wären diese Abgabensenkungen – bei gewissen Produkten um über zwei Drittel des heutigen Satzes – für die einheimische Landwirtschaft nicht tragbar. Nach Auffassung der Minderheit dürfte es für die Schweiz kaum realistisch sein, sich dem Hauptanliegen der Doha-Runde zu widersetzen; dieses besteht darin, den südlichen Ländern den Zugang zu den Märkten der Industrieländer zu erleichtern. Die Schweizer Delegation muss sich vielmehr für die Beibehaltung der Ausnahmen für die sensiblen Produkte sowie für genügend lange Anpassungsfristen einsetzen.

4. Hearing zum Thema Finanzaufsicht

Die Kommission setzte ihre Anhörungen zum Thema Finanzaufsicht fort. An dieser zweiten Hearingrunde nahmen Paul Wright, Head of International Strategy and Policy Co-ordination der britischen Finanzaufsicht (Financial Services Authority) sowie Hans-Jörg Rudloff, Aufsichtsratsvorsitzender (Chairman of the Executive Committee) der Barclays Bank, teil.
Ebenfalls von der WAK-N angehört wurden zwei Vertreter der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), nämlich deren Präsident Eugen Haltiner sowie deren Direktor Daniel Zuberbühler. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung den gesetzgeberischen Handlungsbedarf erörtern und allenfalls die notwendigen Schritte einleiten.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrätinnen Doris Leuthard und Eveline Widmer-Schlumpf sowie Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 14. und 15. April 2008 in Bern getagt.

Bern, 15. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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