Atomkraftwerke sind Fehlinvestitionen
Atomkraftwerke sind gefährlich, teuer und haben nicht voraussehbare Kostenfolgen. Die budgetierten Baukosten werden regelmässig um ein Vielfaches überschritten. Atommülllagerung und Stilllegung werden viel teurer als heute angenommen. Hinzu kommt eine völlig ungenügende Haftpflichtversicherung.
Atomkraftwerke bieten keine langfristige Versorgungssicherheit
Uran ist ein endlicher Rohstoff. Die zu ökonomisch vernünftigen Preisen abbaubaren Uranreserven werden beim heutigen Verbrauchsniveau bis im Jahr 2030 aufgebraucht sein.
Atomkraftwerke sind ein Klumpenrisiko
Wegen eines Generatorschadens stand das Atomkraftwerk Leibstadt im Sommer 2005 fünf Monate still. Entsprechend fielen auf einen Schlag ca. 16% der Inlandproduktion aus.
Atomkraftwerke sind ein Sicherheitsrisiko
Die jüngsten Zwischenfälle in Krsko, Beznau und Forsmark haben das Restrisiko eines AKW in Erinnerung gerufen. Auch der „neue“ Reaktortyp EPR birgt inakzeptable Risiken, sei dies durch einen Unfall, durch menschliches Versagen oder nach einem Terroranschlag.
Atomkraftwerke schützen das Klima nicht
Atomstrom ist nicht CO2-neutral! Jeder in Effizienzmassnahmen investierte Franken ist als Klimaschutzmassnahme 3 – 10 Mal wirksamer als ein neues AKW.
Atomkraftwerke produzieren Atommüll
Ein sicheres Atommülllager für den 1 Million Jahre lang strahlenden Atommüll gibt es nicht.
SES- Forderungen
Um eine nachhaltige und sichere Stromzukunft für die Schweiz garantieren zu können, fordert die SES Bundesrat und Parlament auf, das Energiegesetz zu revidieren und damit die eingebauten Bremsen zu lösen.
Artikel 1 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 ist folgendermassen abzuändern:
Abs. 5: Die Elektrizitätsnachfrage pro Kopf und pro BIP-Einheit nimmt gemäss dem Szenario IV der BFE-Energieperspektiven bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2000 um 10 Prozent ab.
Abs. 3: Die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ist bis zum Jahr 2030 um mindestens 12’000 GWh zu erhöhen.
Hierfür reichen die für die kostendeckende Einspeisevergütung generierten 320 Millionen CHF pro Jahr nicht aus. Die SES fordert die Verdreifachung des Zuschlags auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze von heute 0,6 auf 1,8 Rappen pro kWh.
Artikel 15b, Abs. 4 lautet somit neu:
Die Summe der Zuschläge darf 1,8 Rappen pro kWh auf dem Endverbrauch pro Jahr nicht überschreiten.
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung