Dass die gestiegenen Brennstoffkosten in den Haushaltsbudgets der ganzen Wohnbevölkerung – von Mietern genauso wie Stockwerkeigentümern oder Hausbesitzern ist unbestritten. Dass sich mit der Sanierung von schlecht isolierten Altbauten der Heizbedarf erheblich reduzieren lässt, ist ebenso unbestritten. Aber Sanierungen kosten Geld – viel Geld. Von energetisch wirksamen Massnahmen profitieren die Bewohner. Es ist daher sachgerecht, dass die Sanierungskosten auch von den Bewohnern (Mietern, Stockwerkeigentümern, Hausbesitzern) bezahlt werden. Genauso selbstverständlich ist es, dass die Heizkosten (wie auch die Treibstoffkosten) von demjenigen bezahlt werden müssen, der sie verursacht, sei er nun Mieter, Stockwerk- oder Hauseigentümer. „Die Forderungen des Mieterinnen- und Mieterverbandes sind abstrus! – Energieeffizienz ist nicht gratis; man kann nicht energetische Investitionen fordern und dann noch „tiefere Mietzinsen verlangen“, meint Ansgar Gmür, Direktor des HEV Schweiz.
In Altbauten mit relativ tiefem Unterhaltsstandard sind erfahrungsgemäss auch die Mietzinsen entsprechend tief. Um eine Sanierung zu finanzieren, muss der Investor in der Regel Fremdkapital aufnehmen. Dieses muss sich durch einen angemessenen Mietzinsaufschlag für den geschaffenen Mehrwert auch verzinsen lassen. Darin sind sich Parlament und Bundesrat einig. Aus diesem Grund wurde auf Anfang 2008 eine Anpassung der Mietrechtsverordnung (VMWG) vorgenommen, die klar und deutlich festhält, dass Investitionen für energetische Verbesserungen als Mehrleistung anerkannt werden und unter Berücksichtung einer angemessenen Verszinsung und Amortisation zu einem Mietzinsaufschlag berechtigen.
Energetisch wirksame Sanierungen haben aber nicht nur den Vorteil, dass sie die Heizkosten reduzieren. Sie sind auch ökologisch sinnvoll, da sich dadurch der Schadstoffausstoss vermindern lässt. Davon profitiert die ganze Bevölkerung. Es ist daher auch gerechtfertigt, dass solche Sanierungen mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Der HEV Schweiz befürwortet daher die zurzeit im Parlament diskutierte Teilzweckbindung eines Teils der Erträge aus der CO2-Abgabe. Damit könnte ein kleiner Beitrag an energetisch sinnvolle Sanierungsvorhaben bei Miethäusern, Stockwerkeigentumsbauten und Einfamilienhäusern geleistet werden.
Quelle: HEV Schweiz