SGK will E-Health vorantreiben

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Beratungen über die vom Bundesrat am 30. Mai 2008 verabschiedete Revision des Unfallversicherungsgesetzes begonnen ( 08.047 n BG über die Unfallversicherung (UVG). Revision. Teil I und II) und dazu Anhörungen (s.u.) durchgeführt. Seit dem Inkrafttreten des geltenden UVG im Jahre 1984 wurde das Gesetz nicht mehr systematisch überprüft. Die Revision hat deshalb das Ziel, das UVG den inzwischen stattgefundenen Entwicklungen anzupassen. Der Bereich der Tätigkeiten der SUVA soll begrenzt bleiben. Die Organisation der SUVA soll modernisiert und der Verwaltungsrat reduziert werden (Stichwort: Corporate Governance). Unter anderem soll das Problem der Überentschädigungen angegangen werden (Stichwort: IV-Renten). Der höchstversicherte Verdienst soll reduziert werden. Im Gegensatz zum geltenden UVG soll die Haftung für Grossrisiken künftig auf 2 Milliarden Franken beschränkt werden. Viele andere Anpassungen sind eher technischer Natur. Die Vorlage 1 betrifft die Unfallversicherung und Unfallverhütung, die Vorlage 2 die Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA. Die Anhörungen haben gezeigt, dass die Vorschläge des Bundesrates zum Teil sehr umstritten sind.

Des Weiteren wurden von der Kommission eine Reihe parlamentarischer Initiativen und eine Standesinitiative vorgeprüft:

Die Kommission hat die von Nationalrätin Marina Carobbio Guscetti am 22. Juni 2007 eingereichte parlamentarische Initiative „Besonders kostspielige medizinisch-technische Geräte. Bewilligungsverfahren“ ( 07.443 n ) beraten und mit 13 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu diesem Thema eine Kommissionsinitiative beschlossen, welche neben dem Anliegen von Nationalrätin Carobbio zusätzlich eine Senkung der Tarife und Preise von Leistungserbringern auf den schweizerischen Benchmark verlangt. Für die Ausarbeitung einer Vorlage braucht es noch die Zustimmung der Schwesterkommission. Nationalrätin Carobbio zog anschliessend ihre Initiative zurück.

Mit seiner am 4. Oktober 2007 eingereichten parlamentarischen Initiative. „Digitale Identität statt Versichertenkarte“ ( 07.472 n ) will Nationalrat Ruedi Noser in der sozialen Krankenversicherung für jede Person eine digitale Identität einführen, welche als Benutzeridentifikation für die Rechnungsstellung der Leistungen sowie für medizinische Zwecke verwendet werden und als Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen dienen kann. Mit 18 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen gab die Kommission der Initiative Folge. Für die Weiterarbeit bedarf es noch der Zustimmung der SGK-SR. Mit diesem Entscheid sollen die laufenden Arbeiten an der Versichertenkarte nicht relativiert werden, vielmehr geht es unter anderem um eine Weiterentwicklung, z.B. das „empowerment of patient“, die Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzes, den Zugriff für die Versicherten auf ihre Daten und eine Vereinheitlichung technischer Standards.

Mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der am 23. März 2007 vom damaligen Nationalrat Luc Recordon eingereichten parlamentarischen Initiative „Form und Führung der Krankenkassen“ ( 07.420 n ) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass die obligatorische Krankenversicherung künftig von Genossenschaften durchgeführt wird, bei denen die Versicherten automatisch Mitglied werden.

Mit 11 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der von der SP-Fraktion am 19. März 2008 eingereichten parlamentarischen Initiative „KVG. Klare Trennung zwischen sozialer Krankenkasse und Privatversicherung“ ( 07.406 n ) keine Folge zu geben. Für die Mehrheit resultieren aus dem Umstand, dass beide Versicherungsarten unter einem Dach verwaltet werden, durchaus Synergien.

Schliesslich prüfte die SGK-NR die Standesinitiative des Kantons Aargau „Abschaffung der Heiratsstrafe in der AHV-Gesetzgebung“ ( 07.301 s ). Sie beantragt mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative, wie bereits vom Ständerat beschlossen, keine Folge zu geben. Die Standesinitiative verlangt, dass die AHV-Renten künftig unabhängig von der Lebensform bemessen werden. Heute ist die Ehepaarrente auf 150 Prozent der Maximalrente plafoniert. Hauptgrund für die Ablehnung dieses Anliegens sind die hohen Kosten einer solchen Änderung. Die Mehrheit der Kommission erwartet aber, dass dieses komplexe Thema in der nächsten AHV-Revision aufgenommen wird.

Nachdem sich die Kommission mit der von Nationalrat Stéphane Rossini am 22. Juni 2007 eingereichten parlamentarischen Initiative „Invalidenversicherung. Anspruch auf medizinische Massnahmen für Geburtsgebrechen nach dem 20. Altersjahr“ ( 07.451 n ) schon einmal am 24./25. April 2008 beschäftigte hatte, verschob sie den Beschluss erneut, um weitere Abklärungen der Verwaltung abzuwarten.
Ebenfalls sistiert wurde angesichts der vielfältigen bereits laufenden Arbeiten die von Nationalrätin Bea Heim am 5. Oktober 2007 eingereichte parlamentarische Initiative „Nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit“ ( 07.486 n ). So ist der Bund daran, gemeinsam mit den betroffenen Akteuren und Experten eine nationale Strategie für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu erarbeiten. Die Kommission wird auf die Initiative zurückkommen, wenn sich erste Resultate dieser Bemühungen abzeichnen werden.

Die Kommission tagte am 19./20. Juni 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH). An den Anhörungen zur UVG-Revision ( 08.047 n ) nahmen Teil: Colette Nova, Zentralsekretärin, Schweizerischer Gewerkschaftsbund; Vital Stutz, Angestellte Schweiz; Roland A. Müller, Mitglied der Geschäftsleitung und Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes; Kurt Gfeller, Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverband; Ulrich Fricker, Vorsitzender der Geschäftsleitung der suva; Rainer Schellenberg, Axa Winterthur, Schweizerischer Versicherungsverband; Michael Jordi, Stellv. Zentralsekretär GDK

Bern, 20. Juni 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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