Schweiz.biz

Schweiz.biz

Wirtschaftsinformationsdienst für die Schweiz

Schweiz.biz – Wirtschaftsinformationsdienst für die Schweiz » Volkszählung 2010 Post hilft bei der Registerharmonisierung



Reiseführer kostenlos anfordern!

Volkszählung 2010 Post hilft bei der Registerharmonisierung

Kategorie: Allgemeine Infos | Eingetragen am 2. Dezember 2008 um 10:01 Uhr

Die Schweizerische Post bietet Kantonen und Gemeinden an, für sie ab dem zweiten Semester 2009 die für die Volkszählung 2010 erforderliche Zuweisung des eidgenössischen Wohnungsidentifikators (EWID) vorzunehmen. Dieser Identifikator wird benötigt, um jede Person einem Haushalt zuzuordnen. Die Post hat dazu zusammen mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) ein praxisorientiertes und datenschutzkonformes Verfahren entwickelt. Es beinhaltet den Abgleich der Einwohnerregister der Gemeinden (EWR) mit dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Das Zustellpersonal der Post wird diese Daten bei Bedarf lokal prüfen, abgleichen und die EWID-Zuweisung vornehmen. Bisher haben die Kantone Zürich, Basel-Stadt und Luzern eine Absichtserklärung mit der Post unterzeichnet und sind nun daran, die kantonalen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Die Volkszählung 2010 wird nicht mehr wie bis anhin durch eine Vollerhebung mit Fragebögen durchgeführt. Sie erfolgt neu registerbasiert, d.h. sie stützt sich auf Daten aus den amtlichen Personenregistern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Kantone und Gemeinden müssen gemäss Verordnung zum Registerharmonisierungsgesetz ihre Einwohnerregister bis zum 15. Januar 2010 harmonisieren. Dies umfasst die Einführung von Identifikatoren wie der neuen 13-stelligen AHV-Versichertennummer sowie das Führen eines minimalen Sets von obligatorischen Merkmalen im Einwohnerregister. Dazu gehört auch die Zuweisung der eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren (EGID/EWID) zu den im Einwohnerregister geführten Personen. Für mittelgrosse und grosse Gemeinden mit städtischen Wohnstrukturen stellt die EWID-Zuweisung eine grosse Herausforderung dar, weil sie bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen pro Etage nicht ohne Zusatzinformationen möglich ist. Diese Zusatzinformationen müssen aus verschiedenen Datenquellen und möglicherweise mit Vor-Ort-Begehungen beschafft werden. Die Schweizerische Post hat deshalb gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) eine Lösung entwickelt, die es Kantonen und Gemeinden erlaubt, die EWID-Zuweisung termingerecht und in der erforderlichen Qualität an die Post auszulagern. Das Verfahren ist in einer Arbeitsgruppe des BFS mit Kantons- und Gemeindevertretern sowie mit Vertretern des Hauseigentümerverbands (HEV) und des Schweizerischen Verbands für Immobilienwirtschaft (svit) entwickelt und mit deren Anforderungen abgeglichen worden.

Wegweisende Partnerschaft

Dieses Projekt ist im Bereich Dienstleistungen wegweisend für eine schweizweite Partnerschaft zwischen Bund, Kantonen und der Wirtschaft. Inzwischen haben die Kantone Zürich, Basel-Stadt und Luzern eine Absichtserklärung unterschrieben, die EWID-Zuweisung bei der Post in Auftrag zu geben. Weitere Kantone und Gemeinden sollen folgen. Die Kantone und Gemeinden sind nicht verpflichtet, die Dienste der Post in Anspruch zu nehmen. Sie können diese EWID-Zuweisung auch in Eigenregie ausführen.

Digital zusammenführen und lokal prüfen
Die Leistung der Post beinhaltet die Beschaffung der notwendigen Datenquellen wie die Wohnungs- und Bewohnerlisten der Liegenschaftsverwaltungen, der notwendigen Daten aus Einwohnerregister (EWR), dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie deren IT-gestützte Konsolidierung. Um sicherzustellen, dass die zusammengeführten Daten wirklich mit der jeweiligen lokalen Wohnsituation übereinstimmen, greift die Post auf ihre Zustellboten zurück. Diese kennen die Wohnsituationen vor Ort und werden diese Daten lokal auf deren Richtigkeit prüfen. Für die korrekte Zuweisung der Wohnungsnummer ist eine Begehung der Gebäudegänge von Mehrfamilienhäusern teils unerlässlich.

Kantonale Grundlagen und Prüfung des Datenschützers

Damit die Post ihrem Auftrag nachkommen kann, müssen die entsprechenden gesetzlichen Anschlussbestimmungen auf Kantonsstufe geschaffen werden. Die Post folgt in diesem Projekt den gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Sie wird die Prozesse sowie die IT-Infrastruktur prüfen lassen. Eine Weiterverwendung der erhobenen Daten durch die Post ist ausgeschlossen. Sobald sie die bereinigten Daten an die zuständigen Stellen gesandt hat, wird sie diese bei sich vernichten.

Quelle: Die Schweizerische Post



Einen Kommentar hinterlassen - nur für registrierte Benutzer.