Archiv für 19. August 2009

Steuerentlastungen: Nationalratskommission will nicht zuwarten

Mittwoch, 19. August 2009

Bern (sda)

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates drückt aufs Tempo bei den Steuererleichterungen. Im Gegensatz zum Ständerat will sie die Vorlagen zur Entlastung der Familien mit Kindern und zum jährlichen Ausgleich der kalten Progression schon 2010 in Kraft setzen.
Bei der Familiensteuervorlage sprach sich die WAK mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für das Inkrafttreten am 1. Januar 2010 statt am 1. Januar 2011 aus. In der Sache hingegen folgte sie durchwegs dem Bundesrat und dem Ständerat, wie Präsidentin Hildegard Fässler (SP/SG) am Dienstag den Medien mitteilte.
Gutgeheissen wurde so die Einführung eines separaten Elterntarifs, der die unveränderten Kinderabzüge von 6800 Franken auf dem steuerbaren Einkommen ergänzt. Damit erhält die Familie auf dem Steuerbetrag eine Reduktion von 170 Franken pro Kind.
Die Hürde nahm als zweite Neuerung auch der Fremdbetreuungsabzug. Danach sollen die Eltern für die Betreuung der Kinder bis zum 14. Altersjahr pro Jahr bis maximal 12’000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können.

Kein neues Konzept
Mit 10 zu 7 Stimmmen bei 7 Stimmen lehnte es die WAK ab, den Fremdbetreuungsabzug auf 8500 Franken zu begrenzen und dafür den Steuerrabatt des Elterntarifs auf 340 Franken zu verdoppeln. Auch eine Lösung mit 10’000 Franken Fremdbetreuungsabzug und 250 Franken Kinderrabatt verwarf sie mit 13 zu 11 Stimmen.
Zur Diskussion stand auch ein Betreuungsabzug von maximal 12’000 Franken unabhängig davon, ob die Kinder von Drittpersonen betreut werden. Die Kommission sprach sich mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dagegen aus.
Die Vorlage passierte schliesslich mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie dürfte den Bund jährlich rund 500 und die Kantone 100 Millionen Franken kosten. Eine Minderheit wollte die Ausfälle näher abklären und Kompensationen prüfen lassen, doch lehnte die WAK ihren Rückweisungsantrag mit 18 zu 6 Stimmen ab.

Ab 2010 jährlicher Ausgleich
In der August-Sondersession hatte der Ständerat im Einklang mit dem Nationalrat beschlossen, dass die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer künftig jedes Jahr statt erst bei einer aufgelaufenen Teuerung von 7 Prozent ausgeglichen werden müssen. Strittig ist aber auch hier das Inkrafttreten.
Der Ständerat entschied sich mit Rücksicht auf die Kantone und auf die Bundesfinanzlage für Anfang 2011 und damit für den gleichen Termin wie bei der Familiensteuer. Die WAK beantragt nun ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen Festhalten am Beschluss, die Vorlage bereits auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.
Eine weitere Differenz soll ausgeräumt werden. Im Falle einer negativen Teuerung werden die Tarife und Abzüge ausdrücklich nicht angepasst. Der nächste Ausgleich erfolgt dann auf der Basis der letzten Korrektur.

Copyright SDA

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

Raiffeisen mit hohem Wachstum der Ausleihungen

Mittwoch, 19. August 2009

St. Gallen, 19. August 2009. Die Raiffeisen Gruppe realisierte im ersten Halbjahr 2009 ein Rekordwachstum bei den Ausleihungen: Diese erhöhten sich um 4,7 Milliarden Franken (+4,3%) auf ein Total von 113,3 Milliarden Franken. Dank einer Steigerung des Betriebsertrags auf 1,2 Milliarden Franken resultiert ein um 1,3% höherer Bruttogewinn von 461 Millionen Franken.

Raiffeisen hat im ersten Semester 2009 mit einem weit über dem Markt liegenden Wachstum der Ausleihungen – insbesondere der Hypotheken – eine weitere Re-kordmarke im Kerngeschäft erreicht. Der Anteil an Festhypotheken ist auf 67% gestiegen. Der Rückgang der Wertberichtigungen für Ausfallrisiken widerspiegelt die hohe Qualität des Kreditportfolios und die vorsichtige Kreditvergabe trotz des Volumenwachstums.

Bei den Kundengeldern verzeichnete Raiffeisen ein stetiges Wachstum von 3,5% auf 107,7 Milliarden Franken. Dabei hielt die Umschichtung in variabel verzinsliche Anlagen unvermindert an.

Solide Ertragsbasis
Der Erfolg aus dem Zinsengeschäft beträgt im ersten Semester 2009 996,4 Millio-nen Franken (+7,1%). Der Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsge-schäft hat sich um 7 Millionen Franken (-6%) leicht verringert – dies als Folge des schwachen Börsenumfeldes. Im Handelsgeschäft verzeichnet die Raiffeisen Gruppe eine Zunahme um 4,7% auf 68,9 Millionen Franken. Insgesamt stiegen die Erträge um 4,8% oder beinahe 55 Millionen Franken auf 1,2 Milliarden Franken an – das beste je erzielte Halbjahresresultat.

Höherer Ressourcenbedarf bei steigendem Wachstum
Im Zuge der massiven Volumensteigerungen haben die Raiffeisenbanken sowohl in Infrastruktur wie auch in zusätzliches Personal für die Kundenbetreuung investiert. Dabei stieg der Personalbestand gegenüber der Vorjahresperiode um 466 Vollzeit-stellen, was sich auch im erhöhten Personalaufwand (+9,5% auf 506 Millionen Franken) widerspiegelt. Der Anstieg der Sachkosten beträgt gegenüber der Vorjah-resperiode 2,1% auf 234,8 Millionen Franken. Mit 461,1 Millionen Franken liegt der Bruttogewinn um 1,3% über dem Vorjahreswert.

Erfolgreichen Weg weitergehen
Raiffeisen bleibt auch 2009 als Mitgliederbank attraktiv. Die Zahl der Genossen-schafterinnen und Genossenschafter hat sich innerhalb von sechs Monaten um 2,5% auf 1,6 Millionen Personen erhöht.

Der positive Halbjahresabschluss der zur Raiffeisen Gruppe zusammengeschlosse-nen 350 Raiffeisenbanken und von Raiffeisen Schweiz ist auf das hohe Kundenver-trauen und die hervorragende Marktpositionierung der Bankengruppe zurückzu-führen. Die klare Positionierung mit verständlichen Dienstleistungen und grosser Kundennähe wird sich auch künftig positiv auf Wachstum und Erfolg von Raiffeisen auswirken.

Quelle: Raiffeisen

Gigaset Communications beauftragt Kühne + Nagel mit dem Management seines landesweiten Verteilzentrums in Schanghai

Mittwoch, 19. August 2009

Schanghai, 19. August, 2009 – Gigaset Communications vergibt das Management ihres nationalen Verteilzentrums in Schanghai an Kühne + Nagel. Zusätzlich übernimmt der Logistikdienstleister die Verantwortung für Lagerhaltung und Distribution der gesamten Palette von Siemens-Gigaset-Produkten auf dem chinesischen Markt.

Der Vertrag ergänzt die bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit von Kühne + Nagel mit der Gigaset-Vorgängergesellschaft Siemens Home & Office Communication Devices (Shanghai) Ltd. Seit 2006 erbringt Kühne + Nagel für diesen Kunden Logistikleistungen im Bereich der Zentrallagerung und der landesweiten Distribution.

Die Dienstleistungen im Rahmen des neu unterzeichneten Abkommens erbringt Kühne + Nagel von seinem hoch-modernen Logistikzentrum in Baoshan bei Schanghai aus. Dort entlädt und prüft Kühne + Nagel die Lieferungen von Gigaset aus Deutschland, lagert die Produkte, konfektioniert die Einzelsendungen und verteilt sie anschließend an über 100 Destinationen im ganzen Land. Zusätzlich organisiert Kühne + Nagel die landesweite Rücklauflogistik und ermöglicht über seine leistungsfähigen IT-Systeme eine lückenlose Sendungsverfolgung.

„Die Integration aller Dienstleistungen auf einer einheitlichen Logistikplattform ermöglicht die signifikante Optimierung der gesamten Supply Chain von Gigaset und garantiert gleichzeitig deren Flexibilität angesichts der heutigen Marktdynamik“, kommentiert Jens Drewes, Landeschef von Kühne + Nagel in Zentral- und Nordchina.

„Angesichts unserer laufenden Innovationen und neuen Modellinien sind wir optimistisch im Hinblick auf die weitere Marktentwicklung“, sagt Johann Goettler, Finanzchef von Gigaset Communications (Shanghai) Ltd. „Die Partnerschaft mit Kühne + Nagel stellt sicher, dass unsere Qualitätsprodukte zur rechten Zeit am richtigen Ort sind und unsere logistische Wertschöpfungskette höchst wettbewerbsfähig bleibt.“

Quelle: Kühne + Nagel

Umsetzung des Römer Statuts: Eintreten

Mittwoch, 19. August 2009

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates trat ohne Gegenstimme auf die bundesrätliche Vorlage zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ein, die der Nationalrat am 4. März 2009 angenommen hatte. Sie wird die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen aufnehmen.

Internationaler Strafgerichtshof. Umsetzung des Römer Statuts
Die Umsetzung des Römer Statuts gewährleistet eine transparente und lückenlose gesetzliche Regelung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von Kriegsverbrechen in der Schweiz. Die Anpassungen beinhalten in erster Linie die Schaffung eines neuen Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie die detaillierte Definition von Kriegsverbrechen im Strafgesetzbuch sowie im Militärstrafgesetz. Im Weiteren werden die Zuständigkeiten von Zivil- und Militärjustiz für diese Verbrechen neu festgelegt.

Am 17. Juli 1998 wurde das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von der UNO-Konferenz in Rom verabschiedet. Es trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Nach der Verabschiedung dieses so genannten Römer Statuts war es vorrangiges Ziel des Bundesrates, ein entsprechendes Zeichen zu setzen und möglichst rasch Vertragsstaats des IStGH zu werden. Deshalb konzentrierte er seine Botschaft vom 15. November 2000 über die Ratifikation des Römer Statuts auf jene Gesetzesänderungen, die für dessen Ratifikation unabdingbar waren. Dabei handelt es sich um den Erlass eines spezifischen Gesetzes für die Zusammenarbeit mit dem IStGH sowie die Anpassung des Strafrechts im Bereich der Delikte gegen die Rechtspflege. Die weiteren Gesetzesänderungen sind nun Teil dieser Vorlage, die derzeit im Parlament beraten wird.

Mit der Möglichkeit, selbst ein Strafverfahren gegen Verbrecher gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrecher durchführen zu können, stellt die Schweiz sicher, auch weiterhin nicht als «sicherer Hafen» für solche Personen in Frage zu kommen. Des Weiteren kann sie durch eine explizite Gesetzgebung in diesem Bereich verhindern, dass der IStGH ein Verfahren an sich zieht, wenn das Delikt auf Schweizer Hoheitsgebiet oder von einem Schweizer begangen wurde.

Änderung der Scheidungsfolgen nach Eintritt eines Vorsorgefalles. Änderung von Artikel 124 StGB
Nach geltendem Recht hat ein Ehegatte nur dann teilweisen Anspruch aus der beruflichen Vorsorge des anderen Gatten, wenn bei diesem noch kein Vorsorgefall eingetreten ist; ist bereits ein Vorsorgefall eingetreten, hat der berechtigte Ehegatte nur Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (Art. 124 Abs. 1 StGB). Die Kommission unterstützt die parlamentarische Initiative Hubmann, welche verlangt, dass auch nach dem Eintritt eines Vorsorgefalls das Rentendeckungskapital geteilt wird. Ohne Gegenstimme sprach sie sich deshalb für den Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission aus, der Initiative Folge zu geben. Da in der Bundesverwaltung entsprechende Arbeiten im Gange sind, hebt die Kommission hervor, dass bei der Ausarbeitung einer Vorlage eine gute Koordination sichergestellt werden sollte, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Teil 2 : Rechnungslegungsrecht
Die Kommission hat im Weiteren die Detailberatung der Vorlage zur Revision des Rechnungslegungsrechts begonnen. Sie wird nach Abschluss der Beratungen über ihre Anträge an den Ständerat informieren.

Die Kommission hat am 17. August 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Janiak (S, BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 18. August 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament