Bern (sda)
Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates drückt aufs Tempo bei den Steuererleichterungen. Im Gegensatz zum Ständerat will sie die Vorlagen zur Entlastung der Familien mit Kindern und zum jährlichen Ausgleich der kalten Progression schon 2010 in Kraft setzen.
Bei der Familiensteuervorlage sprach sich die WAK mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für das Inkrafttreten am 1. Januar 2010 statt am 1. Januar 2011 aus. In der Sache hingegen folgte sie durchwegs dem Bundesrat und dem Ständerat, wie Präsidentin Hildegard Fässler (SP/SG) am Dienstag den Medien mitteilte.
Gutgeheissen wurde so die Einführung eines separaten Elterntarifs, der die unveränderten Kinderabzüge von 6800 Franken auf dem steuerbaren Einkommen ergänzt. Damit erhält die Familie auf dem Steuerbetrag eine Reduktion von 170 Franken pro Kind.
Die Hürde nahm als zweite Neuerung auch der Fremdbetreuungsabzug. Danach sollen die Eltern für die Betreuung der Kinder bis zum 14. Altersjahr pro Jahr bis maximal 12’000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Kein neues Konzept
Mit 10 zu 7 Stimmmen bei 7 Stimmen lehnte es die WAK ab, den Fremdbetreuungsabzug auf 8500 Franken zu begrenzen und dafür den Steuerrabatt des Elterntarifs auf 340 Franken zu verdoppeln. Auch eine Lösung mit 10’000 Franken Fremdbetreuungsabzug und 250 Franken Kinderrabatt verwarf sie mit 13 zu 11 Stimmen.
Zur Diskussion stand auch ein Betreuungsabzug von maximal 12’000 Franken unabhängig davon, ob die Kinder von Drittpersonen betreut werden. Die Kommission sprach sich mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dagegen aus.
Die Vorlage passierte schliesslich mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie dürfte den Bund jährlich rund 500 und die Kantone 100 Millionen Franken kosten. Eine Minderheit wollte die Ausfälle näher abklären und Kompensationen prüfen lassen, doch lehnte die WAK ihren Rückweisungsantrag mit 18 zu 6 Stimmen ab.
Ab 2010 jährlicher Ausgleich
In der August-Sondersession hatte der Ständerat im Einklang mit dem Nationalrat beschlossen, dass die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer künftig jedes Jahr statt erst bei einer aufgelaufenen Teuerung von 7 Prozent ausgeglichen werden müssen. Strittig ist aber auch hier das Inkrafttreten.
Der Ständerat entschied sich mit Rücksicht auf die Kantone und auf die Bundesfinanzlage für Anfang 2011 und damit für den gleichen Termin wie bei der Familiensteuer. Die WAK beantragt nun ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen Festhalten am Beschluss, die Vorlage bereits auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.
Eine weitere Differenz soll ausgeräumt werden. Im Falle einer negativen Teuerung werden die Tarife und Abzüge ausdrücklich nicht angepasst. Der nächste Ausgleich erfolgt dann auf der Basis der letzten Korrektur.
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