Detailberatung zur Totalrevision der Postgesetzgebung aufgenommen

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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates ist aufs neue Postgesetz und aufs neue Postorganisationsgesetz eingetreten hat beim Postgesetz erste Detailfragen geklärt. Sie hat darauf verzichtet, bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Beratungen einen Systementscheid in Bezug auf die Marktöffnung zu fällen.

Der Bundesrat hat 20. Mai 2009 die Botschaft für ein neues Postgesetz zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die wichtigsten Punkte in dem neuen Gesetz sind die vollständige Marktöffnung, d.h. die Abschaffung des heute noch bestehenden Briefmonopols der Schweizerischen Post. Im Gegenzug will die Gesetzesvorlage die Grundversorgung im ganzen Land weiterhin garantieren und sieht dafür einen gestaffelten Finanzierungsmechanismus, die Auferlegung von gleichen Rechten und Pflichten für alle Marktteilnehmer und eine ausgebaute Aufsichts- und Regulationsbehörde vor. Diese generellen Ziele will der Bundesrat mit dem gleichzeitig verabschiedeten neuen Postorganisationsgesetz konkret in einem Unternehmensgesetz für die Schweizerische Post umsetzen. Bewusst im bundesrätlichen Entwurf nicht vorgesehen ist eine Ausdehnung der Geschäftstätigkeit der Postfinance.

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung vom 18. Juni die interessierten Kreise angehört hatte, führte sie nun die Eintretensdebatte zu diesen beiden Vorlagen. Sie ist mit 10 zu 1 Stimmen auf das neue Postgesetz und einstimmig auf das neue Postorganisationsgesetz eingetreten. Mit 7 zu 5 Stimmen hat sie darauf verzichtet, schon vor der Behandlung der einzelnen Artikel einen Systementscheid in Bezug auf die Marktöffnung zu fällen. In der Detailberatung hat sie dann bereits erste Detailfragen geklärt.

Mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, welcher eine Bestimmung aus dem Gesetz streichen wollte, wonach der Bundesrat für Unternehmen, welche mit Postdiensten einen geringen Umsatz erzielen, Ausnahmen von der Meldepflicht vorsehen kann.

In Bezug auf den Zugang zu Postfachanlagen hat es die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt, Unternehmen, welche die Infrastrukturen der Post nutzen wollen, dazu zu verpflichten, die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags der Post auf ihr gesamtes Personal anzuwenden. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass eine solche Gesetzesbestimmung nicht nötig ist, weil Anbieterinnen von Postdiensten sowieso die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen gewährleisten müssen. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die vorgeschlagene Änderung ins Gesetz aufzunehmen.

Die Kommission ist ausserdem der Meinung, dass auch für Kunden des Postmarktes Transparenz in Bezug auf die ökologischen Auswirkungen der bezogenen Leistungen geschaffen werden soll. Sie möchte dies im Rahmen der Informationspflichten der Anbieterinnen von Postdiensten noch präzisieren und beabsichtigt, eine entsprechende Formulierung auszuarbeiten.

Die Kommission wird die Detailberatung anlässlich ihrer Sitzung vom 22./23. Oktober fortsetzen. Die Behandlung im Ständeratsplenum wird voraussichtlich im Winter 2009 erfolgen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP, ZG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger am 18. August 2009 in Bern getagt.

Bern, 19. August 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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