GPK-S hat Einsatzgruppe „Tigris“ der Bundeskriminalpolizei überprüft

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Im März dieses Jahres wurden in der Öffentlichkeit kritische Fragen zur Einsatzgruppe „Tigris“ aufgeworfen. In der Folge hat die GPK-S überprüft, welche Rechtsgrundlagen es für die Einsatzgruppe gibt, wie und zu welchem Zweck die Einsatzgruppe entstanden ist, wie die Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikorps und die entsprechenden Kompetenzabgrenzungen geregelt sind und bei welchen Aktionen sie zum Einsatz gelangt.

Die GPK-S kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Einsatzgruppe „Tigris“ eine kleine Einheit von 14 Personen ist, die in einem eng definierten Bereich im Rahmen der gerichtspolizeilichen Aufgaben der BKP tätig ist. Sie ist keine Interventionsgruppe analog zu den kantonalen Eliteeingreifgruppen. Ihre Existenz war den verantwortlichen Mitgliedern des Bundesrates und den Kantonen bekannt; die Kantone arbeiten aktiv mit ihr zusammen. Ihre Tätigkeit basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die allerdings in verschiedenen Erlassen verstreut sind.

Die GPK-S stellt fest, dass sich die im März dieses Jahres entstandene öffentliche Aufregung um die Einsatzgruppe „Tigris“ weitgehend als „Sturm im Wasserglas“ erwiesen hat. Nach Meinung der GPK-S hätte eine klare Informationspolitik des Departementes zu einer Beruhigung führen können. Zwar informierte die betroffene BKP umgehend, doch fehlte es an der Rückendeckung durch die politische Führung des Departements. Die GPK-S empfiehlt deshalb dem EJPD, die Informationspolitik im Bereich der Strafverfolgungsbehörden einer Prüfung zu unterziehen und zur Chefsache zu machen.

Im Weiteren ist die GPK-S der Meinung, dass die Schaffung eines Polizeigesetzes des Bundes, das seit über drei Jahren zur Diskussion steht, nun prioritär vorangetrieben werden sollte. Darin sollen einerseits die rechtlichen Grundlagen zusammengeführt und andererseits offene Fragen geklärt werden, wie zum Beispiel jene, wie weit die Kompetenzen der Bundeskriminalpolizei im Rahmen der gerichtspolizeilichen Verfahren des Bundes gehen sollen.

Die Kommission hat am 26. November 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) in Bern getagt.

Bern, 27. November 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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