Die Wahlvorbereitungen laufen an

2 mins read

Bundespatentgericht

In der Frühjahrsession 2009 haben die Räte der Schaffung eines neuen Spezialgerichts des Bundes für Streitigkeiten über Patente zugestimmt. Als vergleichsweise kleines eidgenössisches Gericht setzt sich das Bundespatentgericht aus zwei hauptamtlichen und einer grösseren Zahl nebenamtlicher Richterinnen und Richter zusammen. Die GK hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar einen Zeitplan für die Vorbereitung der ersten Wahlen an das Bundespatentgericht beschlossen und Eckwerte für ihr Vorgehen bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten festgelegt. Dabei hatte sie verschiedene Besonderheiten zu beachten, welche die bevorstehenden Wahlen für die Kommission wesentlich von den Wahlen an die übrigen eidgenössischen Gerichte unterscheiden.

Eine Besonderheit bildet etwa der Umstand, dass die Mehrheit der nebenamtlichen Richterinnen und Richter technisch ausgebildet sein muss. Erforderlich sind dabei Patentanwältinnen und Patentanwälte mit einer Spezialisierung in den Bereichen Chemie, Biotechnologie, Maschinenbau, Physik oder Elektrotechnik. Zudem ist gesetzlich festgehalten, dass alle Richterinnen und Richter über ausgewiesene Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentrechts verfügen müssen. Aufgrund dieser spezifischen Anforderungen an die Richterinnen und Richter sieht das Patentgerichtgesetz als weitere Besonderheit vor, dass das Institut für geistiges Eigentum (IGE) sowie die im Patentwesen tätigen Fachorganisationen und interessierten Kreise bei der Vorbereitung der Wahl angehört werden können. Eine dritte Besonderheit liegt darin, dass die Zahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter weder gesetzlich noch auf Verordnungsstufe definiert ist und somit de facto von der GK festgelegt werden muss, indem sie der Bundesversammlung eine entsprechende Anzahl von Wahlvorschlägen unterbreitet.

Für die GK hat die Qualität der Richterinnen und Richter und des neuen Bundespatentsgerichts oberste Priorität. Es ist aus ihrer Sicht deshalb unerlässlich, dass sie von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch macht und Vertreter des IGE und von Fachorganisationen bei der Beurteilung der eingegangenen Bewerbungen beizieht. Mit der Vorauswahl der Bewerbungen wird die Gerichtskommission wie üblich ihre Subkommission, zusammengesetzt aus fünf Mitgliedern der GK, beauftragen. Die Subkommission wird – in Kenntnis der Beurteilung der Bewerbungen durch Vertreter der Fachorganisationen und des IGE – der Kommission Vorschläge für die Besetzung von nebenamtlichen Richterstellen unterbreiten und Bewerberinnen und Bewerber für hauptamtliche Richterstellen zu einer Anhörung vor der Gesamtkommission einladen.

Die genaue Zahl der nebenamtlicher Richterinnen und Richter will die GK erst in Kenntnis der Bewerbungen festlegen. Es ist ihr jedoch wichtig, dass dem Gericht ein genügend grosser Pool von spezialisierten Richterinnen und Richtern zur Verfügung steht, die bei Bedarf beigezogen werden können. Die Kommission legte deshalb als Bandbreite 20-30 technisch ausgebildete und 8-12 juristisch ausgebildete nebenamtliche Richterinnen und Richter fest. Weil diese keinen Basislohn beziehen, sondern fallweise entschädigt werden, verursacht die Wahl einer grossen Zahl von nebenamtlichen Richterinnen und Richtern keine Zusatzkosten.

Die GK wird alle Richterstellen am Bundespatentgericht in den nächsten Tagen ausschreiben. Um genügend Zeit für eine seriöse Beurteilung der Bewerbungen und die Anhörung von Kandidatinnen und Kandidaten einzuräumen, soll die Wahl in der Sommersession 2010 stattfinden. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des Patentgerichtsgesetzes und somit die Betriebsaufnahme des Gerichts noch nicht definitiv festgelegt.

Die GK ist zudem einhellig der Auffassung, dass die derzeit durch die Patentrichterverordnung vorgesehenen Löhne der hauptamtlichen Richterinnen und Richter zu wenig attraktiv sind, um qualifizierte Persönlichkeiten für das Bundespatentgericht gewinnen zu können. Die GK wird sich deshalb an die Rechtskommissionen des National- und Ständerats wenden und ihnen eine Verordnungsänderung nahe legen.

Bundesverwaltungsgericht

In der Wintersession 2009 hat die Vereinigte Bundesversammlung Herrn Thomas Stadelmann als Richter des Bundesgerichts gewählt. Der Amtsantritt ist auf den 1.4.2010 festgelegt. Da Herr Stadelmann heute als Richter des Bundesverwaltungsgerichts tätig ist, entsteht an diesem Gericht eine Vakanz. Die Gerichtskommission wird die frei werdende Stelle im Verlauf des Frühjahrs 2010 ausschreiben, so dass in der Sommersession 2010 ein neues Mitglieds des Bundesverwaltungsgerichts gewählt werden kann.

Rolle der Kommission

Die GK sieht vor, an ihrer nächsten Sitzung vom 10. Februar 2010 eine Diskussion über die Rolle der Kommission aufzunehmen und dabei auch die Frage der Entpolitisierung von Richterwahlen anzusprechen.

Bern, 21. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

Finanzkommission unterstützt Forderung der WAK-N nach einer PUK in Sachen FINMA-UBS

Next Story

Erdbebenkatastrophe in Haiti: Swisscom und ihre Mitarbeitenden spenden der Glückskette eine Million Franken

Latest News