Nein zur Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“

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09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative

An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission Eintreten zur Totalrevision des CO2-Gesetzes, in der die Schweizer Klimapolitik nach 2012 geregelt werden soll, beschlossen und mit der Detailberatung begonnen. Neben der Fortführung der Detailberatung der vom Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ präsentierten Vorlage hat sie nun auch diese selbst beraten. Mit 17 gegen 9 Stimmen empfiehlt die Kommission, die Initiative abzulehnen. Die verfassungsmässige Verankerung eines Reduktionsziels von 30 Prozent im Inland bis 2020 geht für die Mehrheit zu weit. Als Hauptargument führt sie an, dass dieses Ziel für die Wirtschaft nicht tragbar ist. Eine Minderheit beantragt, die Initiative zu unterstützen, da diese für die kommenden Herausforderungen angesichts des Klimawandels einen guten Lösungsweg weise.
Bezüglich der Detailberatung des Gesetzesentwurfs unterstützt die Kommissionsmehrheit im Grundsatz den bundesrätlichen Vorschlag, wobei zu Einzelfragen zahlreiche Minderheiten eingereicht worden sind. So wird die Fortführung und Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems ETS befürwortet, in dessen Rahmen vor allem Grossemittenten ihren Beitrag zur Emissionsreduktion leisten (Art. 12–18). Ebenso steht die Kommission mit 13 gegen 11 Stimmen hinter einer durch die Treibstoffhersteller und -importeure über Emissionszertifikate zu erbringenden Teilkompensation der CO2-Emissionen, die der energetische Verbrauch von Treibstoff verursacht. Allerdings will sie die Spannbreite des Abgabesatzes, dessen Festlegung Kompetenz des Bundesrates ist, von den vorgeschlagenen 25–35 Prozent auf 5–40 Prozent erweitern (Art. 23). Minderheiten wollen sowohl das Emissionshandelssystem als auch die Kompensation bei Treibstoffen aus dem Gesetz streichen, da sie darin einschneidende negative Konsequenzen für die wirtschaftliche Entwicklung sehen.
Mit demselben Argument sowie aus Gründen der besonderen topografischen Verhältnissen der Schweiz schlägt die Kommission mit 14 gegen 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zudem vor, die vom Bundesrat als subsidiäre Massnahme vorgeschlagene CO2-Abgabe auf Treibstoffen zu streichen (Art. 27). Eine Minderheit indessen bejaht die im Sinne des Bundesrates als ergänzendes Instrument funktionierende Abgabe, welche im Falle, dass es zur Erreichung des Reduktionsziels notwendig ist, eingeführt werden kann.
Aufgrund der nicht absehbaren Konsequenzen, insbesondere im finanziellen Bereich, schlägt die Kommission mit 13 zu 13 Stimmen und nach Stichentscheid des Präsidenten vor, die Kompetenzübertragung an den Bund zur Koordination der Anpassungsmassnahmen, die sich als Folge der erhöhten Treibhausgaskonzentration ergeben können, aus dem Entwurf zu streichen (Art. 7). Eine Minderheit erachtet diese Koordination jedoch als zentrale Aufgabe des Bundes und will sie im neuen CO2-Gesetz wie vom Bundesrat vorgeschlagen verankern.
Hingegen wurden zwei Anträge gutgeheissen, die den Bund beauftragen, zum einen die Öffentlichkeit über Vorsorge- und Emissionsminderungsmassnahmen zu informieren und zu beraten, zum anderen die Aus- und Weiterbildung derjenigen zu fördern, die von diesem Gesetz vorgegebene Aufgaben wahrnehmen.
Die Beratung einiger Teile hat die Kommission auf das nächste Quartal verschoben, so die Abschnitte zu den technischen Massnahmen zu Emissionsverminderungen bei Personenwagen (Art. 9–11, damit zusammenhängend auch Art. 34 und 40) und zur Kompensation bei fossil-thermischen Kraftwerken (Art. 19–22) sowie den Artikel zur CO2-Abgabe auf Brennstoffen (Art. 26).

UREK 10-05 Grossraubwildkonzepte

Die Kommission hat mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen eine Kommissionsmotion einzureichen, welche beabsichtigt, grosse Schäden durch Luchs und Wolf zu verhindern. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Artikel 4 der Jagdverordnung zu ändern, welcher die Regulierung von Beständen geschützter Arten regelt. Die Kantone sollen neu mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Bundesamtes auch bei grossen Schäden an Nutztierbeständen und hohen Einbussen bei der Nutzung ihrer Jagdregale befristete Massnahmen zur Regulierung geschützter Tierarten treffen können. Eine Kommissionsminderheit beantragt dem Rat, die Motion nicht anzunehmen.
Die Kommission hat am 1. und 2. Februar 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 3. Februar 2010, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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