Keine Sonderregelung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

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Die Mehrheit der SiK-N will keine Sonderregelung für Auslandschweizerinnen und -schweizer beim Erwerb von Waffen oder eines wesentlichen Waffenbestandteils. Die Initiative fordert, dass eine Bestimmung im Waffengesetzt geändert werden soll, wonach nur Auslandschweizerinnen und -schweizer, die ihren Wohnsitz in einem EU-Land oder einem Schengen-Staat haben, eine amtliche Bestätigung des Wohnsitzstaates benötigen, um eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben. Für Auslandschweizerinnen und -schweizer mit Wohnsitz in einem anderen Staat soll eine alte Bestimmung des Waffengesetzes wieder in Kraft gesetzt werden, wonach der Waffenschein von der zuständigen schweizerischen Behörde des Kantons ausgestellt wird, in dem die Waffe erworben wird.

Die SiK-N beantragt mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Entwurf zur Änderung des Armeegesetzes (09.063 s) zuzustimmen. Die Kommission schlägt gegenüber der in der Herbstsession 2009 vom Ständerat verabschiedeten Version zwei Änderungen vor. Zum einen beantragt sie mit 17 zu 4 Stimmen, dass die behandelnden Ärzte und Ärztinnen sowie Psychologen und Psychologinnen nicht wie vorgesehen die Pflicht, sondern lediglich die Möglichkeit haben, dem VBS Anzeichen zu melden, dass ein Angehöriger der Armee sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte (Art. 113 Abs. 2). Zum anderen beantragt die Kommission einstimmig, das Strafrecht so zu ändern, dass alle schweren Gewaltdelikte von Jugendlichen im Strafregister eingetragen werden können, selbst wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wurde. Auf diese Weise sollen die jugendlichen Gewalttäter bei der Rekrutierung besser ermittelt werden können. Damit nimmt die Kommission das Anliegen der parlamentarischen Initiative Eichenberger (09.405 n) auf. Mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die SiK-N gegen einen Antrag aus, wonach die im Gesetz vorgesehene Begrenzung des Durchdieneranteils zu streichen sei. Ebenfalls verworfen wurden zwei weitere Anträge: Mit 15 zu 8 Stimmen lehnte die Kommission es ab, die Pflicht für den Armeeangehörigen zur Annahme eines Grades oder einer Funktion zu streichen; mit 16 zu 8 Stimmen sprach sie sich dagegen aus, Armeeangehörigen im Geburtsjahr eines Kindes anstelle eines Wiederholungskurses auf Wunsch einen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu gewähren. Die Revisionsvorlage kommt voraussichtlich in der Frühjahrssession in den Nationalrat.

Die SiK-N hat beschlossen die Behandlung der Motion (08.3510) des Nationalrates Hans Fehr mit 15 zu 8 Stimmen zu sistieren. Die Mehrheit der Kommission will die Motion erst mit dem Bericht über die zukünftige Ausrichtung des Grenzwachtkorps (GWK), den das EFD momentan erarbeitet, behandeln. Die Motion verlangt, dass das GWK personell verstärkt wird und eine konkurrenzfähige Besoldung gewährleistet ist. Im Vorfeld der Behandlung der Motion diskutierte die Kommission ausführlich über das GWK. Sie informierte sich über die Zusammenarbeit zwischen dem GWK und den Kantonen, über die Umsetzung und die ersten Erfahrungen mit Schengen, über den Bestand des GWK und über die Leistungen des GWK. Die Kommission wird sich, sobald der Bericht über das GWK vorliegt, noch einmal vertieft damit befassen.

Schliesslich nahm die SiK-N Kenntnis von den Berichten der Subkommissionen über die Truppenbesuche im vergangen Jahr. In diesem Zusammenhang wird sie dem VBS verschiedene Empfehlungen unterbreiten. Die Kommission hat des weiteren den Bericht 2009 über den Einsatz der SWISSCOY sowie den Bericht über den Einsatz der Armee am WEF 2010 diskutiert und zur Kenntnis genommen.

Die Kommission hat am 1. und 2. Februar 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jakob Büchler (CVP, SG) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, sowie Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher EFD, in Bern getagt.

Bern, 3. Februar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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