Ausserordentliche Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds

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Bereits an der letzten Sitzung hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates mit der Beratung der Geschäfte Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011 (09.083) und Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz (09.084) begonnen. Sie hat Abklärungen bezüglich der Liquidität des Infrastrukturfonds und betreffend Vorfinanzierung von Projekten durch die Kantone bei der Verwaltung in Auftrag gegeben. Die Abklärungen zeigen Liquiditätsengpässe beim Infrastrukturfonds in nächster Zukunft. Auch müssten die Kantone die Projekte vorfinanzieren, weil die Finanzen zwar gesprochen sind, jedoch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb will die Kommission mit einer ausserordentlichen Einlage aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr die Liquidität des Fonds verbessern. Dies will sie mit einer parlamentarischen Initiative erreichen, die das Infrastrukturfondsgesetz ändert. Die Änderung hat zum Ziel, die mittelfristigen Liquiditätsprobleme des Infrastrukturfonds so zu lösen, dass dieser seinen Verpflichtungen bei allen vier Gefässen (Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen und Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen) so nachkommen kann, dass die einzelnen Projekte nicht verzögert oder durch Dritte vorfinanziert werden müssen. Die Kommission sprach sich mit 10 zu 0 Stimmen dafür aus, die Vorlagen um eine Finanzierungslösung zu ergänzen. Den entsprechenden Text nahm sie mit 9 zu 0 Stimmen an. Die KVF des Nationalrates muss nun dazu Stellung nehmen. Stimmt sie ebenfalls zu, kann die KVF des Ständerates mit der Ausarbeitung einer Vorlage beginnen. Die Beratung der Vorlagen Agglomerationsverkehr und Engpassbeseitigung hat die Kommission bis zum Vorliegen einer Finanzierungsvorlage ausgesetzt.

Die Kommission hat einstimmig eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der Velonummer zuhanden einer Vernehmlassung verabschiedet. Die Vorlage, welche die KVF mit Unterstützung des Bundesamtes für Strassen erarbeitet hat, geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Philipp Stähelin: 08.520 Abschaffung der Fahrradnummer . Der Ständerat hatte der Initiative in der Sommersession 2009 zugestimmt, die Kommission des Nationalrates im August 2009. Die Kommission schlägt in ihrem Bericht vor, die Verpflichtung, für jedes Fahrrad eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschliessen, ersatzlos aufzuheben. Unverändert bleibt dagegen die Versicherungspflicht für Motorfahrräder bestehen. Sollte die Vorlage in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung stossen, will die Kommission die Vorlage rasch ihrem Rat zum Entscheid vorlegen, mit dem Ziel, möglichst bis Ende Jahr einen gültigen Beschluss beider Kammern zu haben. Ein Inkrafttreten wäre für Anfang 2012 möglich, so dass die Velonummer des Jahrgangs 2011 die letzte ihrer Art sein könnte.

Eine kurze Diskussion führte die Kommission zum Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz . Der Bericht wurde vom UVEK als Teil des bundesrätlichen Wachstumspaketes erstellt und dazu wurde eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Der Bundesrat beabsichtigt, den Bericht Mitte 2010 definitiv zu verabschieden. Der Bericht hält fest, dass die sechs nationalen Infrastrukturnetze Strasse, Schiene, Luftfahrt, Strom, Gas und Telekommunikation gut ausgebaut sind, alle Landesteile gleichermassen erschliessen und zuverlässig funktionieren. Die Anforderungen an die Netzte werden laut dem Bericht in den kommenden zwanzig Jahren erheblich steigen, weil die Bevölkerung als auch die Wirtschaft weiter wachsen werden. Deshalb muss es oberstes Ziel sein, die Leistungsfähigkeit der Netze zu erhalten und diese so weiterzuentwickeln, dass sie auch im Jahr 2030 die Versorgung aller Landesteile mit Mobilität, Energie und Kommunikation sicherstellen können. Ein besonderes Augenmerk legt der Bericht auf die Landverkehrsinfrastrukturen, deren Finanzierung über die öffentliche Hand und nicht direkt über den Markt erfolgt. Aber auch beim Strassenbau zeichnet sich eine Finanzierungslücke ab. Das UVEK ist deshalb daran, neue Finanzierungsmodelle zu prüfen. Die Kommission gab der Verwaltung einige Wünsche für die Vertiefung einzelner Kapitel mit. Wenn der Bericht definitiv vorliegt, wird die Kommission die Diskussion darüber wieder aufnehmen.

Weiter hat die Kommission die Standesinitiative des Kantons Bern. Autobahnzubringer Emmental und Oberaargau Aufnahme ins Nationalstrassennetz (09.303) vorgeprüft. Frau Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer hat die Initiative namens des Kantons Bern vertreten. Die Initiative verlangt, die heutige Hauptstrasse ab Autobahnausfahrt A1 Kirchberg bis Hasle-Rüegsau und die Anbindung des Oberaargaus von der A1 bis Langenthal als Autobahnzubringer ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Regierungsrätin Egger-Jenzer führte aus, dass die beiden Autobahnzubringer von grosser wirtschaftlicher Bedeutung seien und deren Aufnahme ins Nationalstrassennetz für die Entwicklung der Region erste Priorität sei. Die Kommission zeigte Verständnis für dieses Anliegen. Sie war aber auch der Meinung, dass es von Seiten der Kantone noch weitere Anliegen gibt, welche genauso legitim sind. Diese verschiedenen Wünsche sollen im Gesamtzusammenhang beurteilt werden. Sie hat deshalb einstimmig entschieden, die Standesinitiative zu sistieren und zu einem späteren Zeitpunkt, zusammen mit der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz, eine Grundsatzdebatte zu diesem Thema zu führen.

Bern, 5. Februar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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