Finanzkommission berät Botschaft zum 13. Frankophoniegipfel

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Botschaft zur Planung und Organisation des 13. Frankophoniegipfels in Montreux (10.025ns)

Montreux wird vom 20. bis 24. Oktober 2010 den 13. Frankophoniegipfel beherbergen, an welchem Staats- und Regierungschefs aus rund 70 Mitglieds- oder Beobachtungsländern teilnehmen werden. Die Planung des Bundesrates geht von Kosten von maximal 35 Millionen Franken aus. Die Finanzdelegation (FinDel) hatte an ihrer Sitzung vom 25. Januar 2010 die Zustimmung zu einem gewöhnlichen Vorschuss versagt, da die Dringlichkeit, welche gemäss Artikel 34 des Finanzhaushaltgesetzes Voraussetzung für die Genehmigung eines gewöhnlichen Vorschusses durch die FinDel ist, für sie nicht gegeben war. Die FinDel hat den Bundesrat deshalb auf den ordentlichen Weg durch das Parlament verwiesen. Der Bundesrat musste deshalb innert weniger Tage eine Botschaft an das Parlament ausarbeiten. Der Bundesrat legt dem Parlament nun einen einfachen Bundesbeschluss vor, in welchem das Parlament die Planung und Organisation des Gipfels genehmigen kann.

Die Finanzkommission unterstützt die Durchführung des Gipfels, da dieser die Gelegenheit bietet, die Schweiz als Gastgeberland international zu präsentieren. Kritisiert wurden die Vorbereitung des Geschäftes und insbesondere der späte Einbezug des Parlamentes. Die Haltung der Finanzdelegation, die Kreditbewilligung auf den ordentlichen Weg über das Parlament zu verweisen, wurde ausdrücklich begrüsst. Wenn die Räte zustimmen, wird die Finanzdelegation einen ersten Betrag für dringliche Zahlungen mit einem gewöhnlichen Vorschuss bewilligen müssen, der Rest des Kredites kann vom Parlament im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2010 in der Sommersession bewilligt werden.

Die Kommission lehnte einen Nichteintretensantrag mit 20 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Der Antrag wurde v.a. auch mit dem Verfahren, welches der Bundesrat gewählt hatte, begründet. Zugestimmt mit 23 Stimmen (2 Enthaltungen) wurde einem Antrag, den Gesamtkredit auf höchstens 30 Millionen Franken zu begrenzen, dies nachdem die Verwaltung erklärt hatte, dass die Durchführung des Gipfels auch mit dieser Summe möglich sei. Ein weiterer Antrag, dem die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen (1 Enthaltung) gefolgt ist, verlangt, dass von den Gesamtkosten des Gipfels 10 Millionen Franken beim EDA zu kompensieren sind. Gleichzeitig wird der Bundesrat beauftragt, in der Botschaft zum Nachtrag I zum Voranschlag 2010 die Verteilung der Kompensation auf einzelne Budgetpositionen vorzuschlagen. Die Kommission stimmte dem Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Orientierung über die Umsetzung des Massnahmenpakets zur Stärkung der schweizerischen Finanzsystems (08.077)

Finanzminister Hans-Rudolf Merz, eine Vertretung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter der Leitung ihres Direktors sowie der Verwaltungsratspräsident der FINMA orientierten über die letzten Entwicklungen in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen. Der Finanzminister erläuterte die politische Stossrichtung des Bundesrates. Er betonte dabei, dass die Strategie des Bundesrates in Bezug auf den Finanzmarkt in seiner Finanzmarktstrategie vom 16. Dezember 2009 klar aufgezeigt werde. Die Finanzmarktstrategie sei von der Öffentlichkeit noch nicht richtig zur Kenntnis genommen worden. Die Strategie des Bundesrates im Steuerbereich bestehe vor allem in der Umsetzung von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Schweiz werde erweiterte Amtshilfe leisten.

Die Steuerverwaltung erläuterte die Projektorganisation Amtshilfeverfahren USA. Die Kommission konnte zur Kenntnis nehmen, dass die vom Parlament im letzten Jahr bewilligten Kredite (Projektkredit von 38,6 Millionen Franken für die ESTV) ausreichen und dass die Organisation der Abwicklung der Verfahren nach einer schwierigen Aufbauphase nun gut funktioniert. Insbesondere der Aufbau der Informatik sei äusserst komplex gewesen. Die Verwaltung musste auch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die zu bearbeitenden Daten vornehmen. Zu gewissen Schwierigkeiten im Arbeitsablauf haben nun die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts geführt. Die Kommission zollte der schwierigen Arbeit der Steuerverwaltung Anerkennung.

Der Verwaltungsratspräsident der FINMA erläuterte der Kommission die Situation der beiden Grossbanken UBS und CS. Diese stehen bezüglich Abbau von Risikopositionen und Verstärkung des Eigenkapitals im internationalen Quervergleich gut da. Die UBS sei heute stabilisiert. Für die systemrelevanten Banken ortet die FINMA jedoch einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne einer klaren Verankerung besonderer Auflagen. Die Finanzkommission wird sich weiterhin von der FINMA über diese Thematik im Zusammenhang mit den Klumpenrisiken (Problematik „too big to fail“) orientieren lassen. Es ist für die Kommission unabdingbar, dass der Finanzmarktsektor so geregelt wird, dass der Ausfall einer grossen Bank die Staatsfinanzen – und damit die Erfüllung zahlreicherstaatlicher Aufgaben – nicht gefährden darf.

Weitere Geschäfte

Ihre Mitglieder in der FinDel, der Neat-Aufsichtsdelegation sowie der gemeinsamen Arbeitsgruppe Gerichte der FK und GPK informierten über die Ergebnisse der letzten Sitzungen. Die Finanzverwaltung stellte das Konzept einer „Kreditsperre light“ vor. Die Kommission verdankte den fundierten Bericht, war sich aber einig, dass die heutigen gesetzlichen Bestimmungen im Finanzhaushaltsgesetz genügen und auf weitere Ausgestaltungsformen dieses Instruments verzichtet werden kann.

Die Finanzkommission tagte am 15./16. Februar 2010 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Frau NR Margret Kiener Nellen (SP/BE) in Bern. An der Sitzung nahmen zeitweise Bundesrat Hans-Rudolf Merz, die Direktoren und weitere Mitarbeitende der Eidgenössischen Steuer- und Finanzverwaltung, eine Vertretung des EDA sowie der Verwaltungsratspräsident der FINMA teil.

Bern, 16. Februar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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