Kommission hat die Beratung des Gesetzesentwurfs zur Einführung einer Investitionskontrolle aufgenommen

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Parlamentsgebäude - Palais fédéral
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Die Kommission hat die Beratung des Gesetzesentwurfs zur Einführung einer Investitionskontrolle aufgenommen und plädiert für Eintreten.

Mit der Überweisung der Vorlage 23.086 an das Parlament erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag der Motion Rieder 18.3021.
Ziel der Vorlage ist es, Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen.
Nach eingehender Diskussion ist die Kommission mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage eingetreten.

Die Mehrheit der Kommission sieht im Bereich der Investitionskontrollen Handlungsbedarf und will ein Instrument in der Hand haben, um intervenieren zu können, falls der Schutz strategischer Interessen dies erfordert.

Eine Minderheit ist der Ansicht, das Vorhaben liege nicht im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz und verweist auf existierende gesetzliche Grundlagen und Schutzmechanismen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.

Die Kommission hat die Detailberatung beendet. Allerdings wurde die Gesamtabstimmung auf die Sitzung vom 24./25. Juni 2024 verschoben, weil noch Abklärungsbedarf besteht zum Verhältnis zwischen der vorgesehenen Bagatellschwelle in Art. 3 Abs. 1 und den sektorspezifischen Schwellen in Art. 3 Abs. 1 Bst. a ff, wo die Kommissionsmehrheit teilweise eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Vorlage befürwortet. Ohnehin war die Frage des Geltungsbereichs ein Kernthema der Beratung. Hier weicht die Kommissionsmehrheit in mehreren Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab: So beantragt die Mehrheit, dass die Vorlage auch auf nicht staatliche Investoren ausgedehnt wird (18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung) und dass nebst der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auch die Versorgung mit essentiellen Gütern und Dienstleistungen explizit als schützenswert zu nennen sei (19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen). In Art. 3 Abs. 1 beantragt die Kommissionsmehrheit mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung den Spielraum des Bundesrates zu erhöhen, um nötigenfalls weitere Unternehmen der Genehmigungspflicht zu unterstellen. Mit 15 zu 7 Stimmen wünscht die Kommission ausserdem, dass der Bundesrat bei Ausnahmen von der Genehmigungspflicht (Art. 3 Abs. 4) die Frage der Reziprozität berücksichtigt. Zu verschiedenen Bestimmungen liegen Minderheitsanträge vor.


Quelle:
Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament
parlament.ch



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