Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat einstimmig beschlossen, die Immunität von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber nicht aufzuheben. Sie folgt somit der Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N). Damit ist der Entscheid der Kommissionen über das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 9. Februar 2024 endgültig.
Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber wird vorgeworfen, mit ihren Interventionen bei der Direktion des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) und der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) den Erlass eines Überprüfungsberichts sowie einer Empfehlung auf sofortige Beendigung der Auftragsvergabe durch das BSV an die PMEDA AG Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen angestiftet zu haben, welche im Sinne des UWG herablassend und im Sinne von Art. 173 StGB ehrverletzend seien.
Die Kommission weist darauf hin, dass sich Personen, die von den Gutachten der PMEDA AG direkt betroffen sind, aufgrund ihres Mandats als Nationalrätin an Frau Prelicz-Huber gewandt haben. Zudem ist davon auszugehen, dass sie in dieser Angelegenheit am 15. Juni 2023 nur dank ihrer Stellung als Nationalrätin bei der Direktion des BSV persönlich vorstellig werden konnte. Wie die IK-N erachtet die Kommission den unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit deshalb als gegeben und ist mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf das Gesuch eingetreten.
Anschliessend hat die Kommission einstimmig beschlossen, die Immunität von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber nicht aufzuheben. Sie schliesst sich der Argumentation ihrer Schwesterkommission an, wonach der direkte Austausch mit der Bundesverwaltung, gegenüber welcher die Ratsmitglieder gestützt auf Artikel 7 Parlamentsgesetz (ParlG) über Informationsrechte verfügen, der gängigen Praxis entspricht und zur amtlichen Tätigkeit einer Nationalrätin gehört. Diese würde nach Ansicht der Kommission massiv eingeschränkt, wenn Ratsmitglieder beim Stellen von unangenehmen Fragen, beim Überbringen von Hinweisen auf Missstände bzw. dem Anregen von Qualitätsüberprüfungen, ein Strafverfahren zu befürchten hätten.
Die Kommission weist zudem darauf hin, dass nicht ersichtlich sei inwiefern das Nationalrätin Prelicz-Huber vorgeworfene Verhalten von strafrechtlicher Relevanz sein soll, da keine Hinweise darauf bestehen, dass sie sich gegenüber der Direktion des BSV und der EKQMB zur PMEDA AG anders geäussert hätte, als sie dies bereits im Rahmen der von ihr eingereichten Interpellation und Fragen (19.4623; 20.5138; 22.7633) öffentlich im Parlament getan hat. Die Kommission kommt deshalb zum Schluss, dass vorliegend im Rahmen der Interessenabwägung die institutionellen Interessen (öffentliches Interesse an der Funktionsfähigkeit des Parlaments) gegenüber den Interessen im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung überwiegen.
Die Kommission hat am 27. Juni 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.
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Quelle:
Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament
parlament.ch