Beseitigung der Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern beim Familiennachzug

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Das Schweizer Parlament
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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die Behandlung der Vorlage zur Beseitigung der Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern gegenüber EU- und EFTA-Staatsangehörigen beim Familiennachzug fortgesetzt, nachdem sie diese zuvor in Erwartung zusätzlicher Zahlen und eines Berichtes über die Verfassungsmässigkeit sistiert hatte. Sie hat beschlossen, ihrem Rat den entsprechenden Entwurf ohne Änderungen zu überweisen.

Der Gesetzesentwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) dient der Umsetzung der von Alt-Nationalrat Angelo Barrile (S, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative 19.464 («Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug»), welche verlangt, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten rechtlich gleichbehandelt werden wie Personen, für welche die Regelungen des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU bzw. des EFTA-Übereinkommens gelten. Die vorgeschlagene Änderung würde es Schweizerinnen und Schweizern sowie deren Ehegatten zum Beispiel ermöglichen, ihre aus Drittstaaten stammenden Eltern in die Schweiz zu holen.

Der Änderungsentwurf war in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen worden. Nachdem die Kommission die Abklärungen vorgenommen hat, welche der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hatte, kommt sie zum Schluss, dass die Vorlage reif für die Beratung im Nationalrat ist. Sie hat mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, den Entwurf ohne Änderungen an ihren Rat zu überweisen.

Die Minderheit hält an ihrer Meinung fest, dass auf die Vorlage nicht eingetreten werden sollte, da die geplanten Änderungen zwangsläufig die Migration in die Schweiz erhöhen würden.

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Quelle:
Das Schweizer Parlament
Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen
parlament.ch


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