Weiterzug des erstinstanzlichen Freispruchs vom 19. Januar 2010 bezüglich Kapitalerhöhung der PEH durch die Staatsanwaltschaft

1 min read

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich im Strafverfahren bezüglich der Kapitalerhöhung der Private Equity Holding AG („PEH“) gegen ehemalige Mitarbeitende der Bank Vontobel AG Berufung eingelegt.

Das Bezirksgericht Zürich hat bekanntlich mit Urteil vom 19. Januar 2010 die Anklage der Staats­anwaltschaft gegen ehemalige Mitarbeitende der Bank Vontobel AG sowie den Antrag auf Einziehung von Vermögensvorteilen bei der Bank Vontobel AG vollumfänglich abgewiesen. Damit folgte das Bezirksgericht der Auffassung und Argumentation der Bank Vontobel AG sowie anerkannter Rechtsexperten (vgl. Medienmitteilung vom 20. Januar 2010).

Die Vontobel-Gruppe wird die Abweisung der Berufung beantragen. Das Bezirksgericht Zürich hat die Anklage sowie den Einziehungsantrag mit deutlichen Worten abgewiesen und die Untersuchung kritisiert. In der Urteilsbegründung kommt klar zum Ausdruck, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft III als voreingenommen und die Anklage in wesentlichen Punkten schlicht als „lebensfremd“ betrachtet. Das Bezirksgericht hat in der Folge den Vorwurf der schwindelhaften Kapitalerhöhung deutlich abgewiesen. Ferner sei die Untersuchung in einer derart einseitigen, vorverurteilenden Weise geführt worden, dass die Verwertbarkeit der Ergebnisse zugunsten der Anklage in Frage stehe. Vor diesem Hintergrund erachtet es die Vontobel-Gruppe als sehr unwahrscheinlich, dass die Berufung gutheissen wird.

Wie bereits früher mitgeteilt, wurden im Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Verfahren keine Rückstellungen gebildet.

Quelle: Vontobel

Write your comment

Previous Story

Helvetia übernimmt Stempelsteuer bei neuem Tranchenprodukt

Next Story

Bucher Municipal strafft Winterdienstproduktprogramm

Latest News