Die APK-N befasst sich mit der Euro-Krise

4 mins read

1. Schuldenkrise in Griechenland und Euro-Stabilisierungspaket

Die APK-N hat sich über die Haltung des Bundesrates gegenüber den Massnahmen der Euro-Staaten und des IWF zum Schutze des Euro bzw. zur Finanzhilfe an Griechenland informiert. Dabei wurde insbesondere erörtert, durch welche institutionellen Mechanismen und in welchem Umfang sich die Schweiz im Rahmen des IWF an diesen Massnahmen beteiligt. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Zustimmung des Bundesrates für diese Beteiligung vor dem Hintergrund erfolgt, dass die Schweiz als offene, exportorientierte Volkswirtschaft mit einem verflochtenen Finanzplatz ein grosses Interesse an der Stabilität der internationalen Finanzmärkte sowie der Euro-Zone hat. In diesem Zusammenhang haben sich die Kommissionsmitglieder dafür interessiert, wie die Programme des IWF beschlossen und umgesetzt werden. Dabei haben sie erfahren, dass die Besonderheit der Hilfe an Griechenland nicht in ihrer Form, sondern lediglich in ihrer Dringlichkeit und in ihrem Umfang liegt. Weiter wurde in der Kommission die Frage des „Moral Hazard“ sowie jene der fehlenden Wirkung der Maastricht-Stabilitätskriterien aufgegriffen. Einige Stimmen haben die Politik der Nationalbank gegen die Aufwertung des Schweizer Frankens kritisiert. Weiter wurden die möglichen negativen Auswirkungen der mit den Hilfeleistungen des IWF verbundenen Bedingungen für die Kaufkraft Griechenlands thematisiert. Ausserdem hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat einer Steuer auf Finanztransaktionen ablehnend gegenüber steht, weil er diese als nicht zielführend betrachtet.

2. 10.3005 s Mo. SR (APK-SR). Massnahmen zur frühzeitigen Information des Parlamentes über relevante europäische Gesetzgebungsentwürfe

Die APK-N hat die von ihrer ständerätlichen Schwesterkommission eingereichte Motion vorberaten. Letztere lädt den Bundesrat ein, dem Parlament Massnahmen zur frühzeitigen Information des Parlamentes über relevante europäische Gesetzgebungsentwürfe vorzuschlagen. Diese Massnahmen sollen gemäss der Motion der APK des Ständerats zudem mit einer Stellungnahme des Bundesrates zu den Handlungsmöglichkeiten der Schweiz verbunden werden.

Die Kommission hat mit 12 zu 9 Stimmen entschieden, die ständerätliche Motion so abzuändern, dass es keiner Stellungnahme des Bundesrates bedarf. Die Kommission ist sich grundsätzlich einig, dass der Einbezug des Parlaments im Rahmen der Übernahme von europäischen Gesetzgebungsentwürfen von grosser Bedeutung ist. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass die Einholung einer Stellungnahme des Bundesrates angesichts der vielen Gesetzgebungsentwürfe den Informationsprozess erheblich erschweren und verkomplizieren würde. Die Kommissionsminderheit vertritt hingegen die Auffassung, dass die ständerätliche Fassung konsequenter ist und dem Bundesrat genügend Spielraum gibt, um eine zeitgerechte Stellungnahme zu ermöglichen.

3. 09.325 Kt.Iv. BE. Erhöhung der Entwicklungshilfe

Die Standesinitiative des Kantons Bern fordert die Bundesversammlung auf, die Ausgaben der Schweiz für die Entwicklungshilfe bis ins Jahr 2015 auf 0.7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Die APK-N hat mit 14 zu 8 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Sie folgt damit dem Ständerat, der die Initiative in der Frühjahrssession 2010 mit 21 zu 13 Stimmen abgelehnt hat.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass eine Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0.7 Prozent zu weit gehe und den finanzpolitischen Gegebenheiten des Bundes keine Rechnung trage. Ausserdem hätten die eidgenössischen Räte eine Aufstockung der Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des BNE bereits beschlossen. Weiter betont die Kommissionsmehrheit die Wichtigkeit, eine Erhöhung der Entwicklungshilfe im Kontext der effizienten Verwendung der Gelder zu diskutiert.

Die Minderheit der Kommission unterstreicht, dass zur Erreichung der Millenniumsziele der UNO eine Erhöhung der Schweizer Entwicklungshilfe auf 0.7 Prozent unabdingbar sei. Es liege in der Verantwortung der Schweiz, im Kampf gegen die extreme Armut im internationalen Vergleich nicht hinten anzustehen .

4. Einfuhr von Edelmetallen in der Schweiz und Geldwäschereigesetzgebung

Die Kommission hat sich über die Problematik der Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem Handel von Edelmetallen informiert. Die Diskussion drehte sich um die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Gold und andere Edelmetalle krimineller Herkunft oder aus Konfliktgebieten nicht in die Schweiz eingeführt werden können. Die Kommission verabschiedet mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Postulat, das den Bundesrat ersucht, dem Parlament einen Bericht über die bestehenden, bzw. die zu verabschiedenden Rechtsmittel für eine effiziente Bekämpfung der Problematik vorzulegen. Die Mehrheit der Kommission spricht sich dafür aus, zu prüfen, ob die Geldwäschereigesetzgebung auf die gesamte Edelmetalleinfuhr ausgedehnt werden soll. Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass auf nationaler Ebene kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

5. Swisscoy-Bericht 2009

Im Rahmen der Beratung des Berichtes zum Einsatz der Swisscoy im Jahr 2009 hat sich die APK-N insbesondere für die Entwicklung der Lage in Kosovo sowie für die Zielsetzung und die Aufgaben der Swisscoy interessiert. Über den Sinn der Swisscoy-Mission ist die Kommission geteilter Meinung. Einige Kommissionsmitglieder begrüssen den Einsatz der Swisscoy; sie erachten die stabilisierende Präsenz der KFOR als weiterhin nötig. Beunruhigend ist in ihren Augen die andauernd instabile politische, institutionelle und wirtschaftliche Lage in Kosovo. Andere Kommissionsmitglieder stehen dem Bericht kritisch gegenüber. In ihren Augen fehlt der Swisscoy gegenwärtig eine eigentliche militärische Aufgabe, die ihren Einsatz rechtfertigen würde. Die Kommission hat beschlossen, sich an einer nächsten Sitzung vertieft mit der Situation in Kosovo zu befassen.
6. Personalmanagement und Aussennetz des EDA

Die Kommission hat eine erste Vertiefung zum Thema Personalmanagement und Aussennetz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten vorgenommen. Die APK-N hat unter anderem die Personalressourcen, das konsularische Aussennetz und die Attraktivität der diplomatischen Laufbahn erörtert. In diesem Zusammenhang hat die Kommission entschieden, an ihrer nächsten Sitzung das Thema wieder aufzugreifen und insbesondere die Aussennetzplanung für die nächsten fünf Jahre zu diskutieren.

7. Weitere Geschäfte

Die Kommission hat sich mit verschiedenen internationalen Aktualitäten beschäftigt, unter anderem mit dem Nahostkonflikt, dem Goldstone-Bericht und den UNO-Auftrag an die Schweiz.

Die Kommission hatte zudem über einen Antrag auf eine Kommissionsmotion zu befinden, die den Austritt der Schweiz aus dem UNO-Menschenrechtsrat verlangte, sofern der in Libyen festgehaltene Schweizer Max Göldi nicht bis zum 1. Juli 2010 freigelassen wird. Die Kommission hat diesen Antrag mit 9 zu 5 Stimmen verworfen. Die Kommissionsmehrheit war zum einen der Ansicht, dass unter dem Blickwinkel der Respektierung der Menschenrechte nicht die Schweiz, sondern eher Libyen aus dem UNO-Menschenrechtsrat austreten sollte. Zum anderen sei davon auszugehen, dass ein Austritt der Schweiz keinen positiven Einfluss auf die persönliche Situation der Schweizer Geisel hätte. Die Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Auffassung, dass ein Rechtsstaat wie die Schweiz nicht Mitglied eines internationalen Gremiums sein sollte, wo Staaten wie Libyen, die rechtsstaatliche Grundprinzipien und die Menschenrechte missachten, Einsitz haben.

Ferner hat sich die Kommission mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), ihren Kernarbeitsnormen und ihren Konventionen befasst. Im Raum standen die Fragen, ob die Schweiz bestimmte IAO-Konventionen ratifizieren, sich für eine stärkere Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen international einsetzen und diese vermehrt in ihre Aussenwirtschaftspolitik integrieren soll. Um diese Fragen zu beantworten, will die Kommission an einer nächsten Sitzung Anhörungen durchführen.

Die Kommission hat am 17. / 18. Mai 2010 unter dem Vorsitz von Christa Markwalder (RL/BE) und im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.

Bern, 18. Mai 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

Warum Radnetzspinnen unterschiedliche Netze bauen

Next Story

Sämtliche Anträge des Verwaltungsrats angenommen

Latest News