APK-N für weitere Verhandlungen mit der EU

2 mins read

1. Anpassung des Verhandlungsmandats der Schweiz und der EU im Bereich Elektrizität und explorative Gespräche für weitere Energiethemen

Gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG wurde die APK-N über eine Änderung des Verhandlungsmandats zu einem Abkommen mit der EU im Bereich Elektrizität konsultiert. 2006 hatte die Kommission ein entsprechendes Verhandlungsmandat gutgeheissen. Eine Anpassung des Mandats wurde notwendig, da die Europäische Union das geplante Elektrizitätsabkommen zu einem Energieabkommen auszubauen wünscht. Dieses stützt sich auf die neue Energie-Gesetzgebung der EU (3. Energiebinnenmarktpaket) und weitet den Verhandlungsgegenstand unter anderem auf Fragen der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und des Ausbaus der Energieinfrastruktur aus.

Die Kommission hat die Änderung des Verhandlungsmandats mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass umfassendere Verhandlungen im Energiebereich den Interessen der Schweiz entsprechen. Die Frage der Versorgungssicherheit müsse ganzheitlich betrachtet werden und dürfe sich nicht nur auf den Strommarkt beschränken. Die Schweiz müsse den Veränderungen im europäischen Umfeld Rechnung tragen und könne klimapolitische Fragen nicht ausklammern. Eine Einschränkung des Mandats auf den Strombereich würde einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss mit der EU gefährden.

Die Kommissionsminderheit fordert hingegen, dass sich die Verhandlungen auf den Strombereich konzentrieren und insbesondere erneuerbare Energien kein Verhandlungsgegenstand sein sollen. Die Hauptinteressen der Schweiz lägen im Strombereich, wo sie als Schaltstelle im europäischen Strommarkt über eine gut positionierte Industrie verfüge. Die Minderheit befürchtet, dass ein energiepolitisches Gesamtpaket am Widerstand gegen erneuerbare Energien scheitern könnte.

2. 10.030 s Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands. Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds

Im Schengen-Assoziierungsabkommen hat sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes verpflichtet. Der Aussengrenzenfonds der EU bildet eine solche Weiterentwicklung. Dabei handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, welche auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen. Die Vorlage betrifft die Übernahme der Rechtsgrundlage dieses Fonds sowie eine Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz am Fonds.

Die APK-N hat zuerst einen Antrag auf Nichteintreten mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Danach hat sie der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 10 Stimmen zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit begrüsst die Beteilung der Schweiz am Aussengrenzenfonds als Bestandteil der Zusammenarbeit mit den EU-Staaten im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens. Ein Teil der Minderheit stellt den Nutzen des Aussengrenzenfonds für die Schweiz in Frage, weil er der Meinung ist, dass sich die Schengen-Zusammenarbeit als unwirksam erweist, um Migrationsströme zu kontrollieren. Andere Kommissionsmitglieder kritisieren die Lage der Flüchtlinge an der Schengen-Aussengrenze als nicht menschenrechtskonform.

3. Eventuelle mittelfristige Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat

Im Rahmen des EDA-Zusatzberichts über eine eventuelle mittelfristige Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat führte die Kommission Anhörungen durch von Herrn Colin Keating, Founding Executive Director of Security Council Report, und Dr. Peter Huber, Gesandter und Leiter der Abteilung Internationale Organisationen des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Diese Anhörungen vermittelten der Kommission einen vertieften Einblick in die Tätigkeiten und Engagements des UNO-Sicherheitsrats. Ferner wurden die Handlungsmöglichkeiten eines neutralen nicht-ständigen Mitglieds anhand des Beispiels von Österreich eingehend erörtert. Die Kommission wird an einer nächsten Sitzung zu einer eventuellen mittelfristigen Kandidatur der Schweiz gemäss Art. 152 Abs. 3 Parlamentsgesetz Stellung nehmen.

4. Internationale Aktualitäten

Die APK-N diskutierte über den aktuellen Stand der bilateralen Beziehungen Schweiz – Libyen seit der Verhaftung von Hannibal Gaddafi. Die Kommission erörterte insbesondere die Umsetzung des am 14. Mai 2010 zwischen der Schweiz und Libyen beschlossenen Aktionsplanes sowie die Bemühungen des Bundesrates um die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu normalisieren.
Im Rahmen dieser Diskussion hat die Kommission ohne Gegenstimmen entschieden, ihre Motion 09.3978n Keine Visa mehr für libysche Staatsangehörige angesichts der neuesten Entwicklungen seit der Freilassung von Max Göldi zurück zu ziehen.

5. Weitere Geschäfte

Die Kommission hat den Bericht über die im Jahr 2009 durch den Bundesrat abgeschlossenen internationalen Staatsverträge (10.046 n) zur Kenntnis genommen.

Die Kommission hat am 21. / 22. Juni 2010 unter dem Vorsitz von Christa Markwalder (RL/BE) und im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Bundesratz Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 22. Juni 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

Vorschlag für eine gesellschaftsrechtliche Lösung

Next Story

Büro-Systemhaus Büro Albers setzt auf e.bootis ERPII

Latest News