Rund 3 Milliarden Franken für Verkehrsprojekte in Agglomerationen und für Engpässe bei Nationalstrassen

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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) hatte zwei Verkehrsvorlagen und dazu eine Finanzierungsvorlage zu beraten, die der Ständerat in der Sommersession grossmehrheitlich verabschiedet hat. Aus dem Infrastrukturfonds stehen während 20 Jahren 20,8 Milliarden Franken für vier Bereiche bereit: Fertigstellung Nationalstrassennetz (8,5 Milliarden), Engpassbeseitigung im bestehenden Nationalstrassennetz (5,5 Milliarden), Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen (6 Milliarden) und Beiträge an die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (0,8 Milliarden). Im Bereich Agglomerationsverkehr hat die Bundesversammlung bereits 2,6 Milliarden Franken für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben. Mit der Vorlage Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011 (09.083) zeigt der Bundesrat auf, wie die restlichen 3,4 Milliarden Franken verwendet werden sollen. Ab 2011 werden 1,51 Milliarden Franken freigegeben. Diese Mittel aus der ersten Etappe fliessen nicht nur in die grossen Agglomerationen Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne-Morges, sondern auch in kleinere Agglomerationen. Die Vergabe der Mittel für die zweite Etappe erfolgt in rund vier Jahren mit einer neuen Botschaft des Bundesrates. Der Ständerat hatte eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen, die verlangt, dass die Kantone zwar Vorfinanzierungen leisten können, dass der Bundesrat dazu aber Kriterien festlegt, damit die finanzschwächeren Kantone nicht benachteiligt werden. Die Kommission stimmte dem Bundesbeschluss in der Fassung des Ständerates mit 24 zu 0 Stimmen zu. Minderheiten verlangen zusätzliche Tramverlängerungen von Bern nach Kleinwabern und von Basel nach Saint-Louis.

Mit der zweiten Vorlage Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz. Freigabe der Mittel (09.084) werden 1,36 Milliarden Franken für die Engpassbeseitigung in einem Modul 1 freigegeben. Es sind dringende und als sinnvoll beurteilte Projekte zur Behebung gravierender Engpässe, die planerisch bereits weit fortgeschritten sind. Es handelt sich um die 6-Spur-Ausbauten zwischen Härkingen und Wiggertal, Blegi und Rütihof, die einen Investitionsbedarf von 300 Millionen Franken haben und im Rahmen der konjunkturellen Massnahmen bereits beschlossen wurden. Hinzu kommen die Nordumfahrung Zürich sowie dringende Ausbaumassnahmen im Raum Crissier. Die Module 2 und 3 umfassen weitere, als gut beurteilte Projekte, die in den kommenden Jahren vertieft untersucht werden sollen. Definitiv zurückgestellt werden die Projekte im Modul 4. Die Kommission stimmte dem Bundesbeschluss mit 22 zu 2 Stimmen zu.

Die ständerätliche KVF hatte bei ihren Beratungen festgestellt, dass die fristgerechte Finanzierung der Projekte aufgrund fehlender Liquidität im Infrastrukturfonds nicht gesichert ist. Sie hat deshalb eine parlamentarische Initiative. Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Änderung (10.402) beschlossen, der der Ständerat zugestimmt hat. Die Initiative sieht eine ausserordentlich Einmaleinlage von 850 Millionen Franken in den Infrastrukturfonds vor und will damit dessen mittelfristige Liquiditätsprobleme lösen. Die Geldmittel werden aus den Rückstellungen (2,848 Milliarden Franken per Ende 2009) der Spezialfinanzierung Strassenverkehr entnommen. An der Struktur des Infrastrukturfonds wird nichts geändert. Die Mittel müssen jedoch innert sechs Jahren im allgemeinen Bundeshaushalt kompensiert werden. Die Kommission stimmte der Gesetzesänderung mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Eine Minderheit verlangt 570 Millionen Franken für den Infrastrukturfonds.

Weiter fällte die Kommission Entscheide im weiteren Vorgehen zur parlamentarischen Initiative Aebi. Feldwerbung als Nebenerwerb für die Schweizer Bauern (08.419). Die Initiative verlangt, dass Feldwerbung generell, insbesondere entlang von Nationalstrassen, zugelassen werden soll. Zur Diskussion stand, ob deren Erfüllung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe realisiert werden soll. Die Kommission entschied sich mit 14 zu 12 Stimmen für den Gesetzesweg. Es wird ein Erlassentwurf ausgearbeitet, den die Kommission wiederum beraten wird und der dann an den Nationalrat geht.

An ihrer Sitzung vom 17. und 18. Mai war die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung bereits auf das Postgesetz eingetreten und hatte danach erste Entscheide gefällt.

In der Detailberatung hat die Kommission nun weitere Beschlüsse gefasst. So lehnte sie es mit 13 zu 11 Stimmen ab, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, für die Aufbereitung und Verwaltung der Adressdaten eine unabhängige Organisation anordnen zu können. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass mit einer besonderen Organisation zusätzliche Schnittstellen bei der Datenübermittlung entstehen würden, die – neben den Mehrkosten – auch zusätzliche Fehlerquellen mit sich bringen. Die Minderheit hingegen befürchtet, dass ohne separate Verwaltung der Adressdaten der Austausch unter den Anbieterinnen von Postdiensten nur ungenügend funktionieren wird.

In einem Grundsatzentscheid hatte sich die Kommission im Mai mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp gegen die vollständige Marktöffnung ausgesprochen. Für den Fall, dass der Nationalrat entgegen diesem Mehrheitsantrag der Kommission eine vollständige Öffnung des Postmarktes beschliesst, beantragt die Kommission, mit der Marktöffnung die Grundversorgungskonzession per Ausschreibungsverfahren zu erteilen. Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten bei einer Enthaltung fiel dieser Entscheid ebenfalls sehr knapp aus.

Für die gleiche Ausgangslage, dass sich der Nationalrat für die Marktöffnung ausspricht, hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen einen Antrag bezüglich der Finanzierung der Grundversorgung abgelehnt. Dieser Antrag forderte, dass die Post von der Abgabe zur Finanzierung ihrer Nettokosten, die aus der Grundversorgungsverpflichtung entstehen, ausgenommen wird. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es für die Post einen falschen Anreiz setzt, wenn sie selbst nicht zur Deckung der Nettokosten beitragen muss. Die Minderheit hingegen argumentiert, dass es für die Sicherstellung der Grundversorgung wichtig ist, dass die Post die daraus entstehenden Nettokosten geltend machen kann, ohne dass sie wiederum selbst den grössten Anteil der Abgabe zu entrichten hat.

Die Kommission wird die Beratung der beiden Gesetzesrevisionen im August fortsetzen, mit dem Ziel, die Vorlagen in der Herbstsession in den Nationalrat zu bringen.

Bern, 22. Juni 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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