CO2-Reduktion des privaten Strassenverkehrs: Höchst erfreuliche Zwischenbilanz – Von wegen Sündenbock

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In der breiten Öffentlichkeit wird der private Strassenverkehr im Zusammenhang mit der CO2-Reduktion – wissentlich oder unwissentlich – leider fast immer nur als Sündenbock dargestellt, dessen CO2- Emissionen stetig im Steigen begriffen seien. Obwohl Letzteres nicht negiert werden soll, fehlt zur Vervollständigung des Bildes das weitaus wichtigere Puzzleteil: Dank des von den Strassenverkehrsverbänden und der (Erdöl-)Wirtschaft ins Leben gerufenen freiwilligen Klimarappens (1,5 Rappen pro Liter Benzin/Diesel) kann die Schweiz die Zielvorgabe des Kyoto-Protokolls laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit grosser Wahrscheinlichkeit erreichen.

Allein die Stiftung Klimarappen, welche die Einnahmen des Klimarappens verwaltet und ihrer Zweckbestimmung zuführt, kann pro Jahr eine Menge von 2,5 Millionen Tonnen (t) CO2 – davon zwei Millionen t im Ausland und 0,5 Millionen t im Inland – reduzieren. Hinzu kommen Anstrengungen der Energie- Agentur der Wirtschaft (minus 1 Mio. t CO2) und der Zementindustrie (minus 1,5 Mio. t CO2). Insgesamt leistet die Wirtschaft mit ihren freiwilligen Massnahmen somit einen Beitrag zur CO2-Verminderung von fünf Millionen t pro Jahr. Dies kommt einer Übererfüllung der Kyoto-Vorgabe sowie der strengeren schweizerischen CO2-Gesetzgebung gleich.

Mit Blick auf die weiteren Beratungen der Revisionsvorlage zum CO2-Gesetz im Ständerat in der kommenden Herbstsession wären die Erdölwirtschaft und der motorisierte Privatverkehr zudem in der Lage, auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag an das neue CO2-Reduktionsziel zu leisten: Rund die Hälfte der künftigen Emissionsreduktionen (minus 5,8 Mio. t CO2 pro Jahr) könnte bis ins Jahr 2020 vom Verkehrsbereich durch die beiden folgenden effektiven Massnahmen beigesteuert werden.

Zum einen wird der Treibstoffsektor durch das neue CO2-Gesetz zur CO2-Kompensation verpflichtet (Artikel 23). Den Herstellern und Importeuren von fossilen Treibstoffen wird eine Kompensationspflicht auferlegt; sie müssen zwischen fünf und 40 Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen kompensieren. Wie vom Bundesrat ursprünglich vorgesehen, sollte es allerdings möglich sein, diese Kompensation nicht ausschliesslich im Inland, sondern gänzlich mit ausländischen Emssionszertifikaten vorzunehmen, um damit die Zielvorgabe realistischerweise erreichen zu können. Der Anteil des Treibstoffsektors an der Zielvorgabe würde im Jahr 2020 somit schätzungsweise vier bis fünf Millionen t CO2 betragen.

Zum andern müssen die Neufahrzeuge bis 2015 im Durchschnitt das Limit von 150 Gramm (g) CO2 pro Kilometer (km) erreichen (Artikel 9). Dies bedeutet gegenüber heute eine Verminderung der CO2- Emissionen um rund zehn Prozent (2009: 167 g CO2/km) und ergäbe im Jahr 2020 eine Einsparung von voraussichtlich 1,1 Millionen t CO2.

Quelle: strasseschweiz

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