Strafbehördenorganisationsgesetz. Konkretisierung auf Verordnungsebene

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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt die Annahme der Verordnungen betreffend die Bundesanwaltschaft und deren Beaufsichtigung.
Das Strafbehördenorganisationsgesetz vom 19. März 2010 sieht vor, dass die Bundesversammlung auf Verordnungsebene zum einen das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und zum andern die Einzelheiten der Organisation und der Aufgaben der Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft regelt. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die beiden Verordnungsentwürfe und die Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes anzunehmen, welche die Schwesterkommission des Ständerates im Rahmen zweier parlamentarischer Initiativen ( 10.441 und 10.442 ) ausgearbeitet hatte. Sie folgt somit den Beschlüssen des Ständerates. Die Verordnungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2011 gleichzeitig mit dem Strafbehördenorganisationsgesetz in Kraft treten.

Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte
Die Kommission hat mit der Beratung der am 17. Juni 2010 vom Ständerat angenommenen Vorlage begonnen. Sie beantragt ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an ihrer nächsten Sitzung fortführen. Sie wird nach Abschluss ihrer Arbeit über ihre Beschlüsse informieren.

Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten, die durch nicht arglistige Täuschung erlangt wurden. Strafverfolgung
Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen des Vernehmlassungs­verfahrens zu ihrem Vorentwurf zur neuen Formulierung des Straftatbestandes der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten (Art. 141 bis Strafgesetzbuch (StGB) bzw. Artikel 133a Absatz 1 Militärstrafgesetz [MStG] ). Der Bericht zu diesen Ergebnissen ist auf der Webseite der Kommission abrufbar. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlasser befürwortete den Vorentwurf, allerdings wurden Bedenken hinsichtlich der Strafwürdigkeit des in Artikel 141 bis StGB bzw. Artikel 133a Absatz 1 MStG erfassten Verhaltens geäussert. Zudem wurde kritisiert, dass der neue Gesetzestext als Grundtatbestand für die unrechtmässige Aneignung von Vermögenswerten interpretiert werden könne, was nicht wünschbar sei. Aufgrund dieser Kritik wird die Kommission den Vorentwurf nochmals vertieft prüfen.
Schliesslich hat die Kommission die Detailberatung der Vorlage zur Revision des Rechnungslegungsrechts fortgeführt ( 08.011 CO. OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht; Vorlage 2).
Die Kommission hat am 24./25. Juni 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) und teils in Anwesenheit der Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Micheline Calmy-Rey getagt.

Bern, 25. Juni 2010 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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