Die Kommission sagt erneut Nein

5 mins read

01.083 s Alpenkonvention. Durchführungsprotokolle
Entgegen dem Antrag des Bundesrates beantragt die Kommission, mit 14 gegen 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention einzutreten. Damit will sie am Beschluss des Nationalrates vom vergangenen Dezember festhalten. Der Ständerat hingegen hatte in der vergangenen Sommersession seinen Eintretensbeschluss bestätigt, nachdem er in der ersten Behandlung der Vorlage 2004 die drei Protokolle Boden, Verkehr und Raumplanung zur Ratifizierung angenommen hatte.

Angesichts der nicht absehbaren Tragweite der Protokolle, die letztlich rund 60 Prozent des Schweizer Territoriums betreffen würden, erachtet die Kommissionsmehrheit deren Ratifizierung als unvernünftig. Neben den zu erwartenden Mehrkosten und Anpassungen des Landesrechts an internationale Vorgaben fürchtet die Kommission insbesondere eine Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Berggebieten. Eine Minderheit beantragt, auf die Ratifizierung einzutreten, da sie darin gerade für die nachhaltige Entwicklung in den Berggebieten sowie auch für die internationale Zusammenarbeit eine Chance sieht.

Ausschreibungen bei Konzessionen zur Bodennutzung für die Versorgung mit elektrischer Energie

Die Kommission hat mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) beschlossen. Für nationale Stromübertragungsnetze und für Stromverteilnetze soll Art. 2 Abs. 7 Binnenmarktgesetz (BGBM) keine Anwendung finden. Zu diesem Schluss kam die Kommission nach Anhörung der Wettbewerbskommission (Weko) zu ihrem Gutachten betreffend Erneuerung der Konzessionsverträge zwischen den Centralschweizerischen Kraftwerken AG und den Luzerner Gemeinden. Die Kommission ist der Ansicht, langfristige Konzessionsverträge müssten möglich sein, damit die Investitionssicherheit in die Stromnetze gewährleistet ist. Deshalb sieht das StromVG vor, dass die Kantone die Versorgungsgebiete einem Netzbetreiber zuteilen. Aus verfahrensökonomischen Gründen soll an der bisherigen, bewährten Praxis festgehalten und auf Ausschreibungen verzichtet werden, hält die Kommission fest.

09.468 n Pa. Iv. Nussbaumer. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Elektromobilität
Die Kommission hat mit 15 zu 11 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Eric Nussbaumer Folge gegeben, welche mit einem Paket verschiedener Massnahmen die Rahmenbedingungen für Elektromobilität verbessern und damit deren Markteinführung fördern will. Die Kommission begrüsst den Grundsatz, Elektromobilität als emissionsarme, energieeffiziente und lärmschonende Technologie zu unterstützen, nicht zuletzt auch, um damit eine grössere Unabhängigkeit vom Treibstoff Benzin zu erreichen. Allerdings brachte die Kommission auch Vorbehalte gegenüber verschiedenen in der Initiative geforderten Massnahmen an. So sieht sie insbesondere die Verwendung der Mineralölsteuer als Finanzierungsquelle für die Förderung der Elektromobilität sowie die verpflichtende Bindung zur Benutzung von Strom aus erneuerbaren Energien angesichts des voraussichtlich stark wachsenden Strombedarfs als kritische Punkte.

07.062 n RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG
Die Kommission zeigt sich kritisch gegenüber den vom Ständerat in der vergangenen Sommersession angenommenen Präzisierungen bezüglich der Eindämmung des Zweitwohnungsbestandes. So empfiehlt sie, an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates festzuhalten, die die Kantone allein auffordert, diejenigen Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Die Kommission erachtet diese Formulierung als im ausreichenden Mass konzis und genau, ohne dass die Möglichkeiten zur Anpassung der Massnahmen an die lokalen Verhältnisse eingeschränkt werden. Eine Minderheit unterstützt die vom Ständerat gemachten Ergänzungen im Sinne einer griffigeren und letztlich wirksameren Formulierung der Massnahmen. Eine zweite Minderheit schlägt vor, die Kantone in den betroffenen Gebieten zur Festlegung von Kontingenten zu verpflichten.

Die Kommission hält auch an ihrem Antrag fest, bei altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzone bauliche Massnahmen zu ermöglichen. Eine Minderheit beantragt, diesen Zusatz aus der Vorlage, die ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ ist, zu streichen, da er thematisch in keinem Zusammenhang zur Zweitwohnungsproblematik stünde.

06.060 s Stauanlagen. Bundesgesetz
Die Kommission beantragt einstimmig, dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Stauanlagen (StAG) zuzustimmen. Die Vorlage wurde angepasst, nachdem das Sicherheitskontrollgesetz (SKG) – auf welches das StAG im Entwurf aus dem Jahr 2006 verwies – im Parlament gescheitert war. Das Gesetz regelt die Sicherheit von Stauanlagen und löst das Wasserbaupolizeigesetz von 1877 ab. Es führt für Schäden, welche durch austretende Wassermassen entstehen, eine scharfe Kausalhaftung ein. Davon sollen allerdings Schäden, die durch Sabotage, Terrorismus oder kriegerische Ereignisse verursacht werden, ausgenommen sein. Dagegen wehrt sich eine Minderheit und vertritt die Auffassung, Sabotage müsste in die Haftung aufgenommen werden. Die Betreiberinnen von Stauanlagen seien verpflichtet, ihre Anlagen vor Sabotage zu schützen. Eine weitere Minderheit beantragt, von einer Belastung der Betreiberinnen von grossen Stauanlagen durch eine jährliche kostendeckende Aufsichtsabgabe an den Bund abzusehen und auf eine gesetzliche Abgabepflicht zu verzichten.

10.3264 s Mo. Ständerat (Fournier). Revision von Artikel 22 der Berner Konvention
Die Kommission diskutierte über eine Motion des Ständerates, welche den Bundesrat beauftragt, eine Änderung des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) zu veranlassen, die es dem Unterzeichnerstaat ermöglicht, jederzeit, d.h. auch nach der Ratifikation, Vorbehalte zu seiner ursprünglichen Verpflichtung anzubringen. Dringt der Bundesrat mit dieser Änderung der Berner Konvention durch, soll er einen neuen Vorbehalt anbringen, wonach der Wolf in der Schweiz unter gewissen Umständen gejagt werden darf. Bleibt hingegen die Konvention unverändert, soll der Bundesrat sie kündigen, damit er bei einer neuen Ratifikation Vorbehalte anbringen kann.
Die Kommission beantragt, den Motionstext so zu ändern, dass die Konvention nach gescheiterten Verhandlungen nicht gekündigt wird. Eine Minderheit möchte sie in der Version des Ständerates annehmen; eine zweite Minderheit beantragt, sie abzulehnen.

10.010 s Internationale Organisation für Erneuerbare Energien. Beitritt
Die Kommission folgte dem Beschluss des Ständerates und sprach sich mit 15 zu 10 Stimmen für den Beitritt der Schweiz zur Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) aus. Diese Organisation soll bei der international vernetzten Entwicklung und Förderung erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle spielen. Ihre Aufgabe wird primär sein, Schwellen- und Entwicklungsländer praxisnah zu beraten und zu unterstützen, Hilfestellung bei der Anpassung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen zu leisten und zum Aufbau von Kompetenzen beizutragen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

10.011 s Europäisches Forstinstitut. Übereinkommen
Mit 18 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, das am 26. November 2003 von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut (EFI) zu ratifizieren. Ziel des vom Ständerat bereits genehmigten Übereinkommens ist es, Waldforschung auf gesamteuropäischer Ebene zu betreiben. In den Augen der Kommissionsmehrheit kann mit der Ratifizierung die Position der Schweizer Waldforschung gestärkt werden. Eine Kommissionsminderheit spricht sich gegen die Ratifizierung aus.

09.4067 s Mo. Ständerat (Gutzwiller). Im Untergrund herrscht Chaos. Ergänzung im Raumplanungsgesetz nötig
Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine vom Ständerat angenommene Motion abzulehnen, welche den Bundesrat beauftragt, durch eine Ergänzung im Raumplanungsgesetz den nutzbaren Untergrund in die Raumplanung einzubeziehen. Die Kommission teilt die Meinung nicht, dass die Nutzung des Untergrunds einer Koordination und Planung bedarf und hält deshalb eine Ergänzung des Bundesrechts nicht für notwendig.

09.438 n Pa. Iv. van Singer. Reduktion der Belastung durch nichtionisierende Strahlung
Mit 15 zu 9 Stimmen hat die Kommission abgelehnt, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Christian van Singer Folge zu geben. Die Initiative fordert eine Deklaration der Strahlenbelastung von Produkten, die Elektrosmog erzeugen, sowie die Möglichkeit für kommunale Behörden, Gebiete mit geringer Strahlenbelastung zu bestimmen. Die Kommission sieht dazu keinen Handlungsbedarf. Sie ist der Meinung, Studien zur Belastung durch nichtionisierende Strahlung liessen keine eindeutigen Rückschlüsse auf eine Gefährdung von Menschen zu. Auch seien die Grenzwerte in der Schweiz wesentlich tiefer als in den umliegenden Ländern der EU.

Eine Minderheit allerdings ist der Überzeugung, die Elektrosensibilität von Personen sei durchaus Ernst zu nehmen und es müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit sich Betroffene besser vor Strahlung schützen können.

Die Kommission hat am 28. und 29 Juni 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 30. Juni 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

Kühne + Nagel baut Kontraktlogistik im Baltikum aus

Next Story

Die KVF nimmt das Anliegen einer Standesinitiative aus Zürich auf

Latest News