Forschung am Menschen – Hearings abgeschlossen

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Nachdem die WBK-N an ihrer letzten Sitzung den ersten Block der Hearings zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (09.079) durchgeführt hatte, hörte sie heute weitere Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen einerseits, und der Forschung andererseits an. Die Hearingsteilnehmenden betonten die Verbesserungen im vorliegenden Gesetzesentwurf gegenüber der Version, die 2006 in die Vernehmlassung gegangen war. Drei Punkte, die von allen Teilnehmenden – wenngleich aus unterschiedlichen Gründen – kritisiert wurden, betreffen erstens den Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs (Art. 2). Ein zweiter Artikel, der Anlass zur Diskussion bot, war Artikel 18 zur „unvollständigen Aufklärung“. Einige der Teilnehmenden hielten eine unvollständige Aufklärung in der klinischen Forschung grundsätzlich für unethisch. Andere betonten die Unerlässlichkeit der unvollständigen Aufklärung etwa in Forschungsprojekten, wo eine vollständige Aufklärung das Resultat der Studie beeinflussen könnte (z.B. Studien zu Altruismus). Verschiedentlich kritisiert wurde drittens die Formulierung „erwarteter direkter Nutzen“ (Art. 3 Bst. d). So wurde unter anderem argumentiert, dass diese Formulierung Hoffnungen in Studienteilnehmenden weckten, die oft enttäuscht werden müssten, könne man bei einem Forschungsprojekt doch bestenfalls von einem „potentiellen Nutzen“ für die an der Studie beteiligte Gruppe im weitesten Sinne sprechen.

Die Eintretensdebatte wurde aus Zeitgründen auf die Septembersitzung verschoben, da im Anschluss an die Hearings die Frage diskutiert wurde, ob angesichts der Komplexität der Materie eine Subkommission eingesetzt werden solle. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Mehrheit der Kommissionsmitglieder war es ein wichtiges Anliegen, vollumfänglich an der Beratung des Geschäfts beteiligt zu sein.

Nach der Beratung des Erlassentwurfs zur Pa . Iv. Kohler. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (05.453) im Ständerat behandelte die WBK-N die verbleibenden Differenzen. Vorgängig hörte sie Kantonsvertreter der Kantone AG, GE, TG, VD und Zürich an, um zusätzliche Informationen über die in diesen Kantonen gemachten Erfahrungen mit den jeweiligen Gesetzgebungen zu erhalten. Die WBK-N verwarf den Beschluss des Ständerates, der den Bundesrat beauftragt, Haltebewilligungen für potenziell gefährliche Hundetypen vorzuschreiben. Ebenfalls entgegen dem Ständeratsbeschluss verlangt die Kommissionsmehrheit erneut, dass die Kantone weitergehende Vorschriften zum Schutz des Menschen und der Tiere vor Gefährdungen durch Hunde erlassen können. Die Differenzen sollen in der Herbstsession bereinigt werden.

D ie Initiative des Kantons Solothurn Harmonisierung der Stipendien (07.308) fordert eine materielle Stipendienharmonisierung durch Festlegung von Mindeststandards in der Schweiz sowie eine finanzielle Beteiligung des Bundes. Rechtsgrundlagen für die Einführung eines Rahmengesetzes für Stipendien sollen diesem Anliegen Rechnung tragen. Der Ständerat hatte dieser Initiative keine Folge gegeben. Die WBK-N beantragt ihrem Rat die Annahme der kantonalen Initiative – dies trotz der laufenden Arbeiten in den Kantonen zur Einführung eines Stipendien-Konkordats. Ebenfalls hält sie an ihrer eigenen Initiative fest (Pa. Iv. WBK-N Stipendien. Bundesunterstützung zur Förderung der Mobilität der Studierenden (09.497)) . Sie ist der Ansicht, die Frage der Mobilität von Studierenden werde auf dem Konkordatsweg nicht gelöst. Zudem moniert die Kommissionsmehrheit, der Bund ziehe sich aus der Bildungsfinanzierung zurück. Die Kommission stellt deshalb dem Rat mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Antrag, beiden Initiativen Folge zu geben.

Erneut prüfte die WBK-N die Pa. Iv. Graf-Litscher. Integration der Komplementärmedizin in die Ausbildung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern (09.463) , nachdem die WBK-S dieser keine Folge gegeben, hingegen die Kommissionsmotion WBK-SR (09.463) Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung (10.3009) eingereicht hatte. Die Kommission schwenkte auf die Lösung ihrer Schwesterkommission ein und empfiehlt nun dem Rat, das Anliegen mit dem Mittel der Motion der WBK-S weiterzuverfolgen. Sie stimmte der Motion mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu, gab der Pa. Iv. Graf-Litscher aber mit 10 zu 0 Stimmen und 13 Enthaltungen keine Folge.

Vor der Sommerpause verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Zusammen mit dem Sprachengesetz (in Kraft seit 1.1.2010) wurden damit Massnahmen zur Förderung des Austauschs und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften eingeführt. Dabei erhält auch der Bund als Arbeitgeber die Auflage, die Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden zu fördern. Die WBK-N unterstützt diese Bemühungen und stellte ihrem Rat mit 18 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen Antrag, die Motion SR (Lombardi). Förderung der Italianità. Eine Ombudsperson im EPA (09.4331) anzunehmen. Inzwischen hat ein Delegierter für Mehrsprachigkeit seine Arbeit aufgenommen. Die Kommission ist der Auffassung, diese Ernennung sei der erste und wichtigste Schritt zur Erfüllung der Motion, es müssten aber weitere folgen und deshalb sei die Motion im Sinne eines politischen Signals zu überweisen.

Bei der erneuten Vorprüfung der Pa. Iv. Bruderer. Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ( 09.428 ) beschloss die Kommissionsmehrheit mit 16 zu 6 Stimmen, bei 1 Enthaltung, ihrem Rat die Annahme der Initiative zu beantragen. Aus ihrer Sicht wird mit der Initiative kein generelles Importverbot für Pelzprodukte angestrebt sondern nur für jene Pelze, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen. Die Mehrheit der WBK-N ist der Meinung, dass die Schweiz hier eine Vorreiterrolle einnehmen könne. Eine Minderheit wies darauf hin, dass mit der bereits an den Bundesrat überwiesenen Motion NR (Moser) Deklarationspflicht für Pelze (08.3675 ), die eine Verankerung der Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte in den Rechtsgrundlagen fordert, den Anliegen der Initiative bereits Rechnung getragen werde.

Die Kommission tagte am 19. und 20. August 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Didier Burkhalter in Bern.

Bern, 20.8.2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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