Bei einer Annahme der VCS-Initiative würden dem Strassenwesen bedeutende Mittel entzogen: Drastische Kürzungen im Bereich der Strassenaufgaben, die das Volksbegehren faktisch fordert, würden die Finanzierung der Strassen sowie deren Infrastrukturfonds gesamthaft in Frage und damit die Politik vor neue, schier unlösbare Probleme stellen. Diese Tatsache hält die Urheber der Initiative jedoch nicht davon ab, der breiten Öffentlichkeit vorzuschwindeln, mit der Förderung des öffentlichen Verkehrs (öV) hätten sie die ultimative Lösung zur Befriedigung der künftigen Mobilitätsbedürfnisse gefunden. Kein Wort darüber, dass bei Annahme der VCS-Initiative die Finanzierung der Strasseninfrastruktur nicht mehr gewährleistet ist und es dadurch zu volkswirtschaftlich äusserst schädlichen Verkehrskollapsen auf dem gesamten schweizerischen Strassennetz kommt.
Den Gipfel der Unredlichkeit erreichen die Initianten allerdings mit ihrer Behauptung, wonach aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) „nur“ 800 Millionen Franken zugunsten des öV abgeführt würden. Der Initiativtext lautet klar anders: Die eine Hälfte der zweckgebundenen Erträge aus der Mineralölsteuer soll dem öV zugute kommen, die andere Hälfte dem Strassenverkehr – und zwar einschliesslich der bisherigen Investitionsbeiträge für den Agglomerations- sowie den kombinierten Verkehr. Dem Strassenbudget würden aufgrund der VCS-Initiative also nicht „nur“ 800, sondern 1’800 Millionen Franken zugunsten des öV abgeknöpft. Für Strassenzwecke verblieben nach Abzug der bisherigen bereits an den öV geleisteten Zahlungen lediglich 30 Prozent der zweckgebundenen Strassengelder aus Treibstoffabgaben, während der öV insgesamt 70 Prozent dieser Gelder erhalten würde (siehe Darstellungen auf der Rückseite). Die Propaganda der Initianten verschweigt im Weiteren, dass der öV zudem Jahr für Jahr rund 950 Millionen Franken aus den LSVA-Erträgen bekommt.
Abgesehen davon, dass bei einer Annahme der VCS-Initiative die Treibstoffsteuern massiv erhöht werden müssten, um die Strassenaufgaben künftig wie bisher finanzieren zu können, ist das Volksbegehren auch kurzsichtig und widersprüchlich: kurzsichtig insofern, als die Mineralölsteuereinnahmen aus dem Strassenverkehr aufgrund des Minderverbrauchs neuer Fahrzeuge sowie wegen des wachsenden Aufkommens von Autos mit alternativen Antriebssystemen (z.B. Elektrizität) in Zukunft weiter zurückgehen, und widersprüchlich deshalb, weil die Initianten den öV noch viel stärker von den Abgaben auf einem fossilen Energieträger (Benzin und Diesel) – an dem sie insbesondere in der Klimadebatte kein einziges gutes Haar lassen – abhängig machen wollen, als dies bereits heute der Fall ist.
Quelle: strasseschweiz