Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft und die Wohnraumförderung

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Finanzbeschlüsse angenommen

Die Kommission hat dem Zahlungsrahmen 2012-2013 für die Landwirtschaft zugstimmt und ihn um Fr. 130 Millionen angehoben. Damit entspricht er den Mitteln, welche der Landwirtschaft im Rahmen des Budgets 2010 zugesprochen wurden. Grünes Licht gab sie ebenfalls dem Rahmenkredit, mit welchem Anleihen für den gemeinnützigen Wohnbau verbürgt werden.

1. 10.064n finanzielle Mittel für die Landwirtschaft 2012-2013
Mit dieser Botschaft des Bundesrates werden die finanziellen Mittel für die Agrarpolitik der Jahre 2012 und 2013 beantragt. Die finanziellen Mittel des Bundes für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik sind in der Regel für jeweils vier Jahre zu bewilligen. Im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Kohärenz zwischen der Legislaturplanung und bedeutenden Finanzierungsbeschlüssen kann die nächste Vierjahresperiode gemäss neuer Regelung in der Finanzhaushaltverordnung erst 2014 beginnen. Deshalb sollen abgestimmt auf die Finanzpläne für die beiden Zwischenjahre 2012 und 2013 landwirtschaftliche Zahlungsrahmen festgelegt werden.

Der Umfang der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft orientiert sich an der aktuellen Finanzplanung des Bundes. In den Jahren 2012 und 2013 sollen gesamthaft 6728 Millionen Franken eingesetzt werden. Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen:

– Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen: 351 Millionen Franken
– Produktion und Absatz: 763 Millionen Franken
– Direktzahlungen : 5614 Millionen Franken

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, am bisherigen Zahlungsrahmen festzuhalten, ohne Berücksichtigung der Konsolidierungsmassnahmen. Dies ergibt einen Mehrbetrag von 130 Millionen Franken, d. h. für die Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 388 Millionen Franken (+37), für Produktion und Absatz 844 Millionen Franken (+81) und für Direktzahlungen 5626 Millionen Franken (+12). Die Mehrheit ist der Auffassung, dass Kürzungen im aktuell schwierigen Umfeld der Landwirtschaft nicht angezeigt sind.

Abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, wonach der Zahlungsrahmen auf die Zeitspanne 2012-2015 ausgedehnt und somit der gegenwärtige Finanzierungsrhythmus beibehalten werden sollte. Die Mehrheit erinnert daran, dass mit diesem zweijährigen Zahlungsrahmen sichergestellt werden kann, dass der nächste Zahlungsrahmen (2014-2017) wie vom Parlament beschlossen gleichzeitig mit der Legislaturplanung beraten werden kann.

Ebenfalls im Bereich der Landwirtschaft, beantragt die Kommission mit 13 gegen 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Joder (09.525. Die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft) keine Folge zu geben.

Diese beantragt, dass die Bundesversammlung einen Bundesbeschluss verabschiedet, wonach die Verhandlungen mit der EU und jene im Rahmen der WTO über den Agrarfreihandel den Willen des Parlaments unter anderem in Bezug auf die Ernährungssouveränität berücksichtige. Das Parlament hatte sich hierzu im Rahmen verschiedener Vorstösse (zum Beispiel 08.3194 und 08.457) bereits mehrfach geäussert.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Aussenhandelspolitik der Schweiz sich nicht einzig auf die spezifischen Bedürfnisse der Landwirtschaft beschränken könne, sondern die gesamte Volkswirtschaft im Auge behalten müsse.

2. 10.067 Wohnraumförderung. Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen
Um den Rahmenkredit aufzustocken, mit welchem namentlich die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden, beantragt der Bundesrat i n seiner Botschaft 1400 Millionen Franken für Eventualkredite, mit denen der Bund ab Mitte 2011 bis 2015 im Jahresdurchschnitt drei bis vier Emissionen der EGW im Gesamtbetrag von rund 350 Millionen Franken verbürgen kann.

Die Kommission stimmte dem Rahmenkredit mit 15 zu 11 Stimmen zu. Nach Meinung der Mehrheit sollte die Politik des Bundes nicht nur aufgrund des Verfassungsauftrags gemäss Artikel 108 weiterverfolgt werden, sondern auch, weil die erhöhte Wohnungsnachfrage die Preise und Mieten in gewissen Regionen massiv in die Höhe getrieben hat und dadurch der gemeinnützige Wohnungsbau noch wichtiger geworden ist. Das Instrument der Verbürgung habe sich bewährt, weil die EGW auf diese Weise günstige Zinssätze anbieten könne. Die Mehrheit betont, dass die Verbürgung nur zu effektiven Ausgaben führt, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss, was bisher nie der Fall war.

Die Minderheit ist der Auffassung, die Bauwirtschaft funktioniere gut und der Staat müsse deshalb in diesem Bereich nicht intervenieren. Mit den derzeit sehr tiefen Zinssätzen könne der Erwerb von Wohnraum zu günstigen Konditionen gesichert und langfristig finanziert werden. Zudem sollte in den Augen der Minderheit anderen Instrumenten zur Wohnraumförderung (steuerliche Massnahmen, Bekämpfung der Überreglementierung) der Vorzug gegeben werden.

3. weitere Geschäfte

10.040 Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes
Mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einer Vorlage des Bundesrates zugestimmt, wonach künftig der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zu einem Betrag von Fr. 3000.- steuerfrei werden soll. Die Kantone können die Höhe der Obergrenze für ihre Steuern selber festlegen.
Eine Erhöhung der Obergrenze bei der Bundessteuer auf Fr. 5000.- wurde mit 12 zu 11 Stimmen ebenso abgelehnt, wie eine Steuerbefreiung sämtlicher Entschädigungen für Feuerwehrleute (z.B. auch Pauschalzulagen an Kader oder Funktionszulagen) mit 18 zu 5 Stimmen.

Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen (08.302, 08.308)
Mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission den Standesinitiativen der Kantone St. Gallen (08.302) und Aargau (08.308) welche eine Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen verlangen, keine Folge gegeben. Die Kommission bestätigt damit den Beschluss des Ständerates, welcher den Initiativen in der Herbstsession einstimmig keine Folge gegeben hat.

10.3340 Mo. WAK-SR. Besteuerung von Sozialhilfeleistungen und Entlastungen des Existenzminimums
Der Ständerat hat in der Herbstsession eine Motion seiner WAK überwiesen, welche den Bundesrat beauftragt, die Steuergesetze so anzupassen, dass Unterstützungsleistungen, die anstelle des Erwerbseinkommens ausgerichtet werden, (insbesondere Sozialhilfeleistungen) als Einkommen besteuert werden und gleichzeitig – um Härtefälle zu vermeiden – das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. Die WAK-N hat diese Motion mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen in einen Prüfungsauftrag umformuliert.

10.049 Bankengesetz
Im Weiteren beschloss die Kommission einstimmig, dem Ständerat zu folgen und die Geltungsdauer der Dringlichkeitsmassnahmen zum Schutz der Einleger (10.049 – Vorlage 1/A) um zwei Jahre zu verlängern. So kann das Parlament die Revision des Bankengesetzes abschliessen und für das ordentliche Recht eine dauerhafte Lösung vorsehen.

Verantwortlichkeitsklage
Ferner lehnte die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag für eine Motion ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass die für das UBS-Debakel verantwortlichen Organe zur Verantwortung gezogen werden – u.a. mit einer zivilrechtlichen Verantwortlichkeitsklage –, wobei er insbesondere beim Verwaltungsrat der UBS auf dieses Ziel hätte hinwirken sollen.

Die Kommissionsmehrheit erinnert daran, dass es in erster Linie Sache der UBS und namentlich der Aktionärinnen und Aktionäre ist, darüber zu entscheiden, ob sie eine Zivilklage einreichen wollen. Sie zeigte auch Verständnis für die diesbezügliche Zurückhaltung der UBS, deren vorrangiges Ziel die Gesundung des Unternehmens und insbesondere die Wiederherstellung ihres Rufs sein muss.

Für die Minderheit wäre es mehr als stossend, wenn die damaligen Organe für ihr Handeln nicht einstehen müssten. In ihren Augen könnte mit einer Verantwortlichkeitsklage die Verantwortung objektiv ermittelt werden. Die besten Voraussetzungen dazu habe die Bank selbst. Umso unverständlicher sei es, dass der Verwaltungsrat der UBS bislang die Anhebung einer Verantwortlichkeitsklage abgelehnt habe.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 1. und 2. November 2010 in Bern getagt.

Bern, 2. November 2010 Parlamentsdienste

Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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