Kommission gegen verschärfte Kontrolle der AGB

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Die vorgeschlagene Änderung des UWG (09.069) bezweckt, den Schutz gegen einzelne unlautere Geschäftspraktiken zu verbessern, die Rechtsdurchsetzung zu stärken und in Sachen unlauterer Wettbewerb die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den ausländischen Aufsichtsbehörden zu schaffen.
Die Beschlüsse der Kommission weichen nur in einem, allerdings sehr wichtigen Punkt von denen des Ständerates ab: Die Kommission will keine verschärfte Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In ihren Augen würde die neue Bestimmung die Vertragsfreiheit zu stark einschränken und eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich ziehen. Eine starke Kommissionsminderheit unterstützt hingegen die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat angenommene Version. Sie ist der Ansicht, dass der aktuelle Artikel 8 UWG, der bisher toter Buchstabe geblieben sei, verbessert werden müsse.
Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Minderheitsanträge eingereicht (Aufhebung von Art. 3 Bst. f [Verkaufspreis wiederholt unter Einstandspreis]; Verzicht auf den neuen Art. 3 Bst. u [Beachtung des Telefonbuchvermerks, keine Werbung erhalten zu wollen]; Verzicht auf die Änderung von Art. 10 [Klagerecht des Bundes, Information über unlautere Verhaltensweisen] und von Art. 21 f. [internationale Zusammenarbeit]).

10.051 n Beschleunigung öffentlicher Beschaffungen. Bundesgesetz
Die Kommission ist einstimmig auf diese Vorlage eingetreten. Mit dieser soll das Verfahren in Bezug auf die aufschiebende Wirkung von Beschwerden auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens so geregelt werden, dass Beschwerden gegen Vergabeverfahren, die im überregionalen Interesse liegen und dringende Vorhaben betreffen, keine erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten mit sich bringen. Die Kommission hat beschlossen, vor der Aufnahme der Detailberatung die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung sowie Alternativlösungen eingehend zu prüfen und hat dem zuständigen Departement einen entsprechenden Auftrag erteilt.

Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern
Ferner nahm die Kommission Stellung zum zweiten Vorentwurf der Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV), der bis zum 20. Dezember 2010 in der Vernehmlassung ist. Ihrer Meinung nach trägt der Bundesrat ihren Empfehlungen zum ersten Vorentwurf nicht genügend Rechnung. Deshalb empfiehlt sie dem Bundesrat erneut, di e Tagesbetreuung und die Vollzeitbetreuung durch Fachpersonen in zwei separaten Verordnungen zu regeln, die Regelungsdichte auf ein Minimum zu beschränken und die Tagesbetreuung durch Privatpersonen nicht zu regeln. In ihren Augen sollten sich die Regelungen auf den notwendigen Schutz der Kinder beschränken, wo diese Funktion nicht von den Eltern wahrgenommen werden kann. Zudem hat die Kommission mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative verabschiedet, wonach das Zivilgesetzbuch so zu ändern ist, dass private Kinderbetreuung durch Personen aus dem Familien- oder Bekanntenkreis und die gesamte Tagesbetreuung ausdrücklich von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden. Diese Initiative bedarf nun der Zustimmung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates.

10.405 Pa.Iv. Nidegger. Besserer Schutz der Privatsphäre in der Bundesverfassung
Die Kommission hat die Initiative vorgeprüft und mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative zielt darauf ab, die Verfassungsbestimmung über den Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV) zu erweitern. So soll ein dritter Absatz die Verwendung und Weitergabe von Daten aus dem geschützten Bereich nur unter der Voraussetzung der Einwilligung des Betroffenen oder eines Urteils eines schweizerischen Gerichtes ermöglichen.
Die Mehrheit der Kommission lehnt eine derart strickte Regelung ab, weil sie mit grossem gesetzgeberischem Aufwand und finanziellen Konsequenzen verbunden wäre. Eine Ausnahme des Schutzbereichs in einem Bundesgesetz wäre bei der Umsetzung der Initiative nicht mehr möglich.
Die Minderheit erinnert daran, dass es immer mehr neue Technologien gibt, die eine Ausweitung des Schutzes erfordern. Zudem werde noch zu viel Missbrauch mit persönlichen Daten betrieben. Diese Tendenz könne durch eine ausgebaute Bestimmung in der Verfassung bekämpft werden.

10.3524 s Mo. Ständerat (Gutzwiller). Für ein zeitgemässes Erbrecht
Die Kommission prüfte die Motion 10.3524, die eine Modernisierung des Erbrechts verlangt. Eine Kommissionsmehrheit unterstützt das Anliegen des Motionärs, die erbrechtlichen Bestimmungen über den Pflichtteil der Eltern und Nachkommen an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Sie spricht sich jedoch dagegen aus, unverheiratete Paare und Eheleute gleichzustellen, wie dies in der Begründung der Motion, nicht aber so explizit im Motionstext selbst, gefordert wird. In einem ersten Schritt beschloss die Kommission deshalb mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Motionstext zu ändern und zu präzisieren, dass kein Anlass besteht, Verheiratete und Unverheiratete erbrechtlich gleichzustellen. In einem zweiten Schritt beschloss sie mit 9 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, ihrem Rat zu beantragen, die Motion in der von ihr geänderten Fassung anzunehmen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

09.520 n Pa.Iv. John-Calame. Adoption. Lockerung der Voraussetzungen
Schliesslich hat die Kommission dieser parlamentarischen Initiative mit 21 zu 1 Stimmen Folge gegeben. Heute müssen adoptionswillige Eltern entweder mindestens 5 Jahre verheiratet sein oder das 35. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Initiative verlangt zum einen, dass diese Altersgrenze herabgesetzt wird, und zum andern, dass die vorehelich in einer Lebensgemeinschaft verbrachten Jahre angerechnet werden.

Die Kommission hat am 4. und 5. November 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE; Vizepräsident) und Nationalrätin Gabi Huber (FDP, UR; ehemalige Präsidentin) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

Bern, 5. November 2010, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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