Keine Regelung für Set-Top-Boxen

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Die Kommission ist nicht auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, die die freie Wahl von Set-Top-Boxen vorgesehen hätte.
Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) ist mit 10 zu 3 Stimmen nicht auf die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (10.084) eingetreten. Die Vorlage hätte die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Konsumenten von digitalen Fernsehprogrammen frei in der Wahl des Empfangsgerätes wären und bei verschlüsselten Fernsehangeboten nicht mehr zwingend die proprietäre Set-Top-Box ihrer Fernmeldedienstanbieterin benutzen müssten. Da die Nutzer heute bereits die Wahl zwischen verschiedenen Fernsehangeboten (Kabel, Antennen, Satelliten, Swisscom-TV oder Web-TV) haben, kam die Kommission zum Schluss, dass eine Regelung nicht mehr notwendig ist. Weiter birgt diese die Gefahr, den Wettbewerb zu verzerren oder Schnittstellenvorgaben zu machen, welche nicht dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen. Die Vorlage geht auf eine Motion Sommaruga zurück, die aus dem Jahre 2007 stammt, wo die Situation so war, dass Set-Top-Boxen zu einem relativ hohen Preis gekauft werden mussten. Eine Minderheit der Kommission will auf die Vorlage eintreten, sie hält eine Regelung für notwendig. Vor den Beratungen hatte die Kommission Vertretungen der Branche (Swisscable, Cablecom, Swisscom, Verband Schweizerischer Radio- und Televisionsfachgeschäfte) sowie die Stiftung für Konsumentenschutz angehört.

Die Kommission diskutierte verschiedene Vorstösse zur Erhebung und zum Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren. Grundlage war ein 2009 verabschiedeter Bericht des Bundesrates, welcher als Antwort auf ein Postulat der KVF-N (09.3012) die Erhebung und das Inkasso der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen überprüfte. Bedingt durch den technologischen Wandel lassen sich Radio- und Fernsehprogramme heute über verschiedene multifunktionale Geräte empfangen. Der Bericht erachtet das heutige, an betriebsbereite Geräte geknüpfte Gebührensystem daher als überholt. Im Februar 2010 favorisierte die nationalrätliche KVF mit 15 zu 7 Stimmen die im Bericht vorgestellte Variante einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und Betriebe und beauftragte den Bundesrat mit einer Motion. Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (10.3014), eine Vorlage auszuarbeiten. Die ständerätliche KVF sprach sich ebenfalls mehrheitlich für einen Wechsel zu einem geräteunabhängigen System aus. Sie stellte jedoch Präzisierungsbedarf bezüglich der Befreiungskriterien (für Betriebe, insbesondere Kleinbetriebe und aus sozialpolitischen Gründen) fest und will den Motionstext überarbeiten. Sie hat weiter vier, ihr zur Vorberatung zugewiesenen Motionen (10.3132, 10.3133, 10.3257, 10.3258) betreffend Billag sistiert.

Ausserdem lehnte es die Kommission ab, die bundesrätliche Kompetenz zur Festsetzung der Höhe der Empfangsgebühren dem Parlament zu übertragen. Mit 3 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gab sie der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Natalie Rickli. Kompetenz für Radio- und Fernsehgebühren beim Parlament (09.411) keine Folge. Die Initiantin betonte, das Parlament sei durch seine Nähe zur Bevölkerung besser geeignet, die Interessen der Gebührenzahler zu vertreten. Hierdurch könnten die Gebühren gesenkt und die breite Angebotspalette der SRG entsprechend angepasst werden. Die Kommissionsmitglieder verwiesen darauf, dass das Radio- und Fernsehgesetz erst 2007 revidiert wurde. Eine Übertragung der Kompetenz ans Parlament wäre im Lichte der Staatsunabhängigkeit von Radio und Fernsehen heikel und würde eine unnötige Verpolitisierung der Gebührenfrage und der Programmgestaltung mit sich bringen. Dies könnte letztlich die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages, namentlich die Förderung der politischen Meinungs- und Willensbildung und der kulturellen Vielfalt in allen Landesteilen, gefährden.

Weiter hat die Kommission eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (08.421) beraten. Die parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat will das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis gleich hat bestrafen wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Nach geltendem Recht wird das Führen eines Motorfahrzeuges, ohne jemals eine Führerprüfung absolviert zu haben oder ohne den für die entsprechende Kategorie erforderlichen Führerausweis zu besitzen, mit Busse bestraft. Demgegenüber wird eine Person, die ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihr der Führerausweis entzogen wurde, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Neu werden beide Delikte mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die KVF stimmte der Änderung einstimmig zu.

In Erfüllung eines Postulates der KVF hat der Bundesrat am 17. September 2010 in einem Bericht eine umfassende Evaluation des Fernmeldemarktes vorgelegt (Evaluation zum Fernmeldemarkt) . Der Bundesrat nimmt eine sehr fundierte und detaillierte Bestandsaufnahme des Marktes seit dem Inkrafttreten des totalrevidierten Fernmeldegesetzes (FMG) am 1. April 2007 vor. Er stellt dabei fest, dass sich die Teilmärkte unterschiedlich entwickeln und namentlichen in den Bereichen des Mobilfunks und des Breitbandangebotes im Festnetz Verbesserungsbedarf besteht. Auch in Sachen Konsumenten- und Jugendschutz ortet der Bundesrat Optimierungspotential. Da das FMG aber erst seit relativ kurzer Zeit in Kraft ist, möchte der Bundesrat in einer Gesamtwürdigung zugunsten der Rechtssicherheit auf eine unmittelbare Gesetzesrevision verzichten. Die Kommission hat den Bericht und namentliche die Schlussfolgerungen mit dem zuständigen Direktor des Bundesamtes für Kommunikation diskutiert.

Die Kommission wird im nächsten Quartal insbesondere die wettbewerbsrechtlichen Fragen in einer weiteren Anhörung vertiefen und anschliessend über einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf entscheiden.

Im Rahmen eines Mitberichtes an die federführende Finanzkommission hat sich auch die Verkehrskommission mit den bundesrätlichen Vorschlägen für ein Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (10.075) befasst. Die Kommission unterstützt zwar grundsätzlich die Bemühungen des Bundesrates, die Bundesmittel möglichst nachhaltig einzusetzen. Grundsätzlich weist die Kommission auf die Bedeutung der vom Bundesrat für den Verkehrsbereich festgelegt Wachstumsrate von 2% hin. Die KVF ist der klaren Ansicht, dass rasche zusätzliche Mittel für den Verkehrsbereich gefunden müssen, weil mittel- und langfristig eine Wachstumsrate von 2% für den Infrastrukturbereich ungenügend ist. Was die konkreten Massnahmen im KOP betrifft, so bittet die KVF die FK generell auf eine Kohärenz der verschiedenen Parlamentsbeschlüsse zu achten. Insbesondere was den regionalen Personenverkehr betrifft – Erhöhung der abgeltungsberechtigten Mindestnachfrage – so lädt die KVF die FK ein, die heute zwischen dem Bund den Kantonen gefundene Einigungslösung – Verzicht auf die Erhöhung der Mindestnachfrage – umzusetzen.

Bern, 9. November 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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