Kommission will Beibehaltung der Schutzraumpflicht

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Das zurzeit geltende Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Parallel zur Armee XXI wurde damit das Verbundsystem Bevölkerungsschutz geschaffen, bestehend aus den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sowie den koordinierenden Führungsorganen auf Stufe Kanton, Region und grossen Gemeinden. Zuständig für den Bevölkerungsschutz wurden in erster Linie die Kantone, der Bund legt seither nur noch die Grundlagen fest und übernimmt Koordinationsaufgaben. Mit der nun vorliegenden Teilrevision (10.078 n) dieses relativ jungen Gesetzes wird den bei der Umsetzung festgestellten Mängeln und Lücken Rechnung getragen, dies hauptsächlich in den Bereichen Einsätze und Ausbildungsdienste sowie bei den Schutzbauten.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beschloss mit 17 zu 8 Stimmen, g rundsätzlich an der Pflicht zum Erstellen von Schutzräumen in Gebieten mit einem Schutzplatzdefizit bzw. an der Entrichtung einer entsprechenden Ersatzabgabe festzuhalten. Dabei müssen Schutzräume aber nur noch bei grösseren Überbauungen (ab 38 Zimmern) erstellt werden. Der durch Bauherren, die keine Schutzräume erstellen, zu leistende Ersatzbeitrag wird reduziert und soll neu überall an die Kantone gehen. Daraus ergibt sich eine markante finanzielle Entlastung sowohl für Private als auch für die öffentliche Hand.

Die Kommission spricht sich mit 17 zu 8 Stimmen auch dafür aus, dass die Gesamtdauer der Schutzdiensteinsätze (also inkl. Ausbildung) für einen Schutzdienstpflichtigen auf maximal 40 Tage pro Jahr begrenzt werden (Schutzdienstleistungen bei Katastrophen und Notlagen sind von dieser Beschränkung ausgenommen). Dagegen soll die WK-Dauer für die Mitglieder des Kaders sowie für Spezialistinnen und Spezialisten auf bis zu 3 Wochen angehoben werden. Anträge, welche auf eine Verringerung der Bestände bzw. der zu leistenden Diensttage abzielten, wurden durch die Kommission klar verworfen.
Die SiK-N lehnte es zudem mit 18 zu 5 Stimmen ab, Einsätze des Zivilschutzes nicht mehr nur im grenznahen Ausland, sondern weltweit zu ermöglichen. Dagegen spricht nach Ansicht der Kommissionsmehrheit eine Kombination von organisatorischen, institutionellen und nicht zuletzt auch finanziellen Faktoren. Entsprechend hat die Kommission nicht nur einen Antrag im Rahmen der Gesetzesrevision abgelehnt, sondern auch mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative (10.346 n) von Olivier Français (FDP, VD) keine Folge zu geben. Mit 13 zu 12 Stimmen wurde zudem die in der Revision enthaltene Bestimmung (Art. 12 Abs. 3) gestrichen, wonach Zivildienstleistende, die aus dem Zivildienst ausscheiden, nicht mehr schutzdienstpflichtig sein sollen.
Mit ihren Entscheiden folgt die SiK-N bei der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes in weiten Teilen dem Bundesrat.

Die Kommission zeigt sich des weiteren grossmehrheitlich höchst unzufrieden mit dem Entscheid des Bundesrates vom 25. August 2010 betreffend die Beschaffung von Kampfflugzeugen : Zwar bekräftigte der Bundesrat damals den Grundsatzentscheid für eine Beschaffung eines Teilersatzes für die 54 veralteten Tiger F-5 Kampfjets, mit Blick auf die Finanzlage des Bundes hat er den Zeitpunkt der Beschaffung aber bis spätestens 2015 verschoben, verbunden mit einer Prüfung verschiedener Finanzierungsmodelle. Die Kommissionsmehrheit zeigt sich nun besorgt, dass künftig die Sicherung des Luftraumes und damit die Sicherheit unseres Landes gefährdet sein könnte. Zudem bezweifelt sie, ob eine Flugzeugbeschaffung nach 2015 leichter realisier- und finanzierbar wäre als heute. Entsprechend hat die Kommission mit 18 zu 8 Stimmen eine Motion (10.3889) verabschiedet, mittels welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine gesetzlich verankerte Erhöhung des Ausgabenplafonds für die Armee vorzunehmen, welche einen Verpflichtungskredit für die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen in der Legislaturperiode 2012-2015 ermöglichen soll. Noch immer im Nationalrat hängig ist zudem die Volksinitiative “Gegen neue Kampfflugzeuge“ (09.065 n).

Des weiteren diskutierte die SiK-N die Problematik privater, von der Schweiz aus international tätiger Sicherheitsfirmen . Zahlreiche eingegangene Anträge zielten darauf ab, den Bundesrat zu beauftragen, in diesem Bereich umfassend gesetzgeberisch aktiv zu werden und damit insbesondere das Gewaltmonopol des Staates zu wahren. Der Bundesrat hatte das zuständige Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bereits im vergangenen August beauftragt, eine Regelung in dieser Problematik zu prüfen. Eine Mehrheit der SiK-N möchte nun zuerst den entsprechenden, für Anfang 2011 angekündigten Bericht des Bundesrates abwarten und erst dann über die gestellten Anträge entscheiden. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hatte ihrerseits bereits im Juni dieses Jahres eine Motion (10.3639 s) verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen zu schaffen, welche aus der Schweiz Dienstleistungen in Krisen- und Kriegsgebiete erbringen; damit sollten Aktivitäten unterbunden werden, welche den aussen-, sicherheits- und neutralitätspolitischen Interessen der Schweiz zuwider laufen. Diese Motion wurde im September im Ständerat diskussionslos genehmigt; auch deren Behandlung hat die SiK-N nun verschoben.

Schliesslich diskutierte die Kommission die Rüstungs- und Beschaffungspolitik des Bundes sowie die materielle Sicherstellung der Armee. Dabei nahm die Kommission Kenntnis vom Bericht des Bundesrates über die Grundsätze der Rüstungspolitik des Bundes, von der ergänzenden Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Finanzkontrolle betreffend Kompensationsgeschäfte im Rahmen früherer Rüstungsprogramme, vom Bericht des Bundesrates zur Industriebeteiligungsstrategie sowie von den laufenden Arbeiten im Hinblick auf eine neue Strategie des Bundes als Eigner der RUAG. Auch hat die SiK-N den Bericht des VBS über die Herausforderungen der Armee diskutiert und dabei beschlossen, diesen weiterhin in einem halbjährlichen Rhythmus zu verlangen und zu behandeln.

Die Kommission hat am 8. und 9. November 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jakob Büchler (CVP, SG) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Chef des VBS, in Bern getagt.

Bern, 10. November 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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