Keine Zustimmung zu einer generellen Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs

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10.057 n 6 Wochen Ferien für alle. Volksinitiative
Die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» verlangt, die Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub von jährlich mindestens sechs Wochen haben. Die Anpassung ans neue Recht soll in Etappen erfolgen. Zusammen mit der Volksinitiative hat die Kommission drei parlamentarischen Initiativen mit vergleichbarer Stossrichtung behandelt:

  • 10.455 n Pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Mindestens fünf Wochen Ferien für alle
  • 10.464 n Pa. Iv. Leuenberger-Genève. Erhöhung des Ferienanspruchs
  • 10.472 n Pa. Iv. de Buman. Mindestens fünf Wochen Ferien für Personen ab 50

Die Kommission hat ihre Beratung mit einer Anhörung begonnen. Eingeladen waren Martin Flügel und Susanne Blank von Travail.Suisse für das Initiativkomitee, Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), und Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Mit Jean Parrat, zuständig für Arbeitshygiene beim Service des arts, des métiers et du travail des Kantons Jura, Franz Schultheis, Professor für Soziologie der Universität St. Gallen, und Norbert K. Semmer, Professor für Psychologie der Universität Bern, hat die Kommission zudem drei Experten angehört.

Nach einer ausführlichen Diskussion hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Grosszügigere Ferienregelungen sollen nicht gesetzlich geregelt sondern auch künftig von den Sozialpartnern vereinbart werden. Eine Minderheit beantragt dem Rat, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie verweist insbesondere auf die gesundheitlichen Folgekosten der zunehmenden Belastung am Arbeitsplatz.

Des Weiteren sprach sich die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags aus, mit dem eine Erhöhung des Ferienanspruchs auf fünf Wochen, beziehungsweise auf sechs Wochen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 55. Altersjahr im Gesetz hätte verankert werden sollen. Gleichzeitig hat sie mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 10.472 n de Buman. Mindestens fünf Wochen Ferien für Personen ab 50 Folge zu geben. Die Initiative fordert eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs um eine Woche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 50. Altersjahr. Sie geht nun an die Ständeratskommission.

Mit 15 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarische Initiative 10.455 n Leutenegger Oberholzer. Mindestens fünf Wochen Ferien für alle keine Folge zu geben. Sie verlangt eine Erhöhung des Ferienanspruchs auf fünf Wochen, beziehungsweise auf sechs Wochen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 55. Altersjahr. Ebenfalls keine Folge gegeben hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 10.464 n Leuenberger-Genève. Erhöhung des Ferienanspruchs . Der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen.

08.524 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Vergütungssysteme bei Banken
Die parlamentarische Initiative verlangt, das Bankengesetz so zu ändern, dass die Entschädigungspolitik der Banken keine risikoerhöhenden Anreizsysteme beinhaltet. Insbesondere sollen die Aufsichtsorgane und die operative Leitung in der Regel mit festen Entschädigungen entlöhnt werden; allfällige variable Vergütungsanteile sollen nur einen Bruchteil der gesamten Vergütung ausmachen.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit reichen die von der FINMA im Januar 2010 erlassenen Bestimmungen aus, um zu verhindern, dass die Mitarbeitenden exzessive Risiken eingehen. Variable Vergütungsanteile sind, sofern sie an den langfristigen Erfolg des Unternehmens geknüpft sind, ein gutes Instrument. Würden dagegen die Mitglieder der Geschäftsleitung in erster Linie fest entschädigt, könnte dies auch dazu führen, dass die Entschädigungen sehr hoch angesetzt werden und ein schlechter Geschäftsgang sich nur geringfügig auf die Entlöhnung auswirken würde.

Nach Auffassung der Minderheit ist hinlänglich bekannt, dass die Boni-Politik der Banken die Finanzmarktkrise verursacht hat. Es gelte deshalb sicherzustellen, dass die variablen Vergütungsanteile auf das Allernötigste beschränkt werden, um zu verhindern, dass es wieder zu denselben Fehlentwicklungen kommt, welche die Stabilität des Wirtschaftssystems gefährden.

08.528 n Iv.pa. Schneider. Vermeidung asymmetrischer Anreizstrukturen und Haftung für Schäden bei Rettungsmassnahmen zugunsten systemrelevanter Unternehmen
Die parlamentarische Initiative verlangt, das OR so zu ändern, dass die Führungsorgane eines systemrelevanten Unternehmens haftbar gemacht werden können, wenn zur Abwendung eines Konkurses dieses Unternehmens staatliche Rettungsmassnahmen erforderlich sind.

Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Initiative Folge zu geben.

Nach Auffassung der Mehrheit ist es unter dem geltenden Recht schwierig, bei schlechter Geschäftsführung von den Führungsorganen eine Rückerstattung der Vergütungen einzufordern. Dies kann die Führungsorgane von systemrelevanten Unternehmen, die faktisch eine Staatsgarantie haben, zu leichtfertigen oder risikoreichen Geschäftsstrategien verleiten. Das Haftungsbewusstsein wirkt präventiv auf das Verhalten der Führungsorgane solcher Unternehmen und bildet ein Gegengewicht zum faktischen Konkursausschluss.
Der Beschluss der WAK-N wird gemäss ordentlichem Verfahren der Schwesterkommission des Ständerates zur Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt.

09.503 n Pa.Iv. Fraktion RL. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
Die Kommission hat ausserdem eine Initiative der FDP-Liberalen Fraktion beraten, welche die schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer verlangt. Gemäss dieser Initiative sollen in einem ersten Schritt die Emissionsabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien abgeschafft werden, in einem zweiten dann die Umsatzabgabe.

Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der Initiative Folge gegeben, um einen Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz zu beseitigen und die Stellen im Finanzsektor zu sichern. Eine starke Kommissionsminderheit spricht sich gegen die Abschaffung dieser Steuer aus, weil in ihren Augen der Zeitpunkt, um auf Steuereinnahmen für den Bund in Höhe von drei Milliarden Franken zu verzichten, ungünstig ist. Sie hätte sich zumindest einen Zeitplan gewünscht, der die Ausarbeitung von Alternativen ermöglicht, um die Steuerausfälle zu kompensieren.

Zudem hat die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu gestalten, dass Wandelanleihen (sogenannte «CoCo-Bonds») von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe befreit werden können. Damit anerkennt die Kommission, dass die schwerwiegenden Hindernisse für die Entwicklung eines erfolgreichen Schweizer Bond-Marktes beseitigt werden müssen, so auch die steuerliche Zusatzbelastung, welche die Schweizer Banken auf diesem zukunftsträchtigen Markt gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz benachteiligen.

10.3447 s Mo. Ständerat (Büttiker). Ersatz von Zollkontingenten bei höherer Gewalt
Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, die Motion von Ständerat Büttiker (10.3447 Ersatz von Zollkontingenten bei höherer Gewalt) abzulehnen. Die vom Ständerat angenommene Motion zielt darauf, dass Importeure kostenlos Ersatzeinfuhrbewilligungen erhalten, wenn bereits verzolltes Fleisch (inklusive Fleischprodukte) aufgrund höherer Gewalt verdorben wird und vernichtet werden muss
Ferner hat sich die Kommission mit Philipp Hildebrand, dem Präsidenten des Nationalbankdirektoriums, und mit Bundesrat Johann Schneider über die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft und die Auswirkungen des starken Schweizer Frankens unterhalten.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Bundesrat Johann Schneider sowie dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand am 22. und 23. November 2010 in Bern getagt.

Bern, 22. November 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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