Zustimmung zu direktem Gegenvorschlag

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Der Zugang sowie die Förderung der musikalischen Bildung ist auch für die WBK-S ein wichtiges Anliegen. Dies zeigte die intensive Debatte zur Volksinitiative „jugend + musik“ (09.095 ). Gemäss der Kommission sollen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation die Gelegenheit erhalten, musikalisch gefördert zu werden und ein Instrument zu erlernen.

Entgegen den Empfehlungen des Bundesrates hatte der Nationalrat die Volksinitiative Volk und Ständen mit 126 zu 57 Stimmen zur Annahme empfohlen. Im Bewusstsein, dass diese Initiative in das im Mai 2006 angenommene Dispositiv der so genannten Bildungsverfassung eingreift, stimmte jedoch WBK-S einem direkten Gegenentwurf mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Letzterer respektiert die Schulhoheit der Kantone gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung. Den Bestrebungen der Initianten wird jedoch Rechnung getragen, indem sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht und die Förderung musikalisch Begabter gemeinsam einsetzen sollen. Zudem soll der Bund die Grundsätze über die ausserschulische musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen festlegen.

Der direkte Gegenvorschlag wird den Kantonen sowie dem Initiativkomitee in einem verkürzten Vernehmlassungsverfahren unterbreitet. Über die Abstimmungsempfehlung wird die Kommission nach Vorliegen der Vernehmlassungsresultate im kommenden Februar entscheiden.

Weiter befasste sich die Kommission erneut mit den verbleibenden Differenzen im Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative Kohler. Verbot von Pitbulls in der Schweiz ( 05.453 n; Hundegesetz ). Die ständerätliche Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung am Beschluss für ein nationales Gesetz mit einheitlichen Vorschriften zum Schutz von Menschen und Tieren vor Gefährdung durch Hunde festzuhalten. Als Folge davon soll den Kantonen keine Möglichkeit eingeräumt werden, weitergehende Vorschriften zu erlassen. Auch hielt die WBK-S mit 8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme an ihrem Beschluss fest, den Bundesrat mit den Vorschriften für die Haltung potenziell gefährlicher Hundetypen (Haltebewilligungen) zu beauftragen. Hingegen stimmte die Mehrheit (5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen) dem Beschluss des Nationalrates zu, welcher vorsieht, dass in bezeichneten Gebieten der Hundehalter verpflichtet werden kann, seinem Hund eine für seinen Gebiss- oder Maulbereich bestimmte Vorrichtung anzulegen, die jegliche Bisswunde verhindert. Die Beratung der Differenzen ist im Ständerat in der Wintersession traktandiert.

Zu Beginn der Sitzung fand ein Treffen der Kommission mit dem Präsidenten des Stiftungsrates des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), mit dem Präsidenten des Forschungsrates und weiteren Vertretern des SNF sowie mit dem Rektor der Universität Bern statt. Die Kommissionsmitglieder wurden über die aktuelle Förderungspolitik und die Herausforderungen der Forschungsförderung beider Institutionen informiert. In einem zweiten Teil erhielt die Kommission eingehender Einblick in einzelne nationale Forschungsschwerpunkte, welche insbesondere dem Klimabereich gewidmet sind.
Die Kommission tagte am 23. November 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Didier Burkhalter.

Bern, 24. November 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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