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BKW-Beschwerde teilweise gutgeheissen

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Die BKW FMB Energie AG (BKW) nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde betreffend die Kosten und Tarife im Übertragungsnetz für das Jahr 2009 teilweise gutgeheissen hat. Die gegen die Verfügung vom 6. März 2009 der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) gerichtete Beschwerde bezweckte, die Modalitäten der Netzbewertung zu klären. Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der BKW angefochtene Verfügung in zwei Punkten zur Bewertung abgeändert bzw. aufgehoben. Für die Stromkunden ergeben sich unmittelbar aus dem Gerichtsentscheid keine direkten Konsequenzen.

Die von der ElCom für die Höchstspannungsleitungen angewendete Bewertungsmethode führt für die BKW zu jährlichen Mindererträgen in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken, welche für die Finanzierung von künftig notwendigen Ersatz- und Ausbauinvestitionen fehlen werden. Die Auswirkungen dieser Berechnungsmethode, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, sind direkt weder bei den Strompreisen noch beim Netzbetrieb spürbar. Die auf hohe Standards der Versorgungssicherheit ausgerichtete Instandhaltung und Erneuerung der Netze werden in Zukunft aufgrund der behördlichen Anordnung nicht mehr im bisherigen Masse möglich sein. Mittelfristig dürfte der sichere und störungsfreie Netzbetrieb nicht mehr gewährleistet sein.

Die BKW analysiert das Urteil und wird entscheiden, ob sie beim Bundesgericht gegen das Urteil rekurrieren wird.

Quelle: BKW FMB Energie AG

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