Grundlagenbericht des Bundesrats zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels: Es braucht zweite Röhre!
Kategorie: Tourismus, Verkehr/Logistik, Wirtschaft | Eingetragen am 17. Dezember 2010 um 16:58 Uhr
Bern, 17.12.10 – strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS hat den Grundlagenbericht des Bundesrats zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels zur Kenntnis genommen. Eine Voll- bzw. Teilsperrung des Tunnels während zwei- bis dreieinhalb Jahren ist für die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft nicht zumutbar. Deshalb muss der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard nun so rasch als möglich in Angriff genommen werden.
Mit dem Bericht zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels hat der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats der ständerätlichen Verkehrskommission eine taugliche Auslegeordnung vorgenommen. Die Landesregierung gelangt dabei zum eindeutigen Schluss, dass „durch den Bau einer zweiten Strassen-Tunnelröhre durch den Gotthard, die Verkehrssicherheit und die Verfügbarkeit dieser Route grundsätzlich erhöht würden. Dies an sich auch dann, wenn die Kapazität nicht durch zusätzliche Fahrspuren erweitert wird.“ Zudem wird die Rentabilität der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) laut Bundesrat durch den Bau einer zweiten Röhre nur „marginal“ (Personenwagenverkehr) bzw. „gering“ (Schwerverkehr) tangiert.
Ferner ist der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard gemäss Bundesrat dann ohne Rechts- änderung möglich, wenn damit keine Kapazitätserweiterung erfolgt. Das heisst: Würde eine zweite Tunnelröhre nur einspurig mit zusätzlichem Standstreifen gebaut, müsste im bestehenden Tunnel eine Fahrspur für den Verkehr gesperrt werden. Mit einer zweiten Röhre wäre also der Verkehr in einer Richtung jederzeit gewährleistet. Und – das ist wesentlich – zwei Röhren mit nur je einer befahrenen Spur würden dem Alpenschutzartikel (Art. 84) in der Bundesverfassung nicht widersprechen.
Für strasseschweiz ist klar, dass die im Bericht angedachte Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mit einer Vollsperrung während rund 900 Tagen (zweieinhalb Jahre) bzw. mit Teilsperrungen während 280 Tagen pro Jahr über dreieinhalb Jahre sowie insbesondere der komplizierte und ungenügende Bahnverlad der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft nicht zugemutet werden können. Deshalb müssen die Planung und Projektierung sowie letztlich der Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard, welche die vorgenannten Grundsätze einhalten, so rasch als möglich an die Hand genommen werden.
Quelle: strasseschweiz